2. betriebliche Ausbildung

  • Hallo,
    ich bin 26 und möchte im August eine betriebliche Ausbildung zur Steuerfachangestellten beginnen.
    Habe aber bereits eine betrieblichen Ausbildung zur Bürokauffrau erfolgreich beendet und auch schon drei Jahre Berufserfahrung.
    Würde ich BAB, Bafäg, Kindergeld, Wohngeld, Halbwaisenrente oder irgendwelche Leistungen bekommen? Die Ausbildungsvergütung würde voraussichtlich nur bei 300 Euro im Monat liegen und davon könnte ich gerade mal die Miete und Strom bezahlen.


    Bitte um Hilfe - Vielen Dank.

  • BAB: Förderungsfähig ist (nur) die erstmalige Ausbildung (§ 60 Abs. 2 Satz 1 SGB III).
    BAföG: Gibt es nur für schulische Ausbildungen, nicht für betriebliche.
    Kindergeld: Gibt es bis 25. Allerdings gibt es eine Übergangsregelung. Wann bist du genau geboren?
    Wohngeld: Ja,wenn die allgemeinen voraussetzungen erfüllt sind. Hast du einen eigenen Haushalt oder wohnst du bei den Eltern?
    Halbwaisenrente: Es düfte ein Anspruch bestehen,da du dich ab August in Berufsausbildung befindest.


    Rentenanträge: Waisenrente


    Anspruch auf Halbwaisenrente haben Kinder des verstorbenen Versicherten, wenn


    * sie noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil haben und
    * der verstorbene Elternteil bis zu seinem Tode die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt
    oder bereits eine Rente bezogen hat.


    Vollwaisenrente erhalten Kinder, wenn


    * sie keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr haben und
    * ein verstorbener Elternteil die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat.


    Kinder sind neben den leiblichen und Adoptivkindern auch in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommene Stief- und Pflegekinder, Enkel und Geschwister, die der Verstorbene in seinen Haushalt aufgenommen oder überwiegend unterhalten hat.


    Waisenrenten werden ohne Einschränkungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, darüber hinaus längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn das Kind


    * sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet,
    * ein freiwilliges soziales Jahr bzw. ein freiwilliges ökologisches Jahr leistet oder
    * wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung sich selbst nicht unterhalten kann.


    Wenn die Waise vor Vollendung des 27. Lebensjahres gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, wird die Waisenrente bei weiterer Schul- oder Berufsausbildung entsprechend auch noch über das 27. Lebensjahr hinaus gezahlt.


    Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent einer auf den Todeszeitpunkt berechneten Altersrente des Verstorbenen.
    Die Vollwaisenrente wird in Höhe von 20 Prozent gezahlt. Dabei werden die Rentenanwartschaften beider verstorbener Eltern herangezogen.

  • Vielen Dank für die Antwort nataly.


    Ich bin im März 1982 geboren, was genau besagt diese Übergangsregelung?
    Ich habe einen eigenen Haushalt, somit müßte ich doch ein Anrecht auf Wohngeld haben oder?
    Also bekomme ich Halbwaisenrente bis zum 27. Lebensjahr, also bis März nächsten Jahres oder?

  • Der Geburtsjahrgang 1982 bekommt Kindergeld bis zur Vollendung des 26.Lebensjahres, du bekommst also keines.
    Ich nehme an, dass du Anspruch auf Wohngeld hast.
    Halbwaisenrente müsste noch bis März 2009 kommen.