Habe ich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe?

  • Habe ich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe?

    Hallo,

    Kurz die finanziellen Infos hierzu:

    -über 18 Jahre, nicht mehr bei den Eltern wohnhaft

    -in betrieblicher erstausbildung

    -monatlicher nettoverdienst in den ersten 12 Monaten 840 danach in den nächsten sechs 860 Euro

    -400 Euro mietkosten monatlich+ Strom a 25 Euro+gez a 17,50 Euro

    -zusätzlich kosten für öffentliche Verkehrsmittel um an die Ausbildungsorte zu kommen in Höhe von 40 Euro monatlich.

    Kosten gesamt: 482,50 euro hinzu kommen monatlich 200 Euro für Essen und Trinken sind 682, 50

    Habe ich überhaupt Aussicht auf die bab, da mein monatliches netto Einkommen die monatlichen Kosten nicht übersteigt. Oder ist die Wohnung einfach zu teuer und ich sollte schauen, dass ich schnellstens raus komme? Tatsächlich ist das nicht der Fall, ich bekomme nichts raus! Da bei mir die Waschmaschine noch etwas kostet und Telefon und Internet und da meine tatsächlichen essenskosten auch nicht bei 200 Euro, sonder eher bei 300 Euro liegen.

    Wie verhält es sich mit dem Zuschuss auf ungedeckten Kosten aus Unterkunft und Heizung? Ist hier die Gewährung auf bab Voraussetzung?

    Viele Dank im voraus

    Antworten

  • Dem Grunde nach ja, aber sieht es in der Realität tatsächlich aus, wenn mein netto - bedarf keinen negativen Betrag ergibt? Auch der bab Rechner sagt ich hätte keinen Bedarf.. Leider

  • Hallo,

    aufgrund deiner Aussagen hat es sich mit BAB, der Höhe nach, erledigt.

    Bliebe noch die Frage bezgl. ALG II.

    Hierzu kann ich mich nicht äußern, mangels zu geringem Wissens.


    Andererseits sagst Du selbst, dass Du mit deinem Einkommen deine Ausgaben decken könntest.

    (Kindergeld hast Du nicht erwähnt.).


    dms

  • In der Regel erhalten Azubis kein Wohngeld. Der Anspruch auf Wohngeld besteht bei den meisten Azubis nicht, da sie grundsätzlich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben – auch wenn diese letztlich gar nicht jeder Azubi erhält – unabhängig davon, ob Ausbildungsbeihilfe beantragt wurde oder nicht. Daher ist auch ein Haushalt, in dem ausschließlich BAB-Berechtigte oder tatsächliche Empfänger von Ausbildungsbeihilfe oder BAföG leben, gänzlich nicht wohngeldberechtigt – anders dagegen in einem gemischten Haushalt.


    Zuschuss für Auszubildende

    Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III oder BAföG Leistungen erhalten, können auf Antrag einen Zuschuss zu ihren ungedeckten Unterkunftskosten erhalten können.


    Das heißt ich bin hier raus?

  • Ich hatte schon geschrieben, dass seine Eltern ihm zu Unterhalt verpflichtet sind und ihm auch noch das Kindergeld zusteht. bei 840,00 Euro Verdienst (netto) plus 194,00 Euro Kindergeld sieht es wohl mit Unterhalt und auch mit BAB nicht sehr gut aus. Wer hat schon in der Ausbildung 1.034 Euro zur Verfügung? Hier müssen die Unkosten gesenkt werden. 300,00 Euro Essenskosten für eine Person ist schon eine Hausnummer.