Beiträge von Black

    Hallo,


    zuerst vielen Dank für die Antworten, aber nochmals Fragen zu meinem Thema.


    Wie ich bereits erwähnte, habe ich im August 2008 an die Arge die Anfrage gestellt, ob meine Tochter jetzt aufgrund des höheren Bafoegs von € 389,-- aus der BG austreten könnte. Antwort hierzu noch nicht erfolgt, allerdings wurde meine Tochter mit dem neuen Bewilligungsbescheid zum 01.01.2009 auf “0” gesetzt. Wahrscheinlich muss ich nun für die Zeit von August bis Dezember 2008 mit einer Nachforderung rechnen, obwohl sich die Arge zu meinem Schreiben von August 2008 noch nicht geäußert hat. Gibt es nicht eine 6- oder 12-monatige Frist für die Übernahme der kompletten KdU (100%), bevor die KdU gesenkt werden kann?


    Unabhängig davon ist meine Tochter am 05.01.2009 einer Einladung der Arge vom 28.11.2008 gefolgt.
    Hier unterzeichnete sie eine Eingliederungsvereinbarung, in welcher u. a. aufgeführt ist, dass sie sich um einen Arbeitsplatz bzw. einen Studienplatz bemühen und die belegen wird. Weiter Punkte in dieser Vereinbarung betreffen Urlaub, Abmeldung bei Abwesenheit von der Wohnung und die in einer Eingliederungsvereinbarung für Alg2-Bezieher sonstigen Punkte. Gehört sie nun noch zur BG oder nicht? Oder ist sie bei anderem Bafoeg als dem Schülerbafoeg nicht mehr Alg2-berechtigt?


    Gibt es den 20prozentigen Freibetrag auch für anderes/höheres Bafoeg als für das bisherige Schülerbafoeg?


    Gibt es bei dem Bafoeg nicht einen höheren Bafoeg-Bedarf und Mietzuschuss, so wie bei Bafoeg-Beziehern, die eine eigene Wohnung haben, wenn meine Tochter 1/3 der Kdu übernimmt?


    Danke im voraus und herzliche Grüße von


    Black

    Hallo,


    zum Abschluss dieses Themas nochmal folgendes:


    Ich habe der Arge mitgeteilt, dass meine Tochter (22 Jahre) aus der BG austreten möchte (wenn dies machbar sein sollte) aufgrund dessen, dass sie mit Bafög/elternunabhängiges Bafög ( € 389,--) und Kindergeld nun über dem Regelsatz und KdU-Anteil liegt. Sie wohnt aber weiterhin bei uns. Heute erhielt ich den neuen Bewilligungsbescheid ab 01.01.2009, in welchem meine Tochter mit “0” aufgeführt ist. Somit erhalten nur noch meine Frau und ich Leistungen der Arge; gleichzeitig wurde der Mietanteil um 1/3 gekürzt. Zusätzlich erhielt ich ein weiteres Schreiben der Arge, nach dessen Inhalt ich einen Nachweis über den aktuellen Bafög-Bezug vorlegen soll, desgleichen einen Nachweis, wer Kostenträger meiner Reha-Maßnahme ist. Zu letzterem darf ich bemerken, dass ich mich genau 100 Tage stationär im Krankenhaus befand und zur Zeit eine 4-wöchige Reha-Maßnahme durchführe.


    Nun meine Fragen:


    Wird das Bafög grundsätzlich bei dem Bedarf zu 100 Prozent angerechnet oder sind 20% oder ein anderer Betrag doch frei? Meine Frage hierzu deshalb, weil ich im Internet gelesen habe:
    § 11 Abs. 2 SGB II Satz 1: Vom Einkommen sind abzusetzen bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, deren Einkommen nach dem Vierten Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ….. berücksichtigt wird, der nach den Vorschriften der Ausbildungsförderung berücksichtigte Betrag. Bei Ausbildungsförderung nach dem Bafög der Teil des Einkommens, der bereits bei der Feststellung von Ansprüchen der Ausbildungsförderung nach dem 4. Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes …… beim bewilligten Bafög angerechnet wurde.
    - Zu dieser Definition muss ich leider passen -.


    Sollte meine Tochter in der BG (oder Haushaltsgemeinschaft, wenn das geht) bleiben/mit ausgeführt werden, wird ihre Bafögleistung nur bei ihr berücksichtigt oder diese Leistung auf alle 3 Personen aufgeteilt o. ä.?


    Richtet sich bei der Berücksichtigung der KdU die Leistung vorrangig nach der Maximalwohnungsgröße oder Maximalmiete, evtl. gemäß Mietpreisspiegel? Auch wenn ich unter dem Maximalmietpreis liege, kann in meinem Fall nun die Miete trotzdem direkt um 1/3 gekürzt werden, obwohl meine Tochter noch hier wohnt?


    Obwohl meine Tochter nun mit Bafög und Kindergeld über ihren Regelsatz liegt, haben wir nach der neuen Berechnung nun (alle Einnahmen berücksichtigt) laut dem neuen Bescheid weniger zur Verfügung als bisher/vorher. Berechnungsfehler? Könnte sie trotz Bafög und Kindergeld weiter in der BG bleiben oder würde sich die Arge nun dagegen sträuben?


    Viele Fragen - trotzdem hoffe ich auf Antworten und danke im voraus.


    Herzliche Grüße


    Black

    Hallo,


    zum Abschluss dieses Themas nochmal folgendes:


    Ich habe der Arge mitgeteilt, dass meine Tochter (22 Jahre) aus der BG austreten möchte (wenn dies machbar sein sollte) aufgrund dessen, dass sie mit Bafög/elternunabhängiges Bafög ( € 389,--) und Kindergeld nun über dem Regelsatz und KdU-Anteil liegt. Sie wohnt aber weiterhin bei uns. Heute erhielt ich den neuen Bewilligungsbescheid ab 01.01.2009, in welchem meine Tochter mit “0” aufgeführt ist. Somit erhalten nur noch meine Frau und ich Leistungen der Arge; gleichzeitig wurde der Mietanteil um 1/3 gekürzt. Zusätzlich erhielt ich ein weiteres Schreiben der Arge, nach dessen Inhalt ich einen Nachweis über den aktuellen Bafög-Bezug vorlegen soll, desgleichen einen Nachweis, wer Kostenträger meiner Reha-Maßnahme ist. Zu letzterem darf ich bemerken, dass ich mich genau 100 Tage stationär im Krankenhaus befand und zur Zeit eine 4-wöchige Reha-Maßnahme durchführe.


    Nun meine Fragen:


    Wird das Bafög grundsätzlich bei dem Bedarf zu 100 Prozent angerechnet oder sind 20% oder ein anderer Betrag doch frei? Meine Frage hierzu deshalb, weil ich im Internet gelesen habe:
    § 11 Abs. 2 SGB II Satz 1: Vom Einkommen sind abzusetzen bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, deren Einkommen nach dem Vierten Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ….. berücksichtigt wird, der nach den Vorschriften der Ausbildungsförderung berücksichtigte Betrag. Bei Ausbildungsförderung nach dem Bafög der Teil des Einkommens, der bereits bei der Feststellung von Ansprüchen der Ausbildungsförderung nach dem 4. Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes …… beim bewilligten Bafög angerechnet wurde.
    - Zu dieser Definition muss ich leider passen -.


    Sollte meine Tochter in der BG (oder Haushaltsgemeinschaft, wenn das geht) bleiben/mit ausgeführt werden, wird ihre Bafögleistung nur bei ihr berücksichtigt oder diese Leistung auf alle 3 Personen aufgeteilt o. ä.?


    Richtet sich bei der Berücksichtigung der KdU die Leistung vorrangig nach der Maximalwohnungsgröße oder Maximalmiete, evtl. gemäß Mietpreisspiegel? Auch wenn ich unter dem Maximalmietpreis liege, kann in meinem Fall nun die Miete trotzdem direkt um 1/3 gekürzt werden, obwohl meine Tochter noch hier wohnt?


    Obwohl meine Tochter nun mit Bafög und Kindergeld über ihren Regelsatz liegt, haben wir nach der neuen Berechnung nun (alle Einnahmen berücksichtigt) laut dem neuen Bescheid weniger zur Verfügung als bisher/vorher. Berechnungsfehler? Könnte sie trotz Bafög und Kindergeld weiter in der BG bleiben oder würde sich die Arge nun dagegen sträuben?


    Viele Fragen - trotzdem hoffe ich auf Antworten und danke im voraus.


    Herzliche Grüße


    Black

    Hallo,


    da ich zu “Bafoeg und/mit Alg2” unterschiedliche Meinungen hörte, meine folgenden Fragen, damit ich gegenüber der Arge keine Fehler mache; meine Frau und ich beziehen leider Alg2, meine Tochter (22 Jahre) erhält elternunabhängiges Bafoeg und wohnt noch bei uns:


    1) Wird Bafoeg voll, also zu 100 Prozent, mit dem Alg2 verrechnet oder nur zu 80 Prozent
    (20 Prozent frei) oder überhaupt nicht verrechnet bzw. berücksichtigt?


    2) Wenn meine Tochter mit Bafoeg und Kindergeld über den Regelsatz und KdU liegt, kann
    sie ja aus der BG austreten. Meine Frau und ich würden dann voraussichtlich nur noch
    2/3 der KdU erhalten. Somit würde meine Tochter das restliche Drittel der KdU
    übernehmen/zahlen, also dieses Drittel als Miete zahlen. Würde dann Bafoeg erhöht
    werden bzw. könnte sie dann den höheren Bafoeg-Grundbedarf beanspruchen (wie z. B. dies der Fall bei eigener Wohnung ist; denn sie zahlt ja Miete) oder kann sie Wohngeld
    beantragen oder……..?


    3) Würde meine Tochter in der BG bleiben, würde dann Bafoeg nur bis zum Regelsatz und
    KdU verrechnet werden oder würde auch zusätzlich der über dem Regelsatz und der
    KdU liegende Betrag verrechnet werden?


    Ich freue mich über Antworten zu dieser Angelegenheit.


    Vielen Dank im voraus und herzliche Grüße von


    Black

    Hallo,


    zu meinem Thema nun etwas Neues:


    Bis zum 06/2008 erhielt meine Tochter Schülerbafög von € 192,--, was komplett (100%) mit den Arge-Leistungen verrechnet wurde sowie auch das Kindergeld von € 154,-- bei meiner Tochter verrechnet wurde, das Kindergeld von der Familienkasse jedoch auf mein Konto überwiesen wurde. Der KdU-Anteil (incl. Heizung und Nebenkosten) meiner Tochter lag/liegt bei € 168,82 (1/3). Meine Frau hat eine geringfügige Beschäftigung von 400,--. Somit ergab sich bisher laut dem Bewilligungsbescheid der Arge unter Berücksichtigung des Freibetrages und der Einkommensbereinigung ein zu berücksichtigendes Gesamteinkommen von€ 556,--, welches wie folgt aufgeteilt wurde: 25% bei meiner Frau, 25% bei mir und 50% bei meiner Tochter.


    Ausziehen möchte meine Tochter nun doch nicht. Mittlerweile hat sie den neuen Bafög-
    Bescheid ab August 2008 (fehlt meines Erachtens Juli 2008) erhalten; sie bekommt nun monatlich € 389,-- (elternunabhängiges Bafög). Rechnet man das Kindergeld von € 154,-- hinzu, hätte sie somit monatlich € 543,-- zur Verfügung und läge somit mit € 93,18 über dem Regelsatz und der KdU. Wird jetzt der Gesamtbetrag mit dem Alg2 verrechnet und bei meiner Frau und mir zum Gesamteinkommen hinzugefügt? Meines Erachtens kann in diesem Fall meine Tochter die BG jedoch verlassen. Allerdings ergeben sich für mich dann nachstehende Fragen:


    1) Wie werden dann die KdU seitens der Arge berechnet o. ä.?
    2) Meine Tochter wäre dann nicht mehr krankenversichert/familienversichert;
    sie müsste dann bei der Krankenkasse (GKV) eine KV für Studenten
    abschließen über derzeit € 54,78 und würde hierzu “von” Bafög einen Zuschlag als Ausgleich zur Krankenversicherung von ca. € 50,-- erhalten.
    3) Würde die Arge nun nur 2/3 der KdU übernehmen, würde uns der bisherige Anteil (1/3) meiner Tochter von € 168,82 fehlen; dies würde sich jedoch wieder ausgleichen, wenn meine Tochter diese Kosten zahlen/übernehmen
    würde, sei es an uns als “Untermiete” oder Überweisung an den Vermieter.
    Denn sie müsste dann laut Bafoeg-Rechner Bafoeg laut folgenden Angaben
    Erhalten:


    Bafög-Grundbedarf (§13(1)1.) € 487,-- + Mietzuschlag (bei Miete > 146,-- €) € 54,-- + Zuschlag zur Krankenversicherung (§13a) € 50,--
    = Gesamtbedarf (“Bafög-Bedarf”)
    Bafög-Anspruch pro Monat € 591,--


    Zuzüglich das erwähnte Kindergeld von € 154,--


    4) Was muss ich unternehmen, damit meine Tochter nunmehr das Kindergeld auf ihr Konto erhält (bislang erhielt/erhalte ich es auf mein Konto, wird/wurde
    aber bei der Berechnung für meine Tochter bei meiner Tochter verrechnet) und die Arge alles ändert und neu bei mir in Abzug bringt/verrechnet?
    5) Gibt es sonst noch andere (Lösungs)Möglichkeiten oder ist noch Weiteres zu beachten?


    Leider habe ich von den Arten der Berechnungen, wie sie die Arge vornimmt,
    keine Ahnung. Vielleicht kennen sich Forumsmitglieder in dieser Sache aus und können mir
    Entsprechende Hinweise/Ratschläge geben. Ich freue mich jetzt schon auf Antworten hierzu.


    Vielen Dank im voraus und herzliche Grüße von


    Black

    Hallo,


    wie ich in meinem Beitrag vom 18.06.2008 erwähnte, soll ich der ARGE die sogenannte „58er-Regelung“ zusammen mit einem Nachweis der Rentenversicherung am 01.07.2008 unterschrieben vorlegen, falls ich diese Vereinbarung akzeptiere. Zu diesem Beitrag für die erhaltenen Antworten vielen Dank.


    Ich habe bei der Rentenversicherung angefragt, ob ich bei Unterzeichung wirklich keine Nachteile zu erwarten habe und gebeten, mir den für die ARGE erforderlichen Nachweis auszustellen; bis heute habe ich allerdings noch keine Antwort etc. erhalten.


    Da der Termin nun bereits am kommenden Dienstag ist, werde ich die Vereinbarung wohl unterzeichnen, allerdings mir dem Vermerk „Akzeptiert unter der Voraussetzung, dass mir durch diese Vereinbarung keine Nachteile gleich welcher Art entstehen.“


    Ich hoffe, ich mache hiermit keinen Fehler - allerdings habe ich ja noch eine Widerspruchsfrist von 3 Monaten.


    Herzliche Grüße


    Black

    Hallo,


    am 21.05.2008 nahm ich an einer Gruppeninformationsveranstaltung der ARGE teil und berichtete darüber unter dem Thema „Wiedereingliederungsvereinbarung mit 60“. Den an diesem Tag vereinbarten Termin (13.06.2008) zwecks näheren Erklärungen nahm ich wahr und möchte auch hierzu nachstehend berichten:


    Die ARGE-Mitarbeiterin, sehr freundlich, teilte mir mit, dass ich wegen meines Alters die Möglichkeit hätte, Alg2 unter erleichterten Voraussetzungen zu erhalten. Mit ein Grund hierfür sei, dass bestimmt kein Arbeitgeber jemanden in meinem Alter noch einstellen würde, da die Leistungsfähigkeit bei Älteren nicht mehr so groß sei wie bei Jüngeren. Mein Gedanke hierzu: Darüber kann man geteilter Meinung sein und sollte dies nicht verallgemeinern; es gibt auch noch Ältere, die leistungsfähiger sind als manch Jüngere (bitte nicht falsch verstehen). Werden unsere älteren Politiker dann auch als nicht mehr 100%-ig leistungsfähig bezeichnet oder sind diese Ausnahmen? Ich verstehe dies nicht.


    Zur weiteren Information erhielt ich eine Vereinbarung bezüglich dieser Regelung, welche ich zum nächsten Termin 01.07.2008 der ARGE unterschrieben vorlegen soll, sollte ich akzeptieren. Gleichzeitig soll ich auch bei der zuständigen Rentenversicherung einen Nachweis anfordern, aus welchem ersichtlich ist, ab wann ich eine abschlagfreie Rente beantragen bzw. erhalten kann; auch diesen Nachweis soll ich am 01.07.2008 vorlegen.


    Falls ich die Vereinbarung akzeptiere, würden mir keine Nachteile entstehen, auch würde die ARGE nicht mehr an mich herantreten (keine Einladung zu Gesprächen und Veranstaltungen, keine Stellenvorschläge bzw. Arbeitsvermittlung, keine Eingliederungsvereinbarung etc.). Bei Nichtannahme muss ich mit weiteren Einladungen, mit Eingliederungsmaßnahmen etc. rechnen.


    Nebenbei, meine Frau (56 Jahre), welche seit vielen Jahren eine sichere geringfügige Beschäftigung (400,-- €) ausübt, beendete gestern eine dreimonatige Eingliederungsmaßnahme, wobei ihr gestern auch von dem Träger mitgeteilt wurde, dass sie nun künftig laufend mit solchen Maßnahmen rechnen muss, bis sie und ich zusammen ein Einkommen erzielen, welches über den Leistungen der ARGE liegt, egal aus wie vielen sozialversicherungspflichtigen, geringfügigen oder anderen Beschäftigungen auch immer bestehend. Unter Berücksichtigung der Personenanzahl (3 Personen, Tochter bis Juli 2009 noch in der Schulausbildung) und der KdU und unter Berücksichtigung der Arbeitsstellen aus dem Niedriglohnsektor, welche von den ARGEn und den Trägern derzeit angeboten werden (warum sind keine anderen Stellen dabei – hat dies einen Grund?), mindestens einer erforderlichen zweiten Lohnsteuerkarte mit einer höheren Steuerklasse (Klasse VI) usw. sind auf jeden Fall für eine Person mindestens zwei sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen erforderlich bei einer wöchentlichen Stundenzahl, die weit über 40 Stunden hinausgeht und sich bei etwa 60 Stunden einpendeln dürfte - ich müsste dies noch genau berechnen.


    Es scheint sich doch alles zu widersprechen, scheint einen oder sogar mehrere Haken zu haben (Zwangsverrentung?). Einerseits bei Annahme Alg2-Bezug bis zum Rentenalter (Altersrente), ohne dass ich mich um eine Arbeitsstelle kümmern und auch keine Arbeit annehmen müsste (obwohl ich lieber eine Arbeitsstelle bis zum Rentenalter und evtl. auch darüber hinaus hätte, allerdings sind meine Bewerbungen bisher erfolglos geblieben; vielleicht bin ich aus Sicht der Arbeitgeber doch zu alt), andererseits bei Nichtannahme weiterhin mit der ARGE „konfrontiert“ werden. Hier kann doch etwas nicht stimmen – entstehen für mich bei Annahme der Vereinbarung doch „jetzt noch nicht erkennbare“ oder versteckte Nachteile?


    Übrigens, seit Beginn meiner Arbeitslosigkeit habe ich vom Arbeitsamt und von der ARGE noch nie ein Stellenangebot/eine Stellenvermittlung erhalten, auch keine Gespräche diesbezüglich.


    Wie verhalte ich mich nun richtig, wer kann mir einen Rat o. ä. geben, vielleicht aus eigener Erfahrung?


    Bei Interesse kann ich die erwähnte übergebene Vereinbarung gerne separat zusenden, da hier als Anhang zu groß (1,18 MB).


    Vielen Dank im voraus und herzliche Grüße von


    Black

    Hallo,


    meine 22jährige Tochter lebt bei uns (meiner Frau und mir) in der Bedarfsgemeinschaft und erhielt bisher aufgrund ihrer schulischen berufsqualifizierenden Ausbildung Bafoeg von € 192,-- pro Monat, was mit dem Alg2 verrechnet wurde. Ab August 2008 besucht sie für ein Jahr ein Kolleg, um ihre Allgemeine Hochschulreife/Abitur zu erlangen und anschließend ins Berufsleben treten zu können. Das Bafoeg, welches sie ab August 2008 (wahrscheinlich aufgrund der langen Bearbeitungsdauer des Antrages im Oktober rückwirkend zum 01.08.2008) erhält, würde dann zusammen mit dem Kindergeld zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreichen; die Summe liegt höher als die Regelleistung der ARGE mit dem quotalen Anteil der Mietkosten.


    Da ich zum 01.07.2008 einen neuen Bewilligungsbescheid stellen muss, meine folgenden Fragen:


    1) Fällt meine Tochter nun aus der Bedarfsgemeinschaft heraus bzw. kann sie diese "verlassen"?


    2) Oder wird das Bafoeg seitens der ARGE verrechnet?


    3) Kann ich ihr ihr bisheriges Zimmer evtl. untervermieten, um die Kosten für die ARGE zu mindern, da ich ja dann voraussichtlich nur 2/3 der Mietkosten von der ARGE erhalte? Stimmt das?


    Ich möchte hierzu noch bemerken, dass meine Tochter unabhängig davon geplant hat, in Kürze (September/Oktober 2008) auszuziehen und eine eigene Wohnung zu nehmen und sie, soweit ich informiert bin, dies auch tun kann, da sie ja dann nicht mehr auf die ARGE "angewiesen" ist und ihren eigenen Lebensunterhalt sichern kann.


    Im voraus vielen Dank für Antworten und Hinweise und Grüße von


    Black

    Hallo,


    wie ich mal hörte, soll es seitens des Arbeitsamtes auch finanzielle Förderungen wie Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, Hilfen für Arbeitnehmer usw. geben. Ich habe beim Arbeitsamt nachgefragt, jedoch konnte oder wollte man mir keine definitive Auskunft erteilen - vielleicht, weil dies wieder Geld kostet. Villeicht sind jedoch Mitglieder dieses Forums darüber Informiert und können mir Hinweise oder Tipps geben zu nachstehenden Fragen:


    Welche finanziellen Hilfen für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer (Zuschüsse o. ä.) gibt es bei:


    1) Umwandlung von einem 400,-- €-Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Arbeitnehmerin ist 56 Jahre und erhält bisher Alg2.


    2) Langzeitarbeitsloser 60jähriger Alg2-Empfänger findet nach Eigenbemühungen eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle


    oder


    3) beginnt noch eine selbstständige Tätigkeit.


    Vielen Dank im voraus für Infos etc.


    Grüße von


    Black

    Hallo,


    meine Frau (56 J.), zur Zeit in einer 3monatigen EGV-Maßnahme, erhielt gestern von dem "Bildungsträger" ein Stellenangebot als Hilfskraft (nicht in ihrem erlernten Beruf) in Vollzeit (40 Stundenwoche) bei einem laut meiner Meinung niedrigem Bruttolohn; Erstattung der Fahrkosten von pro Monat ca. € 90,-- nicht bekannt.
    Der Arbeitgeber hatte allerdings schon Bewerbungen zu dieser ausgeschriebenen Stelle vorliegen. Deshalb vereinbarte der Bildungsträger heute einen Termin zwischen dem zuständigen ARGE-Sachbearbeiter und meiner Frau, bei welchem dann auf Veranlassung des ARGE-Mitarbeiters ein Bewerbungstermin zwischen dem Arbeitgeber und meiner Frau vereinbart wurde. Über die Arbeitszeiten ist außer der 40-Stunden-Woche noch nichts bekannt, ich vermute jedoch, da ich den Arbeitsort kenne (u. a. von der Bushaltestelle 20 Minuten zu Fuß auf unbeleuchtetem, unbelebten Waldweg), dass es sich auch um unterschiedliche Arbeitszeiten, auch abends handeln wird. Naja, wird sie am 29.05.2008 erfahren. Auf die Bedenken "Angst, abends durch einen Wald zu gehen" meinte der ARGE-Mitarbeite, dann könne ich meine Frau doch abholen.


    Ich möchte bemerken, dass meine Frau seit vielen Jahren eine geringfügige Beschäftigung (400,-- € ), welche auf Jahre sicher ist, hat, und dass der Nettoverdienst bei der angebotenen Stelle ca. 700,-- € betragen würde, also ca. 300,-- € mehr als jetzt. Es ist also keine existenzsichernde Tätigkeit, alleine davon könnte man nicht leben und unter Berücksichtigung der Einkommensanrechnung bzw. Einkommensbereinigung wären wir dennoch leider weiterhin auf die ARGE angewiesen. Was ist aber, sollte meiner Frau während der Probezeit oder auch später gekündigt werden? Alter Job weg - neue Stelle weg - alles noch schlechter als vorher.


    Gerne hätte ich mit 60 Jahren (jung) noch eine Arbeitsstelle, dann wäre dieses Problem natürlich gelöst. Aber wie ich schon in einem Beitrag erwähnte, ist mir die ARGE bzw. das Arbeitsamt bei einer Stellenvermittlung aufgrund meines Alters nicht mehr behilflich und ich bei diesen auch nicht mehr als stellensuchend oder arbeitslos registriert. Chancen also nur durch Eigenbemühungen - und die Chancen werden Tag für Tag geringer.


    Ich habe das Gefühl, dass diese sogenannten "Träger" auf "Teufel komm raus" Stellen vermitteln wollen, gleich welcher Art, um sich eine Daseinsberechtigung zu schaffen bzw. diese zu stärken ohne Rücksichtnahme auf die Arbeitslosen; sie verdienen vielleicht dadurch auch noch an den Arbeitslosen (welch ein Hohn!) und fördern direkt oder indirekt den Niedriglohnsektor. Wohin soll dies in Deutschland noch führen? Wann werden (fast) alle dies verstehen, erkennen und reagieren?


    Fragen hierzu:


    Muss jede vorgeschlagene Arbeit angenommen bzw. diese auch sofort angenommen werden oder gibt es hier auch Bestimmungen, Ausnahmeregelungen etc.?


    Muss meine Frau bei der jetzigen Tätigkeit die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten oder kann diese seitens der ARGE annulliert werden?


    Vielen Dank im voraus für Antworten und Grüße von Black.

    Hallo,


    ich möchte mich für die Antworten und Tipps bedanken.


    Als Anhang Infos zu einer Gruppeninformationsveranstaltung der ARGE mit Eingliederungsvereinbarung etc.


    Vielleicht sind diese Infos für einige Forumsmitglieder von Interresse.


    Nochmals danke und Grüße von


    Black

    Guten Tag,
    gibt es Regelausnahmen bei der Unterzeichnung von einer Wiedereingliederungsvereinbarung für 60jährige?
    Bewerbungen kann ich auch zuhause wie bisher schreiben und auch der ARGE dokumentieren. Wie ich von einem Teilnehmer (jünger als ich) einer solchen Maßnahme erfahren habe, mussten die Teilnehmer aus dem Internet nur Stellanangebote raussuchen (hier waren einige Stellenangebote längst überholt bzw. die Stellen vergeben, wurden aber, z. B. von der Bundesagentur für Arbeit, noch angeboten), Bewerbungen schreiben - sonst nichts - und das Monate lang. Und das soll eine Hilfe zum Wiedereinstieg ins Berufsleben sein. Wahrscheinlich verdienen die Mitarbeiter einer solchen "Bildungsstätte" nur an den Arbeitslosen (meine Meinung).
    Bin gespannt aus Antworten hierzu.
    Vielen Dank im voraus.
    Herzliche Grüße von Black