Beiträge von trine2411

    ich hab nochmal bissal geschaut



    § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung



    ...


    (3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden.´Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
    Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.

    was mich nun eigentlich interessiert ist, ob ich auch bei nichterteilung einen antrag auf kautionsübernahme (logischerweise als darlehen) stellen kann.


    oder ist dies unter den umständen von vornherein ausgeschlossen?

    Zitat

    Was die Ablehnung der Zustimmung zum Umzug angeht..
    .. naja, deine neue Wohnung übersteigt nicht unerheblich die Angemessenheitskriterien.
    Ich persönlich finde da eine Ablehnung nicht so verwunderlich.


    danke erstmal für die antwort


    dazu muß ich sagen, dass rein miettechnisch gesehen, alles im rahmen liegt, was niedersachsen betrifft. (wie gesagt: es wären 596 bruttokaltmiete+heizkosten...angemessen laut dortiger ARGE 650 bruttokaltmiete+ 1€/qm Heizkosten).das wurde auch nicht beanstandet.
    es geht hier lediglich um 15qm die nach dem schreiben zuviel wären.


    meine ARGE gewährt mir keine umzugskosten, da es nicht als familienzusammenführung zu werten ist, da ich lt. aussage der SB "nicht mindestens 1 gemeinsames kind mit ihm hätte".


    wie gesagt, was mich extrem frustriert ist eben der umstand, dass bei zig telefonaten mit der neuen ARGE zugesagt wurde und der brief dann eine nichterteilung enthielt.


    und meines wissens ist immer für umzugskosten die momentane ARGE zuständig und für mietkaution die ARGE, in deren bereich sich der neue wohnraum befindet.


    als darlehen ist ja klar....hab ich auch kein problem damit, aber gängige praxis ist nun einmal, dass diese kaution nicht an die ARGE zurückfliesst, sondern man zahlt sie als leistungsempfänger monatlich ab.
    stellt man sich quer, wird sie eben nicht gewährt und dann steht man auch dumm da...ohne kaution keine wohnung


    liebe grüße

    erstmal hallo an alle....


    ich habe in diesem forum nun schon sehr viel gelesen, aber nix gefunden, was mir weiter hilft.
    hoffe, einer hat vielleicht (leider) auch schon so etwas erlebt und kann mir tips geben.


    folgender sachverhalt:


    ich habe vor, mit meinem freund zusammenzuziehen. mit mir würden meine 4 kinder mitziehen.
    mein freund wohnt in niedersachen, ist hartzIV-empfänger, ebenso wie ich.
    ich wohne in thüringen.
    nun wollen wir wie gesagt in niedersachsen zusammenziehen, d.h. ich wechsel das bundesland.
    aufgrund dessen, dass meine mutter vor nicht allzu langer zeit gestorben ist, habe ich hier keinen anhang mehr. dort wäre ich auch flexibler in der arbeitssuche, da zur not er und auch seine eltern mich unterstützen würden (kinderbetreuung etc.)


    nun habe ich mit meiner hiesigen ARGE gesprochen und habe auch die zustimmung zum umzug.
    die dortige ARGE in niedersachsen hat mir in mehreren telefonaten bestätigt, dass der wohnraum aufgrund der "netten KANN-bestimmungen" im angemessenen rahmen liegt.


    meine arge sagte mir, dass sie mir keine umzugskosten bewilligen, was ich auch verstehe und einsehe.
    ist also nicht das problem.
    also fragte ich bei der ARGE in NS an, ob ich einen antrag auf kautionsübernahme im rahmen eines darlehens stellen kann.
    nach der auflistung der unterlagen, die ich dafür brauch, wurde mir auch da zugesagt. (alles am telefon wegen der entfernung).
    das war gestern...
    heute bekomme ich einen brief aus NS mit der mitteilung "nichterteilung der zusicherung".
    es wäre zuviel wohnfläche...bzw. der auszug aus der bisherigen wohnung wäre nicht erforderlich.


    mal kurz die daten:


    meine jetzige wohnug:


    120qm, knapp 750€ BKM, 5 personen (von der ARGE damals bewilligt und wird auch gezahlt)


    dortige wohnung (reihenhaus):


    120qm, 596€ BKM, 6 personen ( angemessen: 105qm, 650€ BKM)


    nun meine frage: kann ich trotzdem einen antrag wegen der kaution stellen? wäre ja trotz allem ein darlehen.
    oder können die das verweigern?


    tut mir leid für den langen text, aber nun kommts wochenende und ich bin mächtig frustriert und auch nen bissal deprimiert.
    ich mein, da liegen 300km dazwischen und ich habe auch angegeben, dass es für uns auf dauer mit hartzIV finanziell nicht tragbar ist, immer diese strecke zu fahren.


    schonmal danke für eventuelle tips und hilfestellungen.


    liebe grüße
    trinchen