Beiträge von F4UST

    Hallo,


    Person A bezieht ALG II und hat einen Minijob. Der Lohn schwankt monatlich stark (abhängig von der Anzahl der Arbeitstage und den Arbeitszeiten).


    Das Arbeitsamt beschließt deshalb, einen pauschalen Betrag für einen Zeitraum von 6 Monaten zu berechnen, um nicht jeden Monat eine Korrektur am bestehenden Bescheid vornehmen zu müssen. Es stellt sich kurze Zeit später heraus, dass dieser pauschalierte Betrag deutlich zu hoch (weit über 100 €) ist.


    Frage:
    Darf das Arbeitsamt bei der Berechnung des Leistungsanspruches einen pauschalisierten Betrag zur Anrechnung von variablen Erwerbseinkommen zugrunde legen?

    Hi,


    Person E verstirbt und wird beerbt worden von A bis D. A ist Erbe zu 1/6 und erhält infolge der Erbauseinandersetzung 3.000 €. A ist zudem ALG-2-Empfänger.


    Erbe soll auf 6 Monate zu je 500 € aufgeteilt werden. Es wird ein Freibetrag von monatlich 30 € abgezogen.


    Angerechnet werden also 6 x 470 € = 2820 €, die vom Arbeitslosengeld abgezogen werden.. Es verbleiben tatsächlich 180 € als Vermögenszuwachs.


    Ist diese Berechnung richtig?

    Das kann aber nicht so gedacht sein. Das mit dem Wohngeld verstehe ich ja, aber dennoch zwingt mich ja das Arbeitsamt Miete zu zahlen. Dann müsste man doch zumindest Anspruch auf diesen Mietzuschuss zum Bafög haben, egal ob man jetzt mit den Eltern wohnt oder nicht. Oh man. Das ist doch ungerecht. Nur weil ich mich fortbilden möchte, muss ich bluten.

    Hi,


    ich möchte meine Situation so kurz wie möglich aber dennoch genau beschreiben.
    Ich besuche derzeit die Fachoberschule und erhalte Schülerbafög in Höhe von 383 Euro. Meine Mutter, bei der ich wohne, ist ALG-II-Empfängerin.


    Nun zum Problem. Ich verdiente während meiner Ausbildung ca. 500 Euro netto und bekam zusätzlich Wohngeld in Höhe von ca. 65 Euro, weil ich mich zu 50% (ca. 200 Euro) an der Miete beteiligen soll.


    Nun erhalte ich kein Wohngeld mehr, da ich Schülerbafög beziehe. Allerdings verdiene ich ca. 100 Euro weniger als vorher, muss aber dennoch die Mietkosten tragen. Einen Mietzuschuss zum Bafög erhalte ich nicht, weil ich bei meiner Mutter lebe.


    Frage: Warum erhalte ich jetzt kein Wohngeld mehr, obwohl ich wesentlich weniger verdiene und doch weiterhin bedürftig bin? Werde ich doch gerade zu dazu gezwungen die Hälfte der Mietkosten zu tragen. Im Prinzip müsste es doch in so einem Fall eine Ausnahmeregelung geben.


    Für einen guten Rat wäre ich sehr dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen


    F4U$T

    Verdienst = Einkommen.
    Aber 200 Euro sind einfach zu viel. Bisher habe ich auch zusätzlich Wohngeld erhalten. Es kann doch nicht sein, dass ich wesentlich weniger verdiene und dann trotzdem noch die Hälfte der Miete zahlen soll. Das ist fast unfinanzierbar.


    Nettoeinkommen 550 Euro
    + Wohngeld 65 Euro
    = Gesamteinkommen 615 Euro


    Und ab September dann
    Bafög 383 Euro


    Das sind dann 232 Euro weniger. Zusätzlich brauche ich eine Fahrkarte für 75 Euro um überhaupt zur Schule zu kommen. Dann sind es auf einen Schlag nur noch 308 Euro. Dann noch 205 Euro Miete. Es bleiben also 103 Euro übrig. Und das soll dann zum Leben reichen? Anspruch auf Wohngeld habe ich nicht mehr und den Wohnzuschuss des Bafögs erhalten ich auch nicht, weil ich keinen eigenen Haushalt habe. Das kann doch nicht angehen.


    MFG F4UST

    Hallo,


    ich habe auch eine Frage dazu.


    Situation ist folgende.


    Ich möchte einen Antrag auf Bafög ab September 2008 stellen. Antrag ist soweit ausgefüllt. Bisher verdiene ich in meiner Ausbildung etwa 550 € Netto. Meine Mutter ist arbeitssuchend ohne Ausblick auf Erfolg. Das Arbeitsamt zahlt, aufgrund meines "hohen" Nettoeinkommens, meiner Mutter nur die Hälfte der Miete. Ich muss die andere Hälfte aufbringen. Das sind ca. 205 € monatlich.


    Ab September sinkt mein Einkommen auf den Bafögsatz (Bafög für abgeschlossene Berufsausbildung und Besuch eines Fachgymnasiums). Das sind ca. 150 - 200 Euro weniger. Also genauso viel, wie die Mietkosten derzeit zu Buche schlagen. Nun stellt sich mir die Frage ob ich dann ab September noch Miete zahlen muss oder ob ich Anspruch auf Mietzuschuss habe oder ob meine Mutter wieder die volle Mieter erhält.


    MFG


    F4UST