Beiträge von mooshedel

    guten tag,


    ich erbitte dringend auskunft:


    ich (20, eigener haushalt) bin im moment noch arbeitslos, bezieht hartz4 und erhalte von meiner mutter das staatliche kindergeld weitergeleitet.


    ich werde ab 01.10. eine versicherungspflichtige tätigkeit aufnehmen und bin deshalb nicht mehr kindergeldberechtigt.


    der zahltag in der neuen firma ist allerdings erst der 8. werktag des folgemonats, so daß ich bis einschließlich 07.11. zur absicherung des lebensunterhaltes hartz4 beziehen werde.


    die frage ist: bekomme ich für oktober und november noch kindergeld? das ist wichtig für mich, da die arge bei der hartz4-berechnung immer von 154 euro kindergeld als einkommen ausgeht.


    danke.



    gruß von mooshedel

    guten tag,


    ich erbitte dringend hilfe.


    ich beziehe seit märz 2008 alg2, und da ich erst 20 jahre alt bin, mußte meine mutter für mich kindergeld beantragen, welches sie mir jeweils am monatsanfang auf mein konto überweist.


    ich übe einen minijob aus und erziele monatlich ein nettoeinkommen zw. 30 und 95 euro (mein berater auf dem arbeitsamt sagt, 100 euro darf ich anrechnungsfrei dazuverdienen).


    und nun kürzt mir das arbeitsamt mein hartz4 jeden monat (ausgehend vom ersten nebenverdienst in höhe von 35,50 €) um monatlich 20,07 €.


    meine schreiben brachten keinen erfolg, auch nicht meine persönliche vorsprache in der leistungsabteilung. die damen dort sagten, es läge am kindergeld.


    das heißt konkret:


    bei hartz4 und kindergeld bekomme ich den vollen hartz4-satz


    bei hartz4 und unter 100-euro-minijob bekomme ich den vollen hartz4-satz


    bei hartz4 + kindergeld + minijob unter 100 euro wird hartz4 gekürzt???



    mir widerstrebt diese "logik"!


    bitte bitte, kann mir jemand helfen und mir auskunft geben. viele vielen dank.


    gruß von mooshedel