Beiträge von Frosch

    Hallo Blattlaus,


    wir 6 haben zur gleichen Teilen eine vermietete Eigentumswohnung vermacht bekommen,
    d. h. wir wären zu gleichen Teilen Miteigentümer, wenn wir das Vermächtnis annehmen -
    bis dato noch nicht geschehen. Wir befürchten Nachteile für den Hartz IV Empfänger.
    Wir würden die Immobilien eigentlich auch vorläufig gar nicht verkaufen wollen, sondern
    als Vermietung weiterlaufen lassen.


    Daher meine Frage mit den Freibeträgen und ob die überhaupt greifen oder ausgelegt werden
    können, wie es dem Amt gerade reinläuft. Hierzu habe ich gestern die absurdesten Auslegungen
    gelesen.


    Liebe Grüße
    Frosch

    Hallo,
    brauche dringend Eure Hilfe.
    Wir sind 6 Personen die mit einem Vermächtnis, sprich einer Eigentumswohnung, zu gleichen Teilen
    bedacht wurden. Einer von uns ist Hartz IV Empfänger. Wir haben vorläufig nicht vor, die Wohnung zu veräußern, sondern als Vermietung weiterlaufen zu lassen.
    Wird dieses Vermächtnis bei dem Hartz IV Empfänger als Vermögen bzw. Einkunft angerechnet?
    Greifen hier irgendwelche Freibeträge oder gelten die gar nicht? Lese so viel Widersprüchliches.
    Hat jemand Erfahrung oder weiß, wie wir hier am besten vorgehen sollen?
    Selbst das Ablehnen des Vermächtnis-Anteils durch den Hartz IV Empfänger würde sich negativ
    für ihn auswirken. Hat jemand Rat, was wir tun können?


    Danke im voraus!
    Frosch