BG ist meine Umschulung in Gefahr?

  • Hallo,


    ich bin super Glücklich, da mir nach langem hin und her eine Umschulung bewilligt wurde. ^^ (Beginnt am Montag)

    Allerdings ist mein Freund letzten Monat zu mir gezogen (lebe bei meinen Eltern) und somit würden wir ja nach spätestens 12 Monaten eine BG bilden, da wir aber im Juni heiraten werden halt etwas früher.
    Es ist mir egal, wenn meine Leistungen gekürzt werden, aber ich habe wirklich Angst, dass ich aus der Umschulung fliege. Ich konnte keine seriöse Quelle finden, die mir sagen konnte ob ich rausfliege oder nicht. Wenn das Einkommensabhängig ist wüsste ich gerne wie viel mein Freund verdienen darf, damit ich nicht rausfliege.

    Ursprünglich hatte ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt, da das Arbeitsamt aber festgestellt hat, dass für die Umschulung keine LTA benötigt werden, wird die Umschulung direkt vom Jobcenter bezahlt (wenn ich das richtig verstanden habe).

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    Ich hätte auch noch eine 2. Frage:

    Gestern lag mein Weiterbewilligungsantrag in der Post und dort gibt es den Punkt "Eine oder mehrere Person/en meiner Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft ist/sind ein- oder ausgezogen (...)" Da ich ja nicht mit meinem Freund verwandt bin gehört er wohl nicht zur Haushaltsgemeinschaft. Wir leben aber auch noch kein Jahr zusammen, also ist er ja auch kein Teil meiner Bedarfsgemeinschaft. Lasse ich das Feld jetzt frei oder muss ich ihn trotzdem als BG Mitglied angeben?

  • Ob die Umschulung weiter finanziert wird, ist eine Ermessensentscheidung des Jobcenters. Die gesetzliche Regelung dazu ist in § 16g Absatz 1 SGB II normiert:


    Zitat

    (1) Entfällt die Hilfebedürftigkeit der oder des Erwerbsfähigen während einer Maßnahme zur Eingliederung, kann sie weiter gefördert werden, wenn dies wirtschaftlich erscheint und die oder der Erwerbsfähige die Maßnahme voraussichtlich erfolgreich abschließen wird.


    Bezüglich der zweiten Frage könnte der Einzug aber Relevanz in Bezug auf deine Kosten der Unterkunft haben, soweit das Jobcenter diese kopfteilig berücksichtigt. Also, dass aus jetzt 1/3 der Miete dann 1/4 würde.

  • Das heißt also im Prinzip muss ich einfach nur sehr gut in den Zwischenprüfungen abschneiden. Ich denke das es als wirtschaftlich angesehen wird, da ich jetzt Mitte 20 bin und immer noch keine Ausbildung abgeschlossen habe. Liegt die Entscheidung beim Sachbearbeiter oder bei der Leistungsabteilung?

    Bezüglich der zweiten Frage könnte der Einzug aber Relevanz in Bezug auf deine Kosten der Unterkunft haben, soweit das Jobcenter diese kopfteilig berücksichtigt. Also, dass aus jetzt 1/3 der Miete dann 1/4 würde.

    Ich zahle nur Nebenkosten, das sollte kein Problem sein.