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#1
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Hallo zusammen,
ich bin nicht sicher, ob ich mit diesem Thema hier richtig bin > habe aberkeine geeignetere Rubrik gefunden. Ich habe aus aktuellem Anlass im SGB XII gestöbert und bin im Kapitel 4 § 41 Absatz1 auf folgende Formulierung gestrossen, deren Bedeutung sich mir nicht eindeutig erschliesst: Zitat:
Gibt es eine eineindeutige Erkläung für dauerhaft? Wenn ja, wo nachzulesen? Danke für Meinungen, Hinweise und Tipps! Gruß Grumbler |
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#2
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grundsicherung ist für leute, die in rente sind, sei es berufsunfähigkeitsrente, erwerbsunfähigskeitsrente oder altersrente. für die sollte es kein zürück in den arbeitsmarkt geben.
Zitat:
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#3
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Hallo lacki,
danke für die Antwort, die jedoch nicht den Punkt trift: Die Erklärung für dauerhaft!? Meinen dauerhaften Wohnsitz kann ich jederzeit durch Umzug ändern > er ist also nicht entgültig. Wenn bei jemand zu Beginn einer Erkrankung schon klar ist, daß er nach 3 Monaten wieder gesund sein wird, ist sicherlich nicht von dauerhaft zu sprechen. Es geht tatsächlich um eine Bekannte, die seit 3 Jahren voll erwerbsmindernd verrentet ist und die nächsten 2 Jahre, bis zur letzten Prüfung durch den Rententräger, auch und mit hoher Sicherheit entgültig verrentet bleiben wird. Obwohl Sie keinen Cent mehr erhält, als wäre sie entgültig verentet, hat sie diverse Nachteile. so muss ein permanent voll erwerbsminderungsverenteter Mensch keine GEZ zahlen > sie muss sie zahlen. das ist meines Erachtens ein erheblicher Verstoss gegen das Antidiskriminierungsgesetz ... ![]() Gruß Grumbler |
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#4
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@ Grumbler:
Ich habe leider erst jetzt diesen Thread gelesen, daher kommt mein Beitrag erst so spät. Zitat:
Zitat:
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Gleichstellungsbeauftragten für Behinderte offensichtlich erheblich agiler sind als die der Frauen. In der Hoffnung, dass sich für Deine Bekannte ohnehin schon alles in Wohlgefallen aufgelöst haben möge, grüßt Dich die Freydis
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