Beiträge von susi2103

    "wie hoch darf höchstens sein verdienst sein, damit ich trotzdem noch was erhalte?"


    Interessant, dass Leute sich Sorgen machen, ihr Gehalt (bzw. das Gehalt des Partners) könnte zu hoch sein.


    hallo!
    quatsch.. so war das nicht gemeint.. es geht mir nur darum, nicht dass wenn er lediglich einen job für 500€ hat, dass wir hinterher da stehen, weil wir dann nämlich gar nichts mehr haben..
    es ist ja nicht so, dass ich NUR vom staat was will oder einfach mal auf der faulen haut liegen will...


    ich habe mein leben lang gearbeitet! nur bekomme ich lediglich die 345€ ALG I. das liegt daran, dass ich selbstständig war, aber zusätzlich noch angestellt bei einer firma auf 400€ -basis, um die buchhaltung zu machen.. das problem ist ja nur: mein verdienst bei der selbstständigkeit wird nicht angerechnet, nur das von der anstellung..
    und 2009 (also wenn das kind 1 jahr alt ist) will ich spätestens ja wieder arbeiten.. nur, jetzt geht es ja nicht, bin bereits im 9. monat...
    ich hab also dem staat sonst noch nie auf der tasche gelegen..


    das sind allgemeine fragen von mir hier, da ich mich noch nie damit beschäftigt habe und auch nie musste!


    aber, dass der vater nicht zu seinem kind ziehen darf.. da bin ich mir jetzt auch nicht sicher..
    aber er ist (bau-brange) derzeit ja "nur"arbeitssuchend geworden, weils wieder mal seson-bedingt ist.. also er geht auf jeden fall wieder arbeiten: er liegt nämlich, genau wie ich dem staat sonst auch nicht gern auf der tasche.. aber es ist eben plötzlich so gekommen..
    die selbstständigkeit habe ich auf eis gelegt, weil ich aufgrund der schwangerschaft(risiko) nicht mehr hin-und her-reisen konnte und durfte, somit blieb nichts anderes, als mich zum 1.mal für diese zeit arbeitslos zu melden..


    ich bedanke mich schonmal bei allen für die antworten! (in sachen arbeitsamt etc. bin ich total verblödet bzw. hab ich bisher noch keine erfahrung mit)



    ein alleinlebender hilfebedürftiger bekommt 345 € regelsatz + wohnkosten bezahlt - richtig ?!


    soweit ich es bis jetzt mitbekommen habe.. ja.. 345€ zum "leben" und wohnkosten dazu...


    Nach Ansicht der Arge, darf man nicht mal Freunde einladen,
    und aus deren Angst, sind viele Hilfebedürftige Alleingänger.


    ich glaube diesbezüglich mal gehört zu haben, dass jemanden nur "angehängt" werden kann, dass man eine bedarfsgemeinschaft führt, wenn die andere person eine bestimmte anzahl an tagen durchgängig bei einem ist..
    weiß gerade aber nicht mehr wieviele tage das waren.
    aber zb. wenn es 10 tage sind, dann wäre es doch so, dass wenn eine person 10 tage bei einem zu besuch ist, dass dies erlaubt ist. auch von der arge.. jedoch, wenn der 11. tag kommt wird es kritisch..


    war das nicht irgendwie so? obwohl.. bei den ämtern würde mich nichts wundern! selbst das mit dem besuch in dem fall nicht..

    hallo,


    habe eine frage, jedoch im internet nichts weiter dazu gefunden..


    ich bin derzeit schwanger, wohne allein..
    bekomme ALG I 345€, von der ALG II-stelle wird mir die miete in höhe von 325€ gezahlt und zusätzlich 90€ zur sicherung des lebensunterhaltes (für schwanger ab der 13.Woche)..


    der vater des kindes wohnt noch nicht bei mir, wir sind auch nicht verheiratet und möchten auch vorläufig nicht heiraten. wir möchten aber zusammen ziehen, eigentlich wenn unsere tochter dann da ist. der geb.-termin ist schon am 16.04.
    er ist jedoch seit januar auch arbeitslos geworden (wohnt im "osten",ich im "westen" - falls das auch relevant ist), bekommt jedoch nur ALG I für ein halbes jahr und seine miete wird nicht zusätzlich von der ALG II-stelle übernommen, da er ca. 800€ ALG I erhält..


    meine frage nun:
    ich bekomme wohl, wenn das kind da ist, 300€ erziehungsgeld, 154€ kindergeld und weiterhin die miete von ALG II und irgendwie noch einen ausgleich von ALGII für`s kind.. wieviel denn ca? weiß das jemand?
    und wenn der vater dann zu uns zieht, er neue arbeit findet, wie hoch darf höchstens sein verdienst sein, damit ich trotzdem noch was erhalte? bzw. wieviel müssen wir 3 mind. haben? bzw. wieviel steht uns genau zu? wenn man die miete etc. mitberechnet?


    oder soll er besser erst zu uns ziehen, wenn ich 2009 wieder arbeiten gehe? so hätten wir ja mehr geld zur verfügung, obwohl er mir monatlich 210€ unterhalt zahlt..


    tausend dank schonmal!


    lg susi