Beiträge von Diablo

    NAch dem BGB ist der Vermieter für den bewohnbaren zustand der Wohnung verantwortlich.


    Sollte jedoch die Renovierungspflicht wirksam auf den Mieter übergegangen sein, dann ist logischerwesie der MIeter dafür verantwortlich.
    Sollte dies hier der Fall sein, so kann das Jobcenter "in angemessenen Zeitraum" eine Beihilfe für Renovierung bewilligen. Hierfür zählen auch Bodenbeläge...


    Bodenbeläge sind allerdings nur zu gewähren, wenn KEIN Bodenbelag in der WOhnung ist (also der nackte Estrich in der WOhnung ist.
    Sollte schon ein Bodenbelag vorhanden sein, gewährt das JC keine Beihilfe.


    Gruß


    Diablo

    So ist es.


    @Topic:


    Beim Zufluss eines Erbes, im laufenden Leistungsbezug, ist dieses als einmaliges EInkommen im Sinne des §11 SGB II zu werten. Das bedeutet:
    Einkommen - 30,00€ Freibetrag für Versicherungspauschale.
    Sollte das Einkommen so Hoch ausfallen, dass im MOnat des ZUflusses kein Anspruch mehr besteht, ist das Einkommen auf 6 Monate aufzuteilen. Dies wären bei 20000€ monatlich 3303,33€ (20000 :6 Monate = 3333,33€ - 30,00€ monatlich versicherungspauschale).


    Wenn der Lebensunterhalt durch das Erbe Sichergestellt werden kann, besteht dann ab der Zukunft erstmal kein Anspruch mehr.


    Wenn dann (später) wieder ein Antrag auf ALG II gestellt wird, wird der Vermögensfreibetrag geprüft.


    Gruß


    Diablo

    Also, tatsächlich erscheint deine ETW etwas zu groß, asl das ein Jobcenter dir nicht sagen würde, dass sie verwertet werden müsste.


    Was deine Sache noch erschwert ist folgendes:


    Mit einer zu großen ETW und trotzdem keine liquidem Geld würde das Jobcenter nur Darlehensweise Leistungen gewähren. Bei einer darlehensweisen Bewilligung wird jedoch keine KV gezahlt.


    So wie ich den Fall sehe bleiben dir nur 3 möglichkeiten.


    1. Dem MIeter aufgrund von Eigenbedarf kündigen und versuchen einen Job zu finden um KV-Beiträge einzahlen zu können.


    2. Die ETW veräußern (zur Not auch mit Verlust), um dann die KV-Beiträge nachzuzahlen und eine weile von deinem Vermögen leben, bis sich ein Anspruch nach dem SGB II ergibt. Das Jobcenter würde bei einem regulären Anspruch auch den Basistarif der privaten KV zahlen. (Alternativ zum Anspruch natürlich auch hier: einen Job finden).


    3: Wenn du so Krank bist, kannst du vielleicht eine EU-Rente bekommen, hier würden wohl auch KV-Beiträge gezahlt werden.


    Was wohl aber meiner Meinung nach auf gar keinen Fall passieren wird, ist das ein öffentlicher Träger deine Rückstände bei der KV (auch nicht darlehensweise) übernimmt.


    Gruß


    Diablo


    Man kann sich natürlich krankenversichern ohne Sozialleistungen zu beantragen. Die Frage ist nur ob gesetzlich oder Privat.


    Da Sie ein Haus haben, unterstelle ich Ihnen mal, dass sie keine 20 mehr sind. Demzufolge kann schätze ich mal, dass sie schon eine ganze Weile privatversichert sind (waren).


    Ich bin kein Sozialversicherungsfachangestellter, aber ich weiß, dass wenn man eine ganz Weile privatversichert war, dass man nicht mher in die gesetzlich KV kann.


    Wenn dies bei Ihnen der Fall sein sollte, bleiben Ihnen nicht viele Möglichkeiten.


    Um die mÖglichkeiten genauer aufzuzählen bräuchte ich ein paar Daten über das Haus.
    Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung???
    Selbstgenutz oder Vermietet?
    Größe??
    Wert?
    Bereits abbezahlt, oder noch in der Finanzierung (wenn noch finanziert, dann auch wie lange noch gezahlt werden muss)


    Gruß


    Diablo


    Es mag ja sein, dass es dementsprechende Gesetzestexte und Urteile gibt, jedoch ist es oftmals einfach hilfreich, die ein oder andere Formulierungshilfe aus einem Forum wie diesem zu haben. Ich habe jedoch den Eindruck, dass Foren oft dazu genutzt werden Frust los zu werden. Das kann ich wiederum gut verstehen, nur dann doch bitte in eigens dafür erstellten Threads und eben nicht bei Fragestellungen von Usern.


    Amen !!!


    Sorry, aber das musste sein...

    Nachdem hier mal mal wieder alles mögliche diskutiert wurde werde ich vielleicht mal wieder was zum Topic sagen:


    Vorab: Grundsätzlich regelt die "angemessenheit" jede Kommune (oder bei dir der Kreis) selber.


    Bei der Zusicherung der neuen Kosten der Unterkunft handelt es sich immer um einzellfall Entscheidungen und der SB (bzw. der Teamleiter) hat daher natürlich auch die möglichkeit die 250€ teure WOhnung als angemessenen anzusehen.


    Nun bleibt aber noch das Problem, dass man eine Wohnung bis zu 45-50 m² anmieten kann, die maximal 220,00€ kalt kostet.
    Hierzu müsstest du nachweisen, dass es tatsächlich keine Einzige Wohnung in deiner Kommune (oder Kreis) gibt, die angemessen ist. Hierbei ist es unerheblich, ob die Wohnung sich dort befindet, wo du vielleichjt nicht wohnen möchtest.



    Gruß


    Diablo

    Die Frage ist, ob das Jobcenter auch einen Umzugsgrund sieht.


    Seid wann bewohnst du denn die aktuelle Wohnung???


    Gruß


    Diablo

    Kindergeld sind 184,00€.
    UNterhalt richtet sich nach dem EInkommen der Eltern. Das kann man pauchal nicht sagen.


    Wenn du Leistungen vom Jobcenter willst (wenn also Kindergeld und Unterhalt nicht ausreichen um deinen Lebensunterhalt zu sicheren), WIrst du dich wohl oder übel mit dem Jugendamt in Verbindung setzen müssen.



    Die Alternative ist folgende: Finde eine Arbeit, bei der du so viel Verdinst, dass die weder Unterhalt noch Kindergeld benötigst, dann wirst du nicht zum JUgendamt gehen müssen.



    Gruß


    Diablo


    Selbstverständlich kann du auch anoyme Hinweise geben. Damit du selber garantieren kannst, dass es ein anonymer HInseis ist, schreibe einfach keinen Namen drauf.
    Schreib einfach " Ein Steuerzahler" oder so etwas.


    Das pasiert häufiger als man glaubt.


    Das AMt wird dann den Ermittlungsdienst vorbeischauen lassen...


    Gruß


    Diablo

    Zuallererst solltest du dich bei deinem Freund anmelden (wenn das für Ihn ok ist).


    Dann gehst du zu den Ämtern (vornehmlich Jugendamt und Jobcenter).
    Beim Jugendamt beantragst du, dass du das Kindergeld für dich ausgezahlt bekommst.


    Beim Jobcenter spricht du vor, schilderst deinen Fall und stellst einen Grundantrag. (Achtun, die bearbeitung des Falles geht nicht von heute auf Morgen)


    Im Antragsverfahren wirst du auch die Anlagen UH ausgehändigt bekommen (Ich weiß gerade nicht auswendig ob UH2 oder UH4 hier die richtige ist).


    Denn, da du noch keine Ausbildung abgeschlossen hast und auch noch nicht 25 Bist, sind deine ELtern dir Unterhaltsverpflichtet.
    Daher auch die Frage: Wovon leben deine Eltern???


    Gruß


    Diablo

    @ Diablo - [QUOTENAtürlich steht Ihnen etwas vom Jobcenter zu.


    Bis die gesamte Lage mit dem Unterhalt (Trennungs- und Kindesunterhalt) geklärt ist, geht das Jobcenter auch in vorleistung.]


    Damit fördert man dann auch die Scheidungswelle, also doch eine vom Staat hausgemachte Situation in die Belange des Arbeitsmarktes einzugreifen, nur halt auf Umwegen, denn einer der Hauptscheidungsgründe sind doch die sinkenden wirtschaftlichen Verhältnisse in den Familien weil der/die Versorger immer weniger in der Lohntüte nach Hause bringen![/QUOTE]


    __________________


    Ich weiß nicht, wann ich das letzte mal so einen Mist gelesen habe.


    Ließ dir mal bitte Artikel 2 Abs. 1 GG durch... Dann willst du sagen, dass leute ihre freie Meinung nicht entfalten dürfen (Hier die Schiedung), weil man danach bedürftig würde....


    Das nenn ich Sozialstaat.


    @ Treadersteller:


    Stelle einen Antrag.Du wirst feststellen, dass nicht alle Kollegen im Jobcenter schlecht sind. Dir wird selbstverständlich geholfen.


    Gruß


    Diablo

    NAtürlich steht Ihnen etwas vom Jobcenter zu.


    Bis die gesamte Lage mit dem Unterhalt (Trennungs- und Kindesunterhalt) geklärt ist, geht das Jobcenter auch in vorleistung.


    Bezüglich der Wohnung:


    Wenn Sie schon eine Haben, dann einfach einen Antrag beim Jobcentr stellen.


    Sollte noch keine WOhnung angemietet worden sein, dann bitte einen Antrag beim Jobcenter stellen und erst nach er Zusicherung der neuen Kosten der Unterkunft den MIetvertrag unterschreiben.


    Gruß


    Diablo

    Ist doch Schwachsinn was du da erzählst. Was ist daran erschleichen wenn sie schon vorher bei ihrem Freund einzieht, dort den Lebensmittelpunkt hat und nur beruflich für die Ausbildung woanders wohnt?
    Das machen heutzutage sehr viele Menschen in Deutschland.


    Außerdem könntest du wenigstens versuchen Groß- und Kleinschreibung zu verwenden.


    Tatsächlich würde das Jobcenter Sie nicht in einer BG aufnhemen, da Sie (wie Horst oben schon geschrieben hat) ja Ihren Lebensmittelpunkt ja noch in der Stadt wo sie die Ausbildung macht.
    Ganz zu schweigen davon, dass Sie vermutlich wärend der Ausbildung keinen Anspruch auf SGB II Leistungen hat.


    Nach der Ausbildung sieht das alles anderes aus. Aber dann braucht Sie ja auch nicht mher zu pendeln. WIe oben Gesagt, erst Ausbildung beenden und dann Umziehen.


    Gruß


    Diablo

    Ich frage ich, warum die Junge Frau nicht erstmal die Ausbildung beendet und dich dann in der Nähe des Freundes einen Job sucht. Wenn die beiden schon 4 Jahre zusammen sind, wird es die restliche Zeit doch auch noch gehen.


    Gruß


    Diablo

    Ich kann es mir nicht verkneifen...


    Wie wäre es denn mal, wenn wir in den einzelnen Foren mal nur die Themen diskutieren, die auch tatsächlich von den Threaderstellern erfragt werden...


    Es gibt hier immer ein paar Spezialisten, die dann ständig irgentwelche Grundsatzdiskusionen in einem Thema aufmachen, die gar nicht erfragt wurden...


    Macht doch einfach mal einen Tread im OT (oder wo auch immee) auf und nennt den "Bash" ; "Flame" oder meinetwegen auch "Anmachen" und diskutiert da doch mal z.B. eure Standpunkte im allgemeinen zu SGB II, Sozialstaat, etc.


    Dann werden nicht alle Themen die eröffent werden damit vollgemüllt.


    Ich persönlich habe nämlich keine Lust, ein 3 Seitiges Thema zu lesen, in dem 1,5 Seiten eben dies Dinge stehen, die rein garnichts mit dem Thema zu tun haben.


    Gruß


    Diablo

    Da ich ja ganz offensichtlich auch ein Thema hier bin, will ich wenigstens was zu Topic sagen. Den ganze Religions-quatsch lasse ich mal außen vor...


    Wenn dein Sohn teil der BG war und dann zum Vater gezogen ist (das kann er mit 15 durchaus selber entscheiden), da muss der KIndesvater, bei dem er jetzt wohnt, selbstverständlich keinen Unterhalt mehr zahlen.


    @ Threadersteller:


    Ich kann dich auch nur davor warnen, dem JC nicht direkt mitzuteilen, dass dein Sohn nicht mehr bei dir wohnt. Wenn dies verspätet, oder gar nicht, geschiet, ergibt sich eine Überzahlung der Leistungen, welche zu erstatten sind. Und (wenn du mein Fall wärst) auch ein Owi-Verfahren...


    @Alle:


    Nein, ich bin nicht Horst G.


    Gruß


    DIablo

    Was soll man dazu schreiben, meldest Dich bei Deiner Cousine an um Leistungen zu bekommen. Was ist mit der Mitwirkungspflicht. Auf jeden Fall bekommt das JC es raus, dass es nicht Deine eigene Wohnung ist. Antrag zurückziehen? Wovon willst Du leben, was ist mit der KK und so weiter. Was ist denn mit Deiner jetzigen Wohnung. Deine Cousine wird sich freuen wenn sie mit Dir eine BG bildet.


    Dafür müssten Sie eine eheähnliche Gemeinschaft sein, oder Wirtschaftlich füreinander einstehen...


    Unterstellst du das bei dem Verwandschaftsverhältniss?????


    Gruß


    Diablo

    Ja und jetzt ist natürlich die Frage, ist das ne Sache für den Rechtsanwalt?
    Weil wirklich Unrecht hab ich ja nicht getan!


    Mache mal folgendes.


    Du hast ja jetzt eine Anhörung bekommen. Also gibt dir das Jobcenter damit die gelegenheit dich zum Fall zu äußern. Mache dies ust stelle den SV klar.


    Sollte das Jobcenter dir dann einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid nach § 48 schicken, lege dagegen Widerspruch ein (Das muss innerhalb von 4 Wochen passieren). Dann wird der Fall nochmal Überprüft.


    Ergibt das immernoch nichts, dann wende dich an einen Rechtsbeistand.


    Gruß


    DIablo

    Genau.


    Ich hatte den Sachverhalt bisher durch das lesen hier auch so verstanden, dass neben der Ausbildung noch eine Beschäftigunbg ausgeführt wurde.


    Wenn die Putzustelle vor der Ausbildung ausgeführt wurde (und dann der Verdienst tatsächlich 40€ waren) kann ich die Anhörung nicht nachvollziehen.
    Denn dann wäre das EInkommen ja unter dem Grundfreibetrag vion 100€ und es hätte sich keine Überzahlung ergeben.


    Gruß


    Diablo