bald 6 köpfige Bedarfsgemeinschaft, schwanger, Firmenwagen vom Freund

  • Hallo.. ich suche dringend nach Rat. Jedoch ist die Situation etwas kompliziert.

    Ich habe 4 Kinder (exmann) und bin nun frisch schwanger von meinem Freund. Derzeit beziehe ich ALG2 mit knapp 900€.

    Durch meine Schwangerschaft wollen wir nun natürlich zusammen ziehen (er zu mir in die Wohnung)

    Mein freund arbeitet als IT-ler. Er hat 2 Kinder aus seiner Ehe denen er Unterhalt nach einem Titel bezahlen muss. Hinzu kommt das er eine private Insolvenz am laufen hat. Durch seine Arbeit hat er einen Dienstwagen mit einer 1% Regelung (397,00€). Wie verhält sich das nun zu meinem ALG2? das sein einkommen weitestgehend angerechnet wird, ist uns klar. Das Auto dann aber auch?

    finanzielle Daten von mir

    ca 900€ ALG2

    Kindergeld für 4 Kinder

    insgesamt 650€ Unterhalt für die Kinder

    das ist alles was ich zum leben habe, wovon ich meine miete, nebenkosten ect pp bezahle.


    finanzielle daten von meinem Freund

    Gesamtbrutto (ink. auto) 3.727 €

    Nettoverdienst nach Steuer ect. 2.290€

    davon werden dann nochmal die 397€ fürs auto abgezogen und die 196€ für die Insolvenz.

    Er bekommt auf sein Konto dann 1.696€ gezahlt. Von diesem Geld muss er noch den titulierten Unterhalt von 581€ bezahlen.

    Summa summarum hat er effektiv 1.115€ wovon er leben kann.


    Ich hab schon viel nachgelesen aber überall heisst es was anderes.. das auto wird ganz angerechnet... das auto wird nur unter mobilität angerechnet mit 25€... ich steh wie vor einem Wald und weiss nun gar nicht was richtig und was falsch ist. Ob ich dann überhaupt noch ALG2 bekomme oder ich dann komplett auf Ihn angewiesen bin und er dann auch noch zusätzlich für 4 Kinder aufkommen muss die nicht von ihm sind.


    Wir wollen das nun dem Amt melden, dass er hier einzieht und wir auch ein gemeinsames Kind erwarten.. jedoch würd ich gerne ungefähr wissen was wir monatlich noch an Geld zu verfügung haben...

  • Kann man mit deinen Angaben nicht rechnen. Nach der Geburt steigt ja sein Pfändungsfreibetrag durch das dritte Kind, dem er dann zu Unterhalt verpflichtet ist und hinsichtlich des Kindesunterhalts für die anderen 2 Kinder müsste er prüfen lassen, ob der zu senken ist, da eben noch ein drittes Kind dazu gekommen ist (Mangelfallprüfung).


    Kindergeld fehlt im Übrigen in deiner Aufzählung auch noch und Elterngeld wirst du dann auch bekommen.