Beiträge von Alexa32

    Hallo!


    Ich bin alleinerziehend und hab einen mehrfach schwerbehinderten Sohn. Nach mehreren recht erfolgreichen Operationen braucht er nun keine Orthesenversorgung mehr, sondern "nur" noch Stabilisationsschuhe zur weiteren Korrektur der Fußstellung. Im Gegensatz zu den Orthesen, fallen aber bei den Schuhe 45,- Euro Eigenanteil pro Paar an.


    Auf meine Anfrage beim Amt, ob sie die Kosten übernehmen, kam eine Ablehnung mit der Begründung, dass diese Schuhe laut § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II unter Kleidung fallen und der Bedarf somit abgedeckt ist.. Ist das in dem Fall nicht eher ein medizinisches Hilfsmittel? Gibt es irgendwie eine Möglichkeit, den Eigenanteil erstattet zu bekommen?


    LG Alexa