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#1
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Hallo liebe Mitleidende und Interessenten,
kurz zu meiner Lage: Wohne bei meinem Großvater. Da ich ihm nicht noch mehr zu Last (Nachweise etc.) fallen wollte und nicht wollte, daß er von meinem Gang zum Amt zu viel Wind bekommt, habe ich beim Antrag eine Haushaltsgemeinschaft angegeben. Somit werden mir Essen etc. abgezogen. Ich erhalte also nur rund 200€. Davon bezahle ich selbst mein Essen, Telefon und Inet und gebe für den Strom was dazu. Bleiben tut nicht viel... Ursprünglich wollte ich von der ARGE nur die KV und die Anrechnung der arbeitlosen Zeit zur Rente. Die SB sagte, daß ginge so nicht. Der Antrag muß komplett gestellt werden. Es wäre mich besser für mich. Nun meine Frage, da ich so nun schon bald 2 Jahre friste (eine Fortbildung inkl., die mir bis dato nix brachte) und mit Hart(z) 4 keine Aussicht auf einen Job habe (kein Fahrtgeld im Vorraus etc.), will ich mich selbst organisieren. Ich will einen Minjob, dadurch mehr zum Leben haben und dadurch vemehrt Kontakte knüpfen. Hab schon was in Aussicht. Ich will ja bloß die KV vom Amt... Leider bekomm' ich keine Teilzeit und auch keine Vollzeit-Stelle... Allerdings habe ich schon oft gelesen, daß das (fast) nix bringt. Meine Fragen: - wieviel Geld habe ich bei 400€ Mini-Job und 200€ ALGII dann ges. zur Verfügung? - Gibts ne Möglichkeit den hohen Knüppel der KV irgendwie anderweitig zu beantragen? Ich danke Euch! |
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#2
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Zitat:
zu 2: Nein, man kann nicht nur KV + Rv beiträge von der ARGE bekommen. Von deinen 400€ müsstest du dich dann freiwillig versichern. Das Kostet ca. 140€. bleiben von deinen 400 also noch 260€. Gruß Diablo
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Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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#3
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Wenn du nur 400 Euro monatlich verdienst hast du auf jeden Fall Anspruch auf ALG2.Du hast ja einen Freibetrag von 160 Euro und alles andere was dir zusteht bekommst du von der ARGE.
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#4
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Hallo Kitty121,
wenn er nur 200€ ALG II bekommt, dann fällt er mit einem 400€Job aus dem Bezug da 240 € angerechnet werden und damit er 40 € über dem Bedarf verdient. Er müsste dem Amt klarmachen dass er keinerlei Unterstützung von seinem Opa erhält und er Miete abdrücken muss. Dann würde die ALG II Leistung erhöht und er würde nicht aus dem Leistungsbezug fallen. Das ist aber hier im Forum schon so oft breitgetreten worden wie das funktioniert, deshalb erklär ich es hier nicht nochmal. Surf einfach ein bischen hier im Forum und FBA wird die Antwort finden. gruß klaus |
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