Beiträge von sozialzicke

    Deine Tochter bleibt in der BG, aber vom Bafög gibt es einen 20%igen Freibetrag. Da ihr H4 bekommt, kann deine Tochter kein Wohngeld beantragen!!!


    Übrigens zum Freibetrag hat am 17.3.09 das BSG ein Urteil gesprochen (rechtskräftig), dass der Freibetrag auf 40 % zu erhöhen ist. Ich werde dieses Urteil meiner Arge unter die Nase halten, weil es mich gleich 2fach betrifft.


    Von wegen...es gibt keinen Freibetrag bei Schüler Bafög..ist kein Erwerbseinkommen...das ich nicht lache...fakt ist...meine Tochter bekommt 212 € Bafög und das wird komplett angerechnet..im Gegenteil..ich zahl noch drauf..weil das Strassenbahnticket muss ich selber zahlen..da kommen die nit für auf...mein Kind macht also eine Ausbildung und bekommt nix.....


    jetzt hat sie trotz all meiner Warnung doch nen 400 € job fürs Wochenende angenommen...und das krieg ich jetzt auch abgehalten..aus der BG raus geht nit....weil sie noch keine 18 ist...und selbst dann....ausziehen darf sie auch nit...das is Erpressung......

    Hallo....


    ich beziehe alg II und habe im März 1600 Steuerrückerstattung bekommen. Dieen Betrag habe ich aber auch nur bekommen, eil ich in 2008 einen Wegeunfall mit dem PKW meines Vaters hatte. Die Vesicherung der Unfall gegnerin hat nicht gezahlt und wir klagen. Steuerrückerstattung ist auch nur vorläufig, da ich, wenn ich den Prozess gewinne, das Geld dem Finanzamt zurück erstatten muss. Mein Vater hat die reparatur bezahlt unter der Voraussetzung, das ich ihm das Geld wieder gebe, sobald ich die Lohnsteuerrückerstattung bekomme. Ich habe dann nach Erhalt de Erstattung das Geld auf das Konto meines Vaters überwiesen. Der Arge habe ich in einem Brief genau erklärt warum wieso weshalb und auch Kopie der Rechnung sowie Kontoauszug beigefügt.


    Jetzt zieht man mir augrund der Rückerstattung, 273 Euro für 6 Monate ab! Das bringt mich in herbe finanzielle Lage...dürfen die das eigentlich? Gilt nicht das Zuflussprinzip?? Wenn man mir die Leistungen für den März streichen würde..das könnte ich ja noch verkraften...das sind ja nur 700...aber mir wo ich mit meinem Mann und meinem Kind eh schon am Existenzminimum lebe auch noch so eine imense summe monatlich einzubehalten...meine Tochter hat jetzt Schulabschluss..ich konnte ihr noch nicht einmal Karten für den Abschlussball kaufen...geschweige denn das sie mit auf die inofizielle Abschlussfahrt fahren kann...ich bin ziemlich am ende...und das wo ich mich Tag für Tag um schwererziehbare Kinder kümmere und am ende des Tages nicht weiss wie ich mein eigenes Kind satt bekommen soll...


    Gruß


    Sozialzicke

    Danke für eure Antworten. Aber das scheint mir ja ein bischen unrealistisch....212,- € Bafög dazu laut Wohngeldrechner 41,- € Wohngeld, plus 164,- € Kindergeld. Alles zusammen 417,- €, wovon sie mir 181,68 Mietanteil zahlen muss. Es bleiben 235,32.Dazu muss ich ihr ja auch noch was für die Lebenshaltung abziehen..dann hat sie ja weniger als wenn sie in der BG bleibt...!!


    Am besten ichversuche sie in der BG zu halten, oder??

    Hallo....
    Ich bilde mit meinem Mann und meiner 16 jährigen Tochter eine BG. Zusätzlich zu meinem Einkommen und Kindergeld bekommen wir ALG II. Im August wird meine Tochter eine schulische Ausbildung anfangen und kann oder muss dann Schüler BAFÖG beantragen. Nun zu meiner Frage: Wie wird sich das auf unseren ALG II Anspruch auswirken?? Muss sie wirklich alles abgeben? Denn es werden ja auch Kosten auf uns zu kommen (Schulbücher, Fahrkosten ect.) Und meine Tochter möchte ja auch mal etwas Geld in der Tasche haben, denn sie hat schon lange genug auf fast alles verzichten müßen....



    Hoffe das mir jemand weiter helfen kann...Danke.