Beiträge von Chambes

    Vielen Dank für die wirklich sehr informativen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen.


    Ja wir wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft, das noch zur Ergänzung.


    Ich werde es mal versuchen so wie Xela es gesagt hat, probieren kostet ja nichts ^^



    Gruß Chambes

    Hallo!


    Ich weiß nicht genau in welche Sparte ich das Thema reinschreiben soll, habe mich für dieses entschieden.


    Ich weiß dass wenn man Hartz IV bezieht keine GEZ zahlen muss. Nun gehe ich seit 4 Monaten arbeiten und nur meine Freundin und mein Sohn beziehen Hartz IV. Kann man da auch befreit werden wenn schon 1 in der Bedarfsgemeinschaft Hartz IV bezieht oder muss ich zahlen, da ich arbeiten gehe?



    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, vielen Dank schonmal.


    Gruß Chambes

    Hallo!


    Ich hätte da eine Frage zum Kindergeld! Ich bin seit 1. Januar 2007 arbeitslos und bekomme seitdem KEIN Hartz IV, weil ich bei meinen Eltern wohne. Ich habe in den letzten 15 Monaten kein Kindergeld erhalten. Nun meinte eine Bekannte, dass mir das aber die ganze Zeit zugestanden hat, da ich unter 25 Jahre bin und auch für den Zeitraum arbeitssuchend gemeldet war.


    Sie meinte auch dass die Familienkasse das komplette Geld in dem Zeitraum nachzahlen muss an uns, ist das so korrekt?


    Ich bedanke mich für die Antwort schonmal im Voraus!


    Gruß Chambes

    Hallo Salle!


    Auch dir danke ich für deine rasche Antwort. Es ist schön dass es Leute wie euch beide gibt, die anderen Leuten helfen, sei es auch in Form von Auskunft!


    Ich danke dir für die Auflistung, allerdings verstehe ich nicht ganz warum das Kind 205 € bekommt?


    Dieser Betrag ist mir nämlich völlig neu!


    Gruß Chris

    Hallo Hr. Grunert!


    Ersteinmal danke für ihre rasche Antwort. Also das mit den getrennten BG´s ist nicht so einfach, da meine Freundin aus nem anderen Bundesland kommt (Fernbeziehung) und halt hierherziehen will, damit wir mit unserem Kind zusammenleben können.


    Das ich bei einem Umzug eine BG mit meiner Freundin bilde ist mir bewusst. Das Amt hat auch einem Umzug zugestimmt und gesagt dass ich auch erst ab dem Zeitpunkt des Umzugs Hartz IV bekomme.


    Elterngeld ist dazu da um vom Beruf her eine Auszeit nehmen zu können, das war ihr Satz. Aber wir beide sind ja im Moment ohne Job. Dazu konnte ich halt finden, dass es da für ALG II Empfänger 300 € gibt. Nur weiß ich halt nicht ob man immer nur für 1 Elternteil Elterngeld bekommt oder ob auch beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld bekommen können? Vielleicht wissen sie es ja.



    Das meine Rechnung falsch ist, dachte ich mir schon, aber vielleicht können sie mir sagen, mit was ich rechnen kann, wenn ich mit meiner Freundin eine Wohnung habe.


    Außer das wir 154 € Kindergeld bekommen, weiß ich keinen Betrag sicher, daher kann ich schlecht kalkulieren, hoffe sie verstehen da mein Problem.


    Gruß Chris

    Hallo!


    Ich hab ganz viele Fragen, da ich leider nichts was auf meinen Fall zutrifft im Internet finde.


    Also meine Freundin und ich sind beide 24 und erwarten ein Baby. Ich bin seit 15 Monaten arbeitslos, bekomme aber keine Sozialleistungen, da ich bei meinen Eltern wohne. Meine Freundin hat zuletzt 2 Monate gearbeitet, wurde aber nun gekündigt (leider bevor wir wussten, dass sie Schwanger ist).


    Fragen bzgl. Mutterschaftsgeld:


    1. Ersteinmal wollte ich wissen ob sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, da sie ja 2 Monate gearbeitet hat oder ob das nicht reicht? Im Moment bekommt sie Hartz IV.


    2. Wann muss man das beantragen? Erst wenn das Kind da ist oder früher?


    Fragen bzgl. Hartz IV / Elterngeld:


    1. Wenn ich nun mit meiner Freundin zusammenziehe, bekomme ich ja auch Hartz IV und sie auch. Ich glaube wir bekommen beide 312 €, wenn ich mich nicht irre. Wie ist das aber mit dem Elterngeld? Grundsätzlich bekommen ja Hartz IV - Empfänger 300 € soweit ich hier gelesen habe. Bekommen beide Elternteile jeweils 300 €, also Gesamt 600 € oder gelten diese 300 € für beide? Hab zu dieser Frage nichts gefunden, sorry.


    2. Wird ihr Elterngeld berechnet von den 2 Monaten die sie gearbeitet hat oder bekommt sie nur den Regelsatz von 300 €?


    Ich weiß es sind viele Fragen, aber ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich bedanke mich schonmal im Voraus dafür. Es geht halt darum, dass wir jetzt zusammenziehen wollen und halt ausrechnen wollen, was wir im Monat zur Verfügung haben.


    Im Moment rechne ich so:


    Ich 312 € Hartz IV, sie 312 Hartz IV
    Kindergeld 150 €
    Mutterschaftsgeld? weiß ich nicht ob sie das bekommt, da ja nur 2 Monate gearbeitet
    Elterngeld ich 300 € + sie 300 €(wenn beide Eltern das bekommen, das weiß ich halt nicht, siehe Frage oben)


    Das wären 1374 € im Monat, das kann nit sein, wär bissl viel oder?


    Gruß Chris

    Hallo!


    Also meine Freundin ist im Moment im 6. Monat schwanger. Sie ist 24 und arbeitet zurzeit in Luxemburg. Ich bin auch 24 und seit 15 Monaten arbeitslos, beziehe aber keine Leistungen, da ich in der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern lebe.


    Nun ist es ja klar, dass meine Freundin mit dem Vater ihres Kindes zusammenziehen will, also runter nach Hessen. Also bin ich ins Job-Center und hab mich informiert. Der junge Mann sagte mir ich habe in so einem Fall keine Stallpflicht mehr und kann ausziehen, für 3 Personen stehen uns 75 qm² zu für 435 € Miete + Nebenkosten.


    So nun hab ich fleißig Wohnungen gesucht und war auch fündig, dann ruft mich meine Sachbearbeiterin an und sagt dass ja gar nicht sicher sei ob ich ausziehen darf und dass mir nur eine Wohnung für 2 Personen a 60 qm² zusteht etc...


    Danke an den jungen Kollegen der mich so supertoll falsch beraten hat.


    Aber nun zum eigentlichen Punkt: Können die mir wirklich verbieten mit der Mutter meines Kindes zusammenzuziehn. Im Oktober werde ich ja eh 25, da dürfte ich ja sowieso.


    Aber ich dachte wenn ich Vater werde, hebt das die Stallpflicht auf, ist ja ein Sonderfall.


    Meine Sachbearbeiterin sagte nun, dass darüber entschieden werden muss, ich soll also einen ganz normalen Hartz IV - Antrag ausfüllen. Das versteh ich aber nicht, was hat denn das mit der Wohnung zu tun bzw. der Frage ob ich ausziehen darf? Ich füll den eigentlich umsonst aus, da sich bzgl. der Bedarfsgemeinschaft/Vermögen/Einkommen nichts geändert hat. Ich werde es zwar heute machen und ihn ausfüllen, aber ich weiß wirklich nicht genau was das mit der Frage zu tun hat ob ich ausziehen darf.


    Vielleicht hat ja hier einer Erfahrungen oder Infos für mich.


    Ich bedanke mich schonmal im Voraus!