15h - Job und nun ALG 1 zurückzahlen?

  • Hallo,


    ich habe vergangenes Jahr ALG1 bezogen in Höhe von 536€.
    Im Oktober habe ich im Zeitraum von 10.10-16.10.2010 einmalig insgesamt 16h in einer Nebenbeschäftigung gearbeitet. (ca 170€ Brotto / ca 134€ netto)
    Nachdem ich den Lohnauszug erhalten habe, habe ich zusammen mit der Verdienstbescheinigung und einer Kopie des Lohnbescheids eine Veränderungsmitteilung auf dem Postweg zur Agentur geschickt mit der Bitte mir den Eingang der Unterlagen zu bestätigen.
    Es kam nix.
    Ich habe dann im Dezember nocheinmal 10h gearbeitet und auch dort gleich nach Erhalt der Verdienstunterlagen die notwendigen Unterlagen per Email und noch einmal per Post zugeschickt mit der Bitte um Bestätigung des Erhalts der Unterlagen.
    Natürlich bekam ich auch da keine Eingangsbvestätigung. Weder einen Sendungsbericht der Email noch eine Telefonische/Schriftl Bestätigung des Postschreibens.


    Heute bekam ich ein Schreiben der Agentur, dass mir für die Erste Nebenbeschäftigung im Oktober unrechtmässig Leistung in Höhe von etwas über 700€ überwiesen wurde und ich mich rechtfertigen soll, warum ich die Nebenbeschäftigung nicht ordnungsgemäss angegeben habe. Scheinbar hat man es nun die Nebenbeschäftigung ersichtlich erkannt anhand der Steuerabzüge für die 16h im Oktober.
    Muss ich das verstehen? Wie soll ich mich verhalten. Ich bin doch meinen Pflichten nachgegangen und habe alles angegeben? Wo soll ich jetzt 700€ herbekommen? Zumal ich doch im Recht gewesen bin und alle notwendigen Unterlagen zugeschickt habe an die Agentur Dresden.


    Selbst wenn ich im Recht wäre, war ich doch trotz Zeitraum vom 10.10.-16.10. 2010 danach wieder hilfebedürftig.
    Könnte ich den Vorschlag unterbreiten den Anteilsmässigen Anspruch der Leistung für den Zeitraum 10.10.-16.10. zurückzuzahlen (536€ durch 30 Tage mal 7 Tage)? Oder bin ich jetzt wirklich gezwungen den geforderten Betrag in Höhe von über 700€ zurückzuzahlen?


    Danke

  • Hallo Pinhead,


    rein von dem her, was Du nebenbei verdient hast, darf Dir das Amt überhaupt nichts abziehen. Als ALG I-Empfänger darfst Du monatlich € 165 hinzuverdienen. Allerdings darf die Wochenarbeitszeit 15h nicht erreichen, welche in Deinem Fall um "sage und schreibe" 1h überschritten wurde.
    Dies und eventuell das Nichtvorliegen Deiner Meldungen könnten den Ausschlag für die Rückforderung des Amtes gegeben haben.
    Nun sollst Du Dich ja erst einmal dazu äußern, also schildere den Fall, wie Du ihn auch hier geschildert hast und vielleicht hast Du ja wenigstens noch das E-Mail-Absende-Protokoll. Ich denke schon, dass Du diese Rückforderung abwenden kannst.


    Gruß Gawain

  • Ich habe eben gelesen, dass ich sogar gleich nach der Nebenbeschäftigung im Oktober mit meinem Vermittler in Emailkontakt stand über das Hauseigene Portal der Agentur.
    Darin habe ich kurz erläutert, dass ich einige Tage zuvor in einer Nebenbeschäftigung tätig war:


    "...Ich habe jetzt auf Mini-Job-Basis im Lager/Verkauf bei einer Firma
    gearbeitet (Nebenverdienstformular ist noch bei der Firma und wird
    ausgefüllt)..." (Auszug vom Schreiben vom 19.10.2010)


    War zwar jetzt in nem anderen Kontext bezügl. Umschulung, aber immerhin hat mich mein Arbeitsberater auf diese Zeilen hin, nie angesprochen, wo denn die Unterlagen diesbezüglich bleiben? Von daher bin ich immer ausgegangen, dass die Unterlagen per Post das Amt erreicht haben und der Fall abgesegnet wurde, weil nie eine Antwort kam.


    Dürfte das fürs Erste erst einmal ausreichen, zusammen mit der Erneuten Abgabe alle Unterlagen (Kopie Lohnauszug, Kopie des Schreibens zw. mir und Vermittler wo ich auf Nebenbeschäftigung hinweise, Kopie Arbeitsvertrag, sowie kurze Stellungsnahme)?

  • Würde ich sagen, dass dies erst einmal ausreicht. Ist ja somit ersichtlich, dass Du Deiner Meldepflicht nachgekommen bist. Und wenn Du nun ein weiteres Mal (vielleicht besser per Einschreiben) die Unterlagen einreichst, glaube ich nicht, dass die Rückzahlungsaufforderung weiterhin Bestand haben wird.

  • Trotzdem glaube ich nicht, dass ich um eine eventuelle Rückzahlung (zumindest anteilig für die Zeit 10.10-16.10.2010) nicht umherkomme. Ich war ja in dieser Zeit nicht arbeitssuchend, weil ich ja 16h gearbeitet habe und somit sozialsteuerpflichtig geworden bin. Trotzdem etwas mies, da ich im Nachhinein für die 7 Tage kein ALG2 aufstockend beantragen kann.


    Hat jemand schon so ähnliches erlebt und kann berichten, was letztendlich zurückgezahlt werden musste. Das gesamte ALG 1 für den Zeitraum der Beschäftigung oder vielleicht "nur" die Sozialversicherungbeiträge die die Agentur für den Zeitraum eigentlich überflüssig "zu viel für den Arbeitsuchenden gezahlt" hat?