Beiträge von patric2006

    Ich kann dir bei allem was du schreibst nur voll zustimmen.


    Genau die leute die uns am meisten beschissen haben denen haben wir das was jetzt ist zu verdanken.


    Obs der kohl, der harz, der schröder oder jetzt die merkel sind. Die leute die uns beschissen, auf unsere kosten ihre uhrlaubs vorlieben oder sonst was finanziert haben genau das sind doch die leute die noch nichtmal jetzt merken was überhaupt in diesem land ingange ist.


    z.B. war ich in den letzten 2 wochen 3 mal beim amt wegen eines euro jobs. 3 mal habe ich diesen menschen mitgeteilt das es für mich zur zeit unmöglich ist einen euro job anzunehmen da ich momentan nicht über ein ato verfüge ( leider kaputt ) und somit nicht die möglichkeit habe dort hin und zurück zukommen. Was kommt gestern ( zum 4ten mal ) ne einladung vom amt wegen nem euro job.


    Das letzte angeboht war im 3ten stock ( ohne fahrstuhl )wo ich ja schlecht hochkomme als rollstuhlfahrer. Davor sollte ich kindern am pc was erklären damit se wissen wie man mit nem pc umgeht. ( bin ichn lehrer oder so ) Nun ja so sei es mal sehn was die morgen wieder haben. Es ist wirklich schlimm aufm am. Da weiss der eine nicht was der andere im zimmer nebenan macht. Traurig sowas.



    Nein nein keine sorge ich lass mich da nicht unterkriegen. Lang genug hab ich mich abwimmeln und verdummen lassen aber mal ist schluss damit. Die haben nichtmal gewusst das ich anspruch auf ne größere wohnung habe. und die sollten es ja wissen. Kann ja nichtnoch die arbeit für die mitmachen nur weil die einfach zu unfähig sind. Dieses mal aber nicht.
    Ständig heißt es nur pflichten pflicht pflichten. Wehe man kommt diesen nicht nach. Ich kann mich jedoch nicht erinnern schon einmal ein stellen angeboht vom amt erhalten zu haben oder sonst was. Wann kommen die mal ihren Pflichten nach.

    Ich glaube von politik kann man in diesem lande schon lange nicht mehr reden. Und das bezieht sich nicht nur auf die schlimmen schlimmen arbeitslosen die ja eh alle zu fauel sind zum arbeiten und schuld an allem sind aber was soll man machen.


    Werde mir deinen hinweis merken. Kommt ja gerade günstig da ich letzte woche antrag auf verlängerung des ALG2 gestellt habe. und bis auf die gehaltserhöhung von 4 euro beim ALG2 wird da wohl nicht bei rauskommen. :cool:


    Als behinderter mensch ist man in deutschland wirklich nicht sehr viel wert. Es gibt nur 2 möglichkeiten.


    1. man ist gesund, hat arbeit und verdient gut
    2. man ist wirklich so schwer behindert ( körperlich und geistig ) das garnichts mehr geht


    alles was dazwischen liegt ( wie es bei dir ist weiss ich nicht ) wie in meinem fall da ist man wirklich ein nichts. Dafür zu wenig und dafür zuviel.


    Mfg patric



    Was mir gerade noch eingefallen ist. Zu der ablehnung von damals. Wie gesagt mehrbedarf nur wenn arbeit vorhanden ist oder wenn man nochmal ne lehre machen würde. :)

    Das hier verunsichert mich jedoch etwas.


    wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX oder sonstige Hilfen für die Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder Hilfen zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit durch einen öffentlich-rechtlichen Rehabilitationsträger gewährt werden.


    Als Nachweis dient ein aktueller Bewilligungsbescheid des Rehabilitationsträgers. Es müssen tatsächlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden. Es reicht nicht aus, wenn der behinderte Mensch lediglich grundsätzlich die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Die Leistungen dürfen sich nicht lediglich auf Beratung und Vermittlung nach § 33 Abs. 3 Nr. 1 SGB IX beschränken.

    Mehrbedarf für behinderte Menschen nach SGB II


    Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige erhalten einen Mehrbedarf (§ 21 Abs. 4 SGB II) in Höhe von 35 % der induviduellen Regelleistung, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX oder sonstige Hilfen für die Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder Hilfen zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit durch einen öffentlich-rechtlichen Rehabilitationsträger gewährt werden.


    Als Nachweis dient ein aktueller Bewilligungsbescheid des Rehabilitationsträgers. Es müssen tatsächlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden. Es reicht nicht aus, wenn der behinderte Mensch lediglich grundsätzlich die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Die Leistungen dürfen sich nicht lediglich auf Beratung und Vermittlung nach § 33 Abs. 3 Nr. 1 SGB IX beschränken.


    Zur Ausbildung gehören nur berufliche Ausbildungen, wobei es sich nicht um einen geregelten Ausbildungsgang handeln muss. Ausgeschlossen sind Hochschulausbildungen und zeitlich überwiegend schulische Ausbildungen.


    Ausnahme: Beziehern von Sozialgeld nach § 28 Abs. 1 SGB II kann der Mehrbedarf auch für eine schulische Ausbildung oder eine Ausbildung an einer Hochschule gewährt werden, sofern die Bezieher Eingliederungshilfe nach § 54 Abs.1 und 2 SGB XII erhalten


    Der Mehrbedarf kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, bis zur einer Dauer von drei Monate gezahlt werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der Mehrbedarf auch rückwirkend erbracht werden.


    Mehrbedarf für nicht erwerbsfähige Behinderte



    Für behinderte Menschen, die nicht mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind und Erwerbsminderungsrente erhalten, ist § 30 (1) SGB XII maßgebend. Danach wird für Personen, die


    1. das 65. Lebensjahr vollendet haben oder


    2. unter 65 Jahren und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind,


    und einen Ausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G besitzen, ein Mehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.


    Hat der Antragsteller von Hilfeleistungen nach SGB II einen nicht erwerbsfähigen, rentenberechtigten Partner, so kann dieser einen Mehrbedarf in Höhe des pauschalen Mehrbedarfes von 17 Prozent der Regelleistung geltend machen, wenn er im Besitz eines Behindertenausweises mit dem Merkzeichen G ist.


    Mehrbedarf an Wohnraum


    Behinderte, die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen "G" oder "aG" besitzen, können einen Mehrbedarf bis zu 15 m² an Wohnraum geltend machen, z.B. Rollstuhlfahrer oder Benutzer eines Rollators, aber auch stark Sehbehinderte und Blinde.

    Das hab ich mir damals auch gedacht. :)


    Es war einfach die aussage ich habe keine arbeit und somit keinen anspruch auf mehrbedarf. :rolleyes:


    vieleicht kann ein körperlich gesunder mensch das nicht so nachvollziehen aber es fängt schon damit an das ich einfach ein auto benötige um mobil zu sein oder alleine dafür um die termine in der arge warnehmen zu können. ohne auto würde ich meine wohnung nicht verlassen können, könnte nicht einkaufen und auch so nirgends hinkommen ( bewerbungsgespräche oder der gleichen )


    Des weiteren habe ich wie gesagt nichtnur das merkzeichen aG im ausweis sondern noch das merkzeichen B also muss ich ständig zusehen das jemand zeit finden um mir bei meinen erledigungen zu helfen.


    Wie du schon sagtest geht es auch um den verschleiß z.B an kleidung ( schuhen ) wo ich nicht wirklich das geld für über habe um mir neue kaufen zu können. Also muss ich das nehmen was ich habe was meiner gesundheit nicht gut tut.


    das sind alles so sachen die ein gesunder mensch einfach nicht versteht und scheinbar auch das land nicht wo einfach ein behinderter mensch etwas mehr unterstützung braucht wie ein gesunder. Nun gut dann werde ich mir am montag bei meinem anwalt rechtsbeistand einholen und dann schaun was wird.

    Ja genau musste vom der ARGE aus damals zum amtsarzt und hab mich da untersuchen lassen.


    Das ergebniss war das ich für 4 std am tag arbeitsfähig bin, mein arbeitsplatz ebenderdig zu erreichen sein muss und die fahzeit zur arbeit nicht mehr als eine std täglich sein darf.


    Ich bin gerne bereit arbeiten zu gehen den kann mir erzählen wer will aber zuhausesitzen und den ganzen tag nix tun is wirklich auf dauer keine schöne sache.


    Wie gesagt damals war genau das der grund ( ich sei nicht erwerbsfähig ( als hätte keine arbeit ) darum steht es mir nicht zu. Es würde 100 euro mehr geben wenn ich arbeit hätte als nachteilsausgleich oder so in der art. Scheinbar wissen die selber nicht was erwerbsfähig und erwerbstätig ist. :rolleyes:



    Also bleibt mir wohl nur ein weg der weg zum anwalt. weil das amt hier bei uns hat wirklich keine ahnung wenn es um behinterte menschengeht

    Ich frage mich was bedeutet nun genau dieses erwerbsfähig und nicht erwerbsfähig.


    Mit Erwerbsfähig ist doch gemeint das man arbeiten kann aber keine arbeit hat.
    Erwerbstätig das man arbeit hat
    Erwerbsunfähig das man nicht arbeiten kann.


    Bei mir ist es ja so das ich arbeiten kann aber halt leider keine habe. Ich habe wie gesagt schonmal geld vom amt für mehrbedarf bekommen musste dieses aber zurückzahlen. Die aussage damals war das man nur dann anspruch auf einen mehrbedarf hat wenn man ARBEIT hat.

    Hallo alle zusammen.


    Ich bin nun schon so oft auf dieses forum gekommen da musste ich mich einfach mal anmelden. :)


    Ach wenn diese frage sicher schon hunderte mal gestellt wurde ich muss sie leider noch einmal stellen. Hab zu dem thema schon so oft etwas gelesen aber verstanden hab ichs noch nie so wirklich. Es geht um folgendes.


    Leider bin ich zur zeit ohne arbeit und beziehe daher Harz 4 oder wie auch imemr ALG 2 :(


    Ich bin 27 jahre und schwerbehindert. Mein ausweiss ist unbefristet 80 % mit den merkzeichen aG und B.


    Meine frage ist jetzt hätte ich in dem fall anspruch auf einen mehrbedarf auch wenn ich ALG 2 beziehe. Wenn es nicht so sein sollte ok auch wenn ichs ein wenig ungerecht finde das ein zuckerkranker mehr bekommt damit er sich das richtige essen kaufen kann mich aber keiner fragt wovon ich mir schuhe kaufen kann um raus zugehen. Überall kann man in zusammenhang mit ALG 2 lesen mehrbedarf. Aber nur bei
    Erwerbsfähigen behinderten. Was heißt das genau?



    Wo ich etwas mehr bekomme ist beim wohngeld. Sind 10 euro mehr als normal. Sonst die üblichen 347 euro. ist das so richtig ? Hoffe ihr könnt mir helfen damit ich diese frage entlich los bin. :)



    10000 dank euch schonmal.
    Mfg Patric