Angeblich kein Anspruch auf Grundsichrung

  • Hallo,


    ein Freund von mir geht jetzt am 1.Oktober regulär mit 66 Jahren in Altersrente, will aber seinen Minijob als Hausmeister weiterhin ausüben. Zwei Briefe (KEINE BERECHNUNG)
    hat er vom Bezirksamt bereits erhalten, in dem steht geschrieben, dass er 4,93€ über der Grenze für den Bezug der Grundsicherung liegt

    Rente netto: 622,00€
    Miete: 390,00€
    Einkommen netto: 350,00€

    Hausrat / Haftpflichtversicherung: 20,00€

    Ich habe diese Daten bereits in einen aktuellen Grundsicherungsrechner im Internet eingetragen und der hat einen Anspruch von 204,00€ angezeigt. Mir ist bewusst
    dass man sich darauf nicht berufen kann, aber Blödsinn, werden diese Rechner einen wohl auch nicht anzeigen.

    Auch meine persönliche Berechnung ergibt zumindest einen Anspruch i.H.v. 112,00€
    622,00€ Rente + 105,00€ Einkommen (30% von 350,00) = 727,00€ - 390,00€ Miete = 337,00€ und damit 112,00€ unterhalb des aktuellen Regelsatzes

    Es wäre wahnsinnig nett, wenn mir jemand helfen könnte bei der Sache. Wir waren bereits bei einer Beratungsstelle, aber die haben nur gemeint, dass wir nicht mal Einspruch
    gegen diese Briefe einlegen können, weil es keine offiziellen Ablehungsbeide wären.

  • Du rechnest das Einkommen falsch. Die 105 Euro sind der Freibetrag und nicht das anrechenbare Einkommen.


    Die richtige Rechnung:

    449 Euro Regelsatz

    390 Euro Miete

    = 839 Euro Bedarf


    622 Euro Rente

    350 Euro Lohn

    - 20 Euro Versicherung

    - 105 Euro Freibetrag

    = 847 Euro Einkommen


    Also 8 Euro zuviel, kein Anspruch. Vielleicht mal mit Wohngeld versuchen.