Beiträge von EuleHH

    Die jüngere schwester der angehenden studentin besucht noch das gymnasium und hat somit kein eigenes einkommen und bezieht lediglich unterhalt von beiden elternteilen.
    freibetrag für sie heisst dann, ihr steht ebenfalls eine gewisse summe zu, falls ich zum bafög zuzahlen muss und die höhe der zu zahlenden leistungen an die ältere tochter wird dann halbiert? wäre ja insofern gerecht.
    wo finde ich denn etwas, dass ich das vorab schon mal selbst ausrechnen kann?
    danke


    mfg
    EuleHH

    Hi,
    endlich drin hier, was für ne prozedur.
    folgender sachverhalt: ich lebe getrennt, habe als vz kraft kein grosses einkommen, kein vermögen und diverse zahlungsverbindlichkeiten. desweiteren zahle ich unterhalt an meine 2 töchter. eine davon will jetzt studieren und beantragt bafög. ich soll den einkommenssteuerbescheid von 2006 abgeben, da war ich noch in einer anderen steuerklasse und hatte besseres einkommen.
    wird mir jetzt eine eventuelle steuerrückzahlung weg genommen? wird mein einkommen zur berechnung der höhe des bafög herangezogen und inwieweit bin ich verpflichtet, zahlungen zuzüglich des unterhalts zu leisten?


    mfg
    Eule