Beiträge von MScholz

    Hallo,


    ich hoffe ich finde in diesem forum hilfe und kann von erfahrungen anderer profitieren.


    Meine Situation sieht folgendermaßen aus. Ich habe bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen (Diplom), war ein Jahr arbeiten und seitdem arbeitsuchend. Ich möchte jetzt ein weiteres Diplom-Studium anfangen, die Finanzierung für das Studium steht noch nicht. Einen Vorabbescheid, dass ich kein Anspruch auf Bafög habe (weil schon Bafög im ersten Studium), wurde mir bereits zugeschickt. Meine Frage ist, hätte ich denn einen Anspruch auf Hartz 4, weil ich in gewissem Maße bedürftig bin?


    Oder müsste ich im Zweifelsfall erst meine eltern auf Unterhalt verklagen?


    Abgesehen davon, dass ich arbeiten gehen möchte, um den lebensunterhalt ordentlich bestreiten zu können, aber das würde nicht den gesamten Unterhalt abdecken können.


    über eine Antwort würde ich mich sehr freuen...MfG MScholz