Beiträge von EDIMAX

    Hallo


    Also ich habe das Problem das ich mich vor 6 Wochen Selbständig gemacht habe und es gemeldet habe und in den 6 Wochen keine Info trotz mehrmalige anfragen bezüglich meines Gewerbe bekam, bis der 19.06.08 kam da musste ich einen Folgeantrag stellen und da wurde mir dann endlich mitgeteilt das zeit Januar 08 eine neue Verordnung in Kraft getreten ist und jetzt keine Monatlichen Einahmen –Ausgaben Überschussrechnung gelten sondern eine so genante (EKS)
    Das heißt es muss ein Businessplan der von der IHK unterschrieben sein muss vorlegen, und in der (EKS 2) eine Umsatz Schätzung für 6 Monate und die dort angegebene Umsätze werden vom Hartz 4 abgezogen egal ob das Unternehmen es einbringt oder nicht und eine Regulierung von Überzahlung oder Unterzahlung erfolgt nach den 6 Monaten das heißt wenn man zb. Im 2. Monat 250 Euro eingetragen hat und das Unternehmen nur 100 Euro erbracht hat, hat man in diesen Monat ein 150 Euro minus Problem ich frage mich was das für einen sinn macht da man nicht weiß ob man einen Auftrag bekommt oder nicht da mein Unternehmen noch in den Kinderfüßen steckt und im Bereich des Grafik-Design nur über einer Internet Seite zu Präsentieren ist und Aufträge erhalte und alleine bei neu Anlegung einer Webseite und Anmeldung bei Suchmaschinen im Internet braucht auch seine zeit bis man unter der ersten 2 Seiten steht… ich stehe kurz davor mein Unternehmen abzumelden da mein Lebensunterhalt durch dieser neuen Regelung nicht gesichert ist.


    Also das wird in 97424 Schweinfurt von der Stabsstelle für Grundsicherung angewendet würde mich Freuen wenn ich Infos bekommen würde ob es wo anders auch so ist.



    Grüße EDIMAX