Beiträge von OmaMa

    auf dieser Seite bei nicht berechenbaren Einkommen...


    "Neben der Masse an Einnahmen, die bei der Berechnung des ALG II berücksichtigt werden gibt es allerdings auch in diesem Bereich eine stattlich Anzahl an Ausnahmen.


    Nicht berücksichtigt werden daher Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), Erziehungsgeld, Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, oder solche, die in entsprechender Anwendung des BVG gewährt werden. (zum Beispiel Blindengeld oder Hinterbliebenenrente)."

    Hallo, es geht um meine Schwiegermutter. Sie bekommt 661,10 € Witwenrente und hat einen 400,- € Job. Hat sie Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen (ALG II, Hartz IV, Mietzuschuss)?
    Wir kennen uns in diesem Bereich leider überhaupt nicht aus :confused: , aber sie soll natürlich das bekommen, was ihr zusteht. Falls das noch wichtig ist: sie wird im Herbst 64 Jahre alt.
    Ihre letzte "richtige" Stelle hatte sie 1970, dann Mutterschutz und danach nur noch Aushilfstätigeiten. Witwe ist sie seit 1978.
    Danke für Eure Hilfe!