Beiträge von Ulrike

    Hallo ihr Lieben,
    ich bin neu im Forum, weiß auch noch nicht so recht, ob meine Frage unter diese Rubrik am besten passt oder nicht... Trotzdem... Ich arbeite in einer Beratungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund. Im Rahmen einer Beratung hatte ich eine Frau bei mir, die mit ihrer Tochter (22 J) und dem Sohn (24 J) in einer Wohnung lebt. Die Tochter ist seit Juni voll erwerbstätig und der letzte ALGII Antrag der Mutter ist aus dem Grund abgelehnt worden, da die Tochter angeblich genug verdient um ihren Bruder und die Mutter voll zu unterstützen. Nun meine Frage: Muss die Tochter das tun, auch wenn sie es nicht will? Ich dachte immer, dass laut §7(3) nur die Kinder zur Bedarfsgemeinschaft gehören, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zu Sicherheit ihres Lebensunterhalts NICHT aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Dies kann sie ja nun aber, wird dann nicht eine Haushaltsgemeinschaft draus? Ich frage deshalb, weil man ja dann meines WIssens die Vermutung widerlegen kann, dass einer für den anderen aufkommt. Die ARGE hat mir die Auskunft gegeben, dass Kinder bis 25 J. und ihre Eltern jetzt immer automatisch eine Bedarfsgemeisnchaft bilden und sich auch die Freibeträge für den erwerbstätigen Angehörigen geändert hätten (früher war das doch doppelter Regelsatz + anteilige Miete + Werbekosten etc..., jedenfalls bei Hausgemeinschaften...)?? Ich kann das nicht recht glauben, weil in meinem Gesetzestext keine Definitionsänderungen für Bedarfsgemeinschaften zu finden sind... Die Familie hat es eh schon schwer genug und weiß Gott nicht viel Geld und ich möchte gerne das Beste für sie rausschlagen. Kann jemand helfen?
    Vielen Dank schonmal!
    Ulrike