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#1
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Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und hoffe, dass ich mit meinem Anliegen hier richtig bin. Kurz zur Info: Ich absolviere seit 2 Jahren eine Umschulung zur Logopädin, ich beziehe Harz IV, meine Kids ( 8 und 5 ) beziehen UVK, Kindergeld und Wohngeld. Nun haben wir, wie so manch andere voller Hoffnung den Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe beantragt. Heute nach 4 Monaten ( nach Antragstellung ) Bearbeitungszeit erhalten wir folgendes Schreiben: ... müssen wir Ihnen mitteilen, dass die beantragten Leistungen ( Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ) nicht über das Jobcenter gewährt werden kann. Begründung: Durch Anrechnung von Kindergeld, Wohngeld, und UVK besteht aktuell kein Leistungsanspruch für Ihre Kinder nach SGB 2. Kann einer von Euch etwas mit dieser Aussage anfangen? Ich dachte, als HarzIV Bezieher würden meine Kinds darunter fallen. Liebe Grüße |
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#2
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Na, nach deiner Beschreibung erhalten deine Kinder doch gar kein ALG 2, sondern "nur" Wohngeld. Und bei Kinderzuschlag und Wohngeldempfängern ist der Landkreis bzw. die Gemeinde zuständig.... Man hätte jedoch deinen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten müssen.
Verlange das vom Jobcenter. Turtle |
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#3
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Vielen Dank für die wertvolle Information. Ich werde mich gleich Morgen darum kümmern.
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