Deine Tochter bleibt in der BG, aber vom Bafög gibt es einen 20%igen Freibetrag. Da ihr H4 bekommt, kann deine Tochter kein Wohngeld beantragen!!!
Übrigens zum Freibetrag hat am 17.3.09 das BSG ein Urteil gesprochen (rechtskräftig), dass der Freibetrag auf 40 % zu erhöhen ist. Ich werde dieses Urteil meiner Arge unter die Nase halten, weil es mich gleich 2fach betrifft.
Von wegen...es gibt keinen Freibetrag bei Schüler Bafög..ist kein Erwerbseinkommen...das ich nicht lache...fakt ist...meine Tochter bekommt 212 € Bafög und das wird komplett angerechnet..im Gegenteil..ich zahl noch drauf..weil das Strassenbahnticket muss ich selber zahlen..da kommen die nit für auf...mein Kind macht also eine Ausbildung und bekommt nix.....
jetzt hat sie trotz all meiner Warnung doch nen 400 € job fürs Wochenende angenommen...und das krieg ich jetzt auch abgehalten..aus der BG raus geht nit....weil sie noch keine 18 ist...und selbst dann....ausziehen darf sie auch nit...das is Erpressung......