Beiträge von keineahnung

    Solange Du selber kochen kannst, besteht immer noch Hoffnung.


    Jetzt mal im ernst, Du bist älter als 25 und wie Horst GRUNERT schon erwähnt hat, besteht für Deine Eltern keine Verpflichtung mehr.


    Die ARGE wird auf jeden Fall versuchen Dich zu entmutigen, auf den langen Weg des Erstantrags.
    Damit musst Du fertigwerden, oder Dich von Sozialverbänden unterstützen / Beraten lassen. (Caritas, VDK...)


    Frag nicht wie die "Herren" mich behandelt haben, habe nach dem vierten Besuch vor Wut die Scheibe des Autos meiner Mutter mit der Faust eingeschlagen.


    Wenn mensch dann nach den ersten Besuch ein Merkblatt bekommt, mit den Schlußsatz:


    "Wir arbeiten eng mit den Steuerbehörden zusammen, um die Gemeinschaft der Steuerzahler (vor mir) zu schützen."


    Da kann dann einen schon der Gedanke kommen, das zumindest beim Verfasser dieses Schreibens, ein Grundgedanke von Rassismus und Ausgrenzung vorhanden ist.


    Ich empfehle Dir in Deinem Fall: Hole einen Antrag - Mache einen Termin bei VDK (5 € / monatlich) oder Caritas etc. und besprich diesen mit denen, diese helfen Dir auch beim Ausfüllen und sind auch hinterher für Dich da.
    Ein Freund von mir hat es so gemacht und war begeistert von der Hifestellung.

    Ganz klar - JA!


    Bei mir auch so gewesen, haben über die Miete die ich bezahlen muss, einen Untermeitvertrag.


    Denk aber daran, das Deine Eltern das an das FA melden, das Miete eingenommen wird, daraus aber keine Gewinne erzielt werden, sondern nur die Gesamtmiete beglichen wird.
    Falls Gewinne ezielt werden, müssen diese Einnahmen versteuert werden.


    Bitte nicht das Datum in den Untermietvertrag zurückdatieren, eine Klausel das eure mündliche Vereinbarung aus dem Jahr XXXX, aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich fixiert wurde, genügt.


    Stelle Deinen Antrag und lass Dich nicht entmutigen, denn wenn Dein Auskommen nicht aus einen Topf mit Deinen Eltern bestritten wird, dann steht dir eine Grundsicherung zu.


    Edit: Das Einkommen Deiner Eltern musst Du im Antrag angeben.


    Viel Glück!

    Hallo habe mal eine Frage.


    ich war bevor ich Hartz 4 beantragen musste, Selbständig.


    Nun bezog ich 6 Monate Hartz 4.


    Seit einem Monat habe ich einen Teilzeitjob (Sozialversicherungspflichtig) gefunden.


    Im letzten Jahr meiner Selbständigkeit, habe ich meine Ust nicht mehr bezahlen "können".
    Heute bekam ich meinen EkSt Bescheid, lt. diesen habe ich 307 € zu viel bezahlt (EkSt).
    Da ich aber Steuerschulden habe (aus Ust), hat das FA dieses Geld einbehalten.
    Also habe ich keine Einnahmen aus dieser "Rückzahlung".


    Nun zu meiner Frage: Darf das angerechnet werden?


    Die ARGE möchte vor abschliessender Bearbeitung u.a. meinen Bescheid sehen.


    Habe leider keine Ahnung, ob das Geld angerechnet werden darf.


    Wenn jemand das weiss, evtl. Gesetzestext oder Urteil, wäre ich sehr dankbar.


    Vielen Dank im voraus.