Beiträge von Jeany1

    Hallo habe mal wieder ne Frage,


    mein Sohn hatte eine Beschäftigung als Saisonarbeiter und bekam heute die Mitteilung, das er ab 18.03.09 entlassen wird. Vor der Saisonarbeit gehörte er zu meiner Bedarfsgemeinschaft mit Hartz IV, durch die Höhe seines Lohnes fiel er raus und konnte sich selbst versorgen, wobei er nach wie vor hier bei mir wohnhaft ist. Die Lohnzahlung erfolgt immer für den LAUFENDEN MONAT zum 4t letzten Arbeitstag des laufenden Monats. Laut Gesetz ist er ja verpflichtet sich sofort arbeitslos zu melden, jedoch was wird jetzt aus der Restzahlung für diesen Monat, die ja erst so um den 26. kommt. ALG1 bekommt er nicht, weil er noch kein Jahr durchgearbeitet hat, ich denke er würde wieder in meine Bedarfsgemeinschaft zurück fallen. Wird die restliche Lohnzahlung ( so ca. 780 € ) jetzt als Einkommen angerechnet, das heißt ich bekomme für ihn trotzdem keine Leistung oder wie erfolgt die Anrechnung ? Oder kann er sich auch nur arbeitslos melden , aber ich erst Leistungen für ihn ab 01.04. beantragen ? Wird der komplette Restlohn angerechnet oder gibt es da Freibeträge, ich meine irgendwie sehe ich ja ne Anrechnung überhaupt nicht ein, das Geld hatte er sich bis 17.03.09 selber verdient, nur die Zahlung erfolgt halt leider erst später.


    Wenn mir jemand helfen könnte, wäre ich sehr dankbar, thx im vorraus :)

    Hallo ich beziehe mit meinen Kindern 18 (Lehrling) und fast 22 (lernt aus) Hartz IV.
    Mein Sohn ( fast 22 ) lernt jetzt aus und wird auch anschließend in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Nun die Frage:
    Wird mir sein Einkommen wiederum angerechnet oder hat er höhere Freibeträge?? Was kann man tun um eine Anrechnung event. gänzlich zu vermeiden.
    Danke für die Antwort.

    Hallo, ich hab folgendes Problem:
    Mein Sohn ist 21 Jahre alt und macht noch bis August 08 eine schulische Ausbildung, gefördert vom Arbeitsamt. Im Juni will die Klasse eine, wie vom Bildungszentrum geschrieben *Ausbildungsfahrt* über 8 Tage machen. Da wir ansonsten Harz IV beziehen und mir ja auch sein gesamtes Einkommen (Staatliches Kindergeld + Ausbildungsgeld rund 290,00 € monatlich) angerechnet werden, habe ich den Antrag auf Übernahme der Kosten über 120,00 € gestellt. Heute kam die Ablehnung mit der Begründung das *es sich nicht um eine mehrtägige Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nach dem Thüringer Schulgesetz handele*. Die Ablehnung beruht laut dem Schreiben von der Arge auf § 23 Abs. 3 SGB II.
    Also das 8 Tage eine mehrtägige Fahrt ist, leuchtet wohl jedem ein.


    Ich konnte nichts finden, was diese Ablehnung berechtigen würde, aber vllt. liege ich ja doch falsch. Wer kann mir dazu eine Antwort geben, bitte. Ich habe ja fast die Vermutung das sie sich an dem Wort *Ausbildungsfahrt* stören und es als so genannte Klassenfahrt übernommen worden wäre.


    Oder haben Auszubildende keinen Anspruch auf solch eine Zusatzleistung von der Arge?


    Danke an alle die mir dazu helfen können.