Beiträge von Dennis H.

    Heute haben meine Eltern vom Jobcenter (Berlin)
    ein Schreiben erhalten, in dem sie aufgefordert
    werden die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen(Betr.u.Heizkabr.)
    von 2004, 2005, 2006 und falls schon vorhanden 2007
    in Kopie vorzulegen.


    Bis heute wussten meine Eltern davon nicht, dass sie
    Betr.u.Heizkabr. bei dem JobCenter vorlegen müssen.


    1)Ist das OK, dass Jobcenter auf einmal die
    Betr.u.Heizkabr. der letzten 3-4 Jahren haben möchte?


    2)Meine Eltern sind bereit die für die Jahren 2005 und 2006
    in Kopie vorzulegen. Da dies ihre Pflicht ist, obwohl
    sie erst heute erfahren haben.


    Jetzt kommt die sehr interessante Frage:
    Müssen meine Eltern auch vom Kalenderjahr 2004 vorlegen?
    Im Jahr 2004 hatten sie Arbeitslosenhilfe einbezogen.
    Jobcenter bzw. Arbeitslosengeld II existiert erst ab dem 01.01.2005.
    Was passiert, wenn sie von Kj. 2004 nicht vorlegen?
    Müssen sie dann mit einer Abkürzung sogar Einstellung des Al-II rechnen?


    Auf eine Antwort würden wir uns wirklich sehr freuen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dennis H.


    P.S. Ich habe im Internet ähnliche Themen gefunden, jedoch hat der
    Themenstarter kein Endergebnis ins jeweilige Forum reingeschrieben.

    Heute haben meine Eltern vom Jobcenter (Berlin)
    ein Schreiben erhalten, in dem sie aufgefordert
    werden die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen(Betr.u.Heizkabr.)
    von 2004, 2005, 2006 und falls schon vorhanden 2007
    in Kopie vorzulegen.


    Bis heute wussten meine Eltern davon nicht, dass sie
    Betr.u.Heizkabr. bei dem JobCenter vorlegen müssen.


    1)Ist das OK, dass Jobcenter auf einmal die
    Betr.u.Heizkabr. der letzten 3-4 Jahren haben möchte?


    2)Meine Eltern sind bereit die für die Jahren 2005 und 2006
    in Kopie vorzulegen. Da dies ihre Pflicht ist, obwohl
    sie erst heute erfahren haben.


    Jetzt kommt die sehr interessante Frage:
    Müssen meine Eltern auch vom Kalenderjahr 2004 vorlegen?
    Im Jahr 2004 hatten sie Arbeitslosenhilfe einbezogen.
    Jobcenter bzw. Arbeitslosengeld II existiert erst ab dem 01.01.2005.
    Was passiert, wenn sie von Kj. 2004 nicht vorlegen?
    Müssen sie dann mit einer Abkürzung sogar Einstellung des Al-II rechnen?


    Auf eine Antwort würden wir uns wirklich sehr freuen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dennis H.


    P.S. Ich habe im Internet ähnliche Themen gefunden, jedoch hat der
    Themenstarter kein Endergebnis ins jeweilige Forum reingeschrieben.