Beiträge von Pinhead

    Hallo,


    ich habe vor einigen Wochen einen Vermittlungsvertrag mit einer privaten Arbeitsvermittlung geschlossen, da ich Anrecht (aufgrund ALG II Bezuges) auf einem Vermittlungsgutschein habe.
    Letzte Woche wurde ich durch die private AV zu einer Zeitarbeitsfirma (DEKRA Arbeit) geschickt.
    Dort habe ich einen 15h - Vetrag unterschrieben und durfte am gleichen Tag auch sofort erste Nachtschicht schieben. Auf meinem Wunsch vorerst erst einmal mir die Arbeit anzuschauen zu dürfen, liess man sich nicht ein.


    Daher habe ich den Vertrag unterschrieben und der Horror ging los.
    Ich, als vorheriger Abteilungsleiter, der mehrere Onlneshops betreut hatte, war nun Produktionshelfer in einer Druckerei.
    9h Papier eine Maschine nachlegen - Horror. Ich glaube ich muss sterben - so etwas anspruchsloses (bei 6,65€ Stundenlohn) habe ich bisher noch nicht erlebt. Ich sag nur: Beschäftigungstheraphie!


    Habe jetzt 5 Tage bereits erste Nachtschichten geschoben, was ja nun kein Problem an sich ist.
    Was mich stutzig macht, dass ich praktisch von gestern auf heute meinen Einsatz bekomme - heisst ein wirkliches Privatleben darf und kann ich nicht haben, umzu planen - ich muss jeden Tag damit rechnen, dass ich am gleichen Abend oder am darauffolgenden Tag irgendeine Schicht gehen darf.


    Auf meine Anfrage hin, wie das allgemein mit den Stunden gehandhabt wird (ich muss ja im Monat 65h bringen) sagte man mir, dass ich am Anfang erstmal (zur Hauseigenen Sicherheit der DEKRA) 150h (!) ansammeln soll.
    Äh ja. Wie gesagt, nach gerade mal 5 Tagen habe ich jetzt bereits schon die Schnautze voll.


    Angenommen, ich würde die DEKRA bitten meinen Vertrag zu kündigen (weil sonst Sperre bei Eigenkündigung vom Amt), wie verhält sich der Fall dann bei der Vermittlung durch den Privaten Arbeitsvermittler? Bisher hat dieser mich noch nicht kontaktiert, dass dieser meinen original Vermittlungsgutschein haben will. Insofern er diesen verlangt und ich mich durch die DEKRA Arbeit kündigen lassen, fallen mir dann irgendwelche Sanktionen durch den privaten Arbeitsvermittler an? Ich habe mal im Vermittlungsvertrag des privaten AV gestöbert und konnte nix ausfindig machen, was wäre im Falle einer Kündigung der vermittelten Stelle.


    Danke Euch für Infos.

    Trotzdem glaube ich nicht, dass ich um eine eventuelle Rückzahlung (zumindest anteilig für die Zeit 10.10-16.10.2010) nicht umherkomme. Ich war ja in dieser Zeit nicht arbeitssuchend, weil ich ja 16h gearbeitet habe und somit sozialsteuerpflichtig geworden bin. Trotzdem etwas mies, da ich im Nachhinein für die 7 Tage kein ALG2 aufstockend beantragen kann.


    Hat jemand schon so ähnliches erlebt und kann berichten, was letztendlich zurückgezahlt werden musste. Das gesamte ALG 1 für den Zeitraum der Beschäftigung oder vielleicht "nur" die Sozialversicherungbeiträge die die Agentur für den Zeitraum eigentlich überflüssig "zu viel für den Arbeitsuchenden gezahlt" hat?

    Ich habe eben gelesen, dass ich sogar gleich nach der Nebenbeschäftigung im Oktober mit meinem Vermittler in Emailkontakt stand über das Hauseigene Portal der Agentur.
    Darin habe ich kurz erläutert, dass ich einige Tage zuvor in einer Nebenbeschäftigung tätig war:


    "...Ich habe jetzt auf Mini-Job-Basis im Lager/Verkauf bei einer Firma
    gearbeitet (Nebenverdienstformular ist noch bei der Firma und wird
    ausgefüllt)..." (Auszug vom Schreiben vom 19.10.2010)


    War zwar jetzt in nem anderen Kontext bezügl. Umschulung, aber immerhin hat mich mein Arbeitsberater auf diese Zeilen hin, nie angesprochen, wo denn die Unterlagen diesbezüglich bleiben? Von daher bin ich immer ausgegangen, dass die Unterlagen per Post das Amt erreicht haben und der Fall abgesegnet wurde, weil nie eine Antwort kam.


    Dürfte das fürs Erste erst einmal ausreichen, zusammen mit der Erneuten Abgabe alle Unterlagen (Kopie Lohnauszug, Kopie des Schreibens zw. mir und Vermittler wo ich auf Nebenbeschäftigung hinweise, Kopie Arbeitsvertrag, sowie kurze Stellungsnahme)?

    Hallo,


    ich habe vergangenes Jahr ALG1 bezogen in Höhe von 536€.
    Im Oktober habe ich im Zeitraum von 10.10-16.10.2010 einmalig insgesamt 16h in einer Nebenbeschäftigung gearbeitet. (ca 170€ Brotto / ca 134€ netto)
    Nachdem ich den Lohnauszug erhalten habe, habe ich zusammen mit der Verdienstbescheinigung und einer Kopie des Lohnbescheids eine Veränderungsmitteilung auf dem Postweg zur Agentur geschickt mit der Bitte mir den Eingang der Unterlagen zu bestätigen.
    Es kam nix.
    Ich habe dann im Dezember nocheinmal 10h gearbeitet und auch dort gleich nach Erhalt der Verdienstunterlagen die notwendigen Unterlagen per Email und noch einmal per Post zugeschickt mit der Bitte um Bestätigung des Erhalts der Unterlagen.
    Natürlich bekam ich auch da keine Eingangsbvestätigung. Weder einen Sendungsbericht der Email noch eine Telefonische/Schriftl Bestätigung des Postschreibens.


    Heute bekam ich ein Schreiben der Agentur, dass mir für die Erste Nebenbeschäftigung im Oktober unrechtmässig Leistung in Höhe von etwas über 700€ überwiesen wurde und ich mich rechtfertigen soll, warum ich die Nebenbeschäftigung nicht ordnungsgemäss angegeben habe. Scheinbar hat man es nun die Nebenbeschäftigung ersichtlich erkannt anhand der Steuerabzüge für die 16h im Oktober.
    Muss ich das verstehen? Wie soll ich mich verhalten. Ich bin doch meinen Pflichten nachgegangen und habe alles angegeben? Wo soll ich jetzt 700€ herbekommen? Zumal ich doch im Recht gewesen bin und alle notwendigen Unterlagen zugeschickt habe an die Agentur Dresden.


    Selbst wenn ich im Recht wäre, war ich doch trotz Zeitraum vom 10.10.-16.10. 2010 danach wieder hilfebedürftig.
    Könnte ich den Vorschlag unterbreiten den Anteilsmässigen Anspruch der Leistung für den Zeitraum 10.10.-16.10. zurückzuzahlen (536€ durch 30 Tage mal 7 Tage)? Oder bin ich jetzt wirklich gezwungen den geforderten Betrag in Höhe von über 700€ zurückzuzahlen?


    Danke

    Hallo Gemeinde,


    ich werde vorraussichtlich ab März eine 35h/ Woche Stelle antreten: sozialversicherungspflichtig.
    Mein Bruttogehalt wird insgesamt 1050€ betragen.
    Ich bin Single, 30 Jahre alt und Steuerklasse 1 - wohne in Sachsen.
    Laut diversen Rechnern im Internet würde mein Gehalt netto ca 800€ betragen.


    Nun zu meiner Frage: kann ich bei 800€ netto denn überhaupt noch ALG2 aufstocken?
    Mit 800€ um die Runden zu kommen ist doch recht fraglich, abzüglich Fahrtkosten zur Arbeitsstätte hätte ich weniger netto auf der Hand, wie als wenn ich ALG2 beziehen würde, Miete gezahlt bekomme und für 100€ anrechnungsfrei Arbeiten gehen würde.


    Ich zahle derzeit 296€ warm Miete.


    Nimmt man mal den Grundbedarf von 365€ zuzügl 296€ Warmmiete zuzügl. 100€ anrechnungsfreier Verdienst, wäre ich praktisch bei 761€ Gesamtlebensbedarf, der mir zusteht.


    Bei 800€ netto Teilzeitverdienst ohne ALG2 abzügl. 50€ Bahnticket wäre ich letztendlich bei 750€ - wo wäre denn da der Anreiz überhaupt arbeiten zu gehen?


    Nun wie gesagt meine Frage könnte ich bei 296€ Miete und 800€ Nettoteilzeitverdienst noch etwas ALG2 aufstockend beantragen?

    Hallo,


    bin seit Anfang September in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis.
    Zuvor war ich Harz4.
    Nun meine Frage:


    Habe Fahrkostenbeihilfe(bei der ARGE Riesa-Großenhain) beantragt gehabt bevor der Arbeitsverhältnis zustande kam.
    Nun wurde der Antrag bewilligt.
    Laut Antrag erhalte ich für jeden Kilometer 0,20 € von Wohnstätte und Arbeitsplatz, höchstens jedoch 130 Euro.
    Ein Witz, wenn man bedenkt, dass ich täglichst 110 Km mit dem Auto verfahre.
    Mit den öffentlichen Verkehrsmittel kann ich nicht fahren, da ich immer von 12 - 21 Uhr arbeiten muss...ehe ich aus dem Betrieb raus bin isses 21.30Uhr.
    Das dumme: der letzte Zug fährt 21Uhr. Wie komm ich dann heim?
    Wie solln ich bei 5 mal die Woche fahrt zur Arbeit mit 130Euro hinkommen, bei den derzeitigen Benzinpreisen?
    Sprich ich gehe für die Hälfte meines Einkommens arbeiten, um die Fahrtkosten zur Arbeit zu decken, hallo?


    Letztes Jahr habe ich in selbigen Verhältnis an einer Weiterbildungsmassnahme der ARGE ebenfalls in Dresden teilgenommen und musste jeden Tag 2 Monate lang die selbe Strecke fahren.
    Da erhielt ich erstaunlicherweise ca 600 Euro..wie kann das alles sein?


    Hat jedmand ähnliche Erfahrungen oder kennt sich jemand genauer aus, wie hoch die Pauschale bei einer Arbeitsaufnahme höchstens sein darf?