Beiträge von TonySan


    Hallo Ischi.


    Also das mit dem Partner hab ich auch durch. (obwohl schon wieder getrennt) Also gaaaanz kurz... Solange dein Partner seine eigene Wohnung hat mußt Du ihn überhaupt nicht mit angeben. Solltest jedoch aufpassen in der Hinsicht- Dauergäste müssen angemeldet werden. Laut Gesetz ist ein Gast ab 3 Wochen dem Zuständigen Meldeamt zu melden. Und wenn Du böse Nachbarn hast, dann geht doch einfach 3-4 Tage zu deinem Partner. Somit wäre ein Daueraufenthalt nicht gegeben. - Nur so als Vorsicht. Jedoch wenn, wäre eh das Arb.amt in der Beweispflicht.


    Sogesehen seid ihr also von einer Bedarfsgemeinschaft weit entfernt. gruß -TonySan

    Hallöchen an Alle.


    Bin seid 2007/7 in arbeit. doch mit lohn zu tief und erhalte dadurch noch Hartz 4. inwieweit kann oder"muß" das Amt noch Kosten übernehmen, wie z.b. Betriebskosten,GEZ,Grundgebühr Tel. Kosten der Kreisreinigung, ect.


    Mit bestem dank im vorraus für klare Antworten.