Beiträge von Marxon

    Servus alle zusammen!


    Mein Widerspruch wurde nach nun etwas über einen Monat in vollem Umfang genehmigt!
    Ich bekomm nun meine Wohnung bezahlt und die vollen 100% des Regelsatzes!
    Sachbearbeiter war komischerweise der gleiche, der mir zuvor die Miete nicht zahlen wollte :rolleyes:
    Um wiedermal Horst Grunert zu ziteren:
    "Wer selbst keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätte, sollte andere nicht sanktionieren dürfen"

    Ich kann aus eigener Erfahrung sagen:


    Wenn ihr denkt dass euer Bescheid fehlerhaft ist, legt Widerspruch ein!
    Gebt euch nicht mit den erstbesten Aussagen eines X-beliebigen Sachbearbeiters zufrieden,
    die wissen oft selbst nicht was sie tun!


    In dem Brief stand auch, dass mir das Amt die Kosten, die aus dem Widerspruch entstanden sind, auf Antrag ersetzt. Ich versuch also noch die Mahnkosten und Zinsen meines Vermieters (mittlerweile auch um die 30€) zurück erstattet zubekommen. Mal gucken obs klappt...


    Vielen Dank nochmal an alle die mir Tipps gegeben haben!
    Besonderen Dank an Horst Grunert

    "Wer selbst keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätte, sollte andere nicht sanktionieren dürfen"


    :D Traurig aber wahr!
    Aber die wissen genau dass, sie nicht belangt werden können.


    Danke Nochmal Horst!
    Ich könnte ja mal alle Stationen, die ich bis jetzt als "Strafe" für meinen Ausbildungsplatz durchlaufen musste, chronologisch aufschreiben und dabei die ganzen Fehlinformationen, nachträglich geforderten Unterlagen, mehrfach eingereichte Unterlagen, die Anzahle der verschiedenen Sachbearbeiter, sinnloser aber notwendiger Anträge usw aufzählen.
    So ne Art: "Ich und die ARGE" - Blog hier einstellen.
    Ich glaub das mach ich wenn die Sache irgendwann mal abgeschlossen ist!
    Ihr werdet Tränen lachen. Traurig aber auch wahr!


    schönes Wochenende Marxon

    Servus Horst,


    danke erstmal für deine Infos!
    Du hast meine Probleme auch sehr gut erkannt!


    Bei Dir ist das Problem die zeitliche Nähe, aus der man schließen könnte das Du die Gegebenheiten bewusst erzeugt hast, insbesonder weil bei Eigenbewerbungen ja eigentlich die Absicht der Ausbildung erkennbar ist und somit der Auszug zuvor eigentlich gar nicht erst hätte vorgenommen werden dürfen.


    Der Ausbildungdsplatz wurde mir "indirekt" durch die Arge vermittelt.
    Exakt ist es so abgelaufen:
    Ein Kollege bekam mitte Februar von der ARGE einen Bewerbungsvorschlag (Beginn Ende Februar, also sehr kurzfristig) zugeschickt und erzählte mir davon da er wusste, ich würde mich auch dafür interessieren.
    Ich entschloß mich auch zu bewerben da mir der Beruf sehr zusagte.
    Dies alles konnte ich aber beim Auszug gar nicht wissen.


    Nunja, der Widerspruch ist eingegangen. Ich halt euch auf dem laufenden! Marxon

    Nein, sie bekommt kein ALG2.
    Die Wohnung hat nur Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad.
    Da ist definitiv kein Platz für mich. Sie müsste wie gesagt auch umziehen.
    Es müssten dann ja alle unter 25-Jährigen sobald sie ALG2 beantragen damit rechnen wieder zuhause einziehen zu müssen. Soweit kommts noch.

    Hallo Tinsche,


    ich bin 22 Jahre alt und bezog im Januar 2008 meine eigene Wohnung da ich seit November 2007 einen Job hatte. Konnte sie mir also auch leisten und hätte dies auch weiterhin tun können.
    Als sich mir jedoch Mitte Februar 2008 kurzfristig die Chance bot eine Ausbildung zu machen, bagann ich diese natürlich (man wird ja nicht jünger) und kündigte den Job.
    Der Ausbildungsplatz, die Wohnung meiner Mutter und meine Wohnung liegen in der gleichen Stadt.
    Jedoch müsste meine Mutter wenn ich wieder zuhause einziehe sich auch wieder eine größere Wohnung nehemen! Wer zahlt die ganzen Umzugskosten?


    mfg Marxon

    Servus nochmal,


    @ Kätzchen35


    Danke erstmal für die fixe Antwort!
    Widerspruch habe ich schon eingelegt aber man sagte mir bei der Abgabe,
    der Widerspruch werde sowieso abgelehnt, da die Gesetze sind nunmal so sind.
    Ich bekomm auch nur 80% der Regelleistung obwohl mir doch 100% zustünden, nicht war?



    @ Salle


    Seit Januar 2008.
    Seit März mach ich wie gesagt die Lehre und hab ALG2 beantragt.
    Genehmigt hat man mir aber erst seit April, da ich ja im März meinen Lohn für Februar bekommen hab.
    Somit fehlt mir ja für einen Monat Geld, wollte ja mit dem Lohn meine Kosten für Februar decken!
    Ist das den überhaupt rechtens?


    Danke an alle

    Servus alle zusammen,


    ich habe folgendes Problem mit der ARGE und bin am verzeifeln:
    Ich hatte als unter 25 Jähriger ein Arbeitsplatz, konnte mir eine Wohnung leisten und zog zuhause aus.
    Nun bot sich mir kurzfristig ein unbezahlten, nicht Bafög oder BAB förderfähigen Ausbildungsplatz an.
    Da ich noch ungelernt bin, bagann ich die Ausbildung und war somit auf ALG2 angewiesen.
    Nun will die ARGE meine Wohnung nicht zahlen, weil ich keinen Umzugsantrag gestellt habe.
    Dabei war ich zum Zeitpunkt des Umzugs doch gar nicht auf ALG2 oder so angewiesen, da ich ja mein eigenes Geld verdiente?!?
    Wie ist da die Rechtslage?


    Vielen Danke im voraus! Marxon