Beiträge von GeradB

    Hallo an alle,


    ich weiß erster Beitrag und dann so eine Überschrift.


    Ich habe folgendes Problem:


    Ich habe mit meiner Freundin zusammen (BG), eine Schulung der ARGE durch laufen und dadurch haben wir beide einen Job als CC Agent Inbound bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen. Das ganze fing am 15.1 an und lief auch so sehr gut. Aber nach einem Monat hat uns das Unternehmen an welches wir ausgeliehen waren die hälfte der Belegschaft gekündigt, darunter auch wir.
    Nach einem Telefonat mit unsere Zeitarbeitsfirma, wurde uns mitgeteilt das es keine Stellen im Inbound mehr gibt und wir deswegen auch gleich von Ihnen gekündigt werden. Der Nachsatz war aber, das falls wir wollen gerne einen neuen Vertrag machen können und dann im Outbound arbeiten sollen. Da wir beide schon etliche Versuche im Outbound hatten und beide wissen das wir es nicht können haben wir dies dankend abgelehnt.
    Als kurze Zusammenfassung: Kündigung erhalten, dann Angebot über einen neuen Vertrag als Outbounder, Ablehnung wegen schlechter Erfahrung etc.


    So nachdem wir nun wieder alle Anträge eingereicht haben und nun alles wieder gezahlt wird, ist heute ein Schreiben von unserer Arge rein geflattert, mit dem Text 100% Absenkung.
    Begründung: Sie haben am 13.02.2008 die Arbeit bei der Firma verlohren, da Sie nicht im CC Outboard (das ist kein Witz das steht da) arbeiten wollen.


    Dies steht bei uns beiden in der Begründung.
    Mittlerweile haben wir zum 5.5 wieder einen Job als Inbounder bzw haben diesen Vertrag gestern unterschrieben.


    Mein Problem ist folgendes: Ich habe meine Arbeit ja nicht verlohren weil ich nicht als Outbounder arbeiten wollte, sondern hab meine Arbeit verlohren und dann kam das Angebot.
    Nun die Frage ist das rechtens? Durfte mein Ex-Arbeitgeber das der ARGE mitteilen und was kann ich dagegen machen?


    Ich hoffe es ist so geschrieben das man alles versteht.


    GadH


    Gerrit


    P.S.: Ich hoffe ich finder hier Hilfe und habe das richtige Forum erwischt.