Beiträge von Heuschnupfen

    Hallo,



    Ich bin Hartz IV-Empfängerin und wohne derzeit zur Miete.


    Ich hätte die Möglichkeit bei einem Bekannten einzuziehen.
    Da müsste ich keine Miete zahlen, nur anteilig Strom und Wasser.


    Wie wird jetzt das HartzIV-geld berechnet?


    Regelsatz für mich und mein Kind?


    Muss der Eigentümer des Hauses sein Einkommen mit angeben? (wir sind nicht verwandt, und er ist nicht der Vater meines Kindes; lässt mich aus reiner Kulanz bei sich wohnen)
    So erspar ich der ARGE die Zahluing der Miete;)


    Gelten wir als Bedarfsgemeinschaft, obwohl wir nicht zusammenleben im dem Sinne?
    Muss meinen Unterthalt selbst bestreiten. Sprich Lebensmittel, Strom, Wasser etc.


    Oder sind wir eine Wohngemeinschaft?


    Ich seh da nicht mehr durch!


    Danke für die Hilfe!


    Kann mir jemand helfen?