Beiträge von LuiseWenke

    Meiner Schwester wurde gesagt, dass wir zu Viert nur 85qm haben dürften. Das ist dann falsch oder was? Die 3 bekommen z.B. einen Mietvertrag über 75qm, die Wohnung ist 116qm groß, aber die Differenz gehört mir, was man Vertraglich festhalten kann. Und da müssen wir jetzt einfach dranbleiben und auf unser Recht bestehen? Irgendeine Ahnung ob ich die Gesetzmäßigkeiten dazu irgendwo mal nachlesen kann?


    Grüße Luise

    Hallo,


    meine Schwester, ihr Freund, deren Kind und ich wollen gern zusammenziehen. Im Prinzip kein Problem. Der Freund meiner Schwester und sie bekommen ALG II. Ich allerdings arbeite ganz normal und bekomme ein festes Gehalt.


    Ich lebe zur Zeit in einer WG, mein Mitbewohner zieht aus und die 3 wollen gerne einziehen. Die Wohnung ist kanpp 116 qm groß, was eigentlich zu groß ist für die 3. Sie würden aber eben nur die erlaubten qm nutzen da der Rest ja mir gehört. Zimmer etc. ist alles getrennt. Das kann man ja alles in einem Untermietvertrag festhalten. Das Amt allerdings meint, dass das nicht geht.


    Deshabl meine Frage, ob einfach "nein" gesagt wird weil es leichter ist oder ob ich da weiter dranbleiben sollte. Es ist ja so, dass ich eingeschränkt werde in meiner Freiheit weil wir 4 nur 85qm nutzen dürften. Das halte ich für falsch da ich kein Geld von denen beziehe und sie mir doch nicht vorschreiben können wie viel Raum ich nutzen darf, oder???


    Komisches Problem irgendwie, aber ich konnte leider kein passendes Forum finden in welchem es ein ähnliches Problem gibt.


    Vielen Dank schon mal für die Hilfe