Wenn du im vereinfachten Verfahren in die Formblätter "Vorschlag xxx" Euro eingetragen hast, obwohl du wusstest, dass du gar nicht leistungsfähig bist, dann bist du doch daran Schuld, dass der Titel so in die Welt gesetzt wurde. Der Unterhaltstitel besteht jetzt und ist bestandskräftig. Zahlst du nicht, laufen Schulden auf. Du müsstest jetzt ein Abänderungsverfahren betreiben.
Natürlich ist das Jugendamt berechtigt, den Unterhalt geltend zu machen, es zahlt ja derzeit UVG, weil du nicht zahlst, obwohl du müsstest. Der Anspruch auf Unterhalt ist daher in Höhe des Unterhaltsvorschusses an das Jugendamt übergegangen.
Zu Unterhaltsschulden und Insolvenz lies bitte hier, da aus deinem Beitrag nicht klar wird, ob es Schulden von vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind oder danach: http://www.schulden-insolvenzberatung.de/privatinsolvenz/privatinsolvenz-von-a-bis-z/unterhalt.html