Krankenversicherung und vermoegend

  • Guten Tag,


    seit ca 5 Jahren bin ich nicht krankenversichert, meine letzte Versicherung war privat, jetzt moechte ich mich wiederversichern. Ist ja auch Pflicht.


    Sozialleistungen beziehe ich nicht weil ich eine Immobilie besitze die ich erst verwerten muss. Wenn ich vorhabe die Wohnung zu veraeussern, dieses jedoch viel Zeit in Anspruch nehmen wird (Mieter, Marktsituation,.. hab schon gepostet bei W&M) koennte ich doch sowas wie Vorschuss beantragen?


    Muss ich den Vorschuss zurueckzahlen bis auf das Schonvermoegen?


    Soweit ich weiss muss ich lueckenlos versichert sein, muss ich aus dem Verkaufsbetrag alles nachzahlen (5 Jahre - puh)?


    Kann ich ohne Geld vom Amt zu wollen einfach eine Krankenversicherung beantragen?


  • Man kann sich natürlich krankenversichern ohne Sozialleistungen zu beantragen. Die Frage ist nur ob gesetzlich oder Privat.


    Da Sie ein Haus haben, unterstelle ich Ihnen mal, dass sie keine 20 mehr sind. Demzufolge kann schätze ich mal, dass sie schon eine ganze Weile privatversichert sind (waren).


    Ich bin kein Sozialversicherungsfachangestellter, aber ich weiß, dass wenn man eine ganz Weile privatversichert war, dass man nicht mher in die gesetzlich KV kann.


    Wenn dies bei Ihnen der Fall sein sollte, bleiben Ihnen nicht viele Möglichkeiten.


    Um die mÖglichkeiten genauer aufzuzählen bräuchte ich ein paar Daten über das Haus.
    Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung???
    Selbstgenutz oder Vermietet?
    Größe??
    Wert?
    Bereits abbezahlt, oder noch in der Finanzierung (wenn noch finanziert, dann auch wie lange noch gezahlt werden muss)


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • @ Fellini - bist Du gänzlich ohne KV oder ist Deine KV ruhend gestellt weil Du sie Dir nicht leisten konntest? Und wie alt bist Du - Ich habe hier etwas interessantes zu dem Thema gefunden! Am Schluss dann folgendes :

    Zitat

    Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung darf die Frau nicht mehr, das ist nur bis 55 Jahre möglich.

    also denke ich mal das es eine Möglichkeit gibt und wo Du dies erfahren kannst steht auch in dem Artikel !
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,818847,00.html


    Ich meine das ich in einem Schreiben mit dem Prof. Dr. h.c. Rebscher (DAK) mal erfahren habe das Ulla Schmidt mit den KV ausgehandelt hat das dies nur bei der AOK erfolgen kann! Also könnte man auch da Erkundigungen einziehen!

  • @ Fellini - ich hab mal weiter gesucht und das gefunden !

    Zitat

    - Sofern er zuletzt gesetzlich versichert war, muss er sich zur Klärung der seit 01.04.07 in Kraft getretenen Versicherungspflicht (nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) ausschließlich an die Kasse wenden, bei der er zuletzt versichert war. - Sofern er nicht bei einer gesetzlichen Kasse sondern privat (also bei einem Unternehmen der Privaten Krankenvers. = PKV) versichert war, greift die vorgenannte Versicherungspflicht nicht. Er sollte sich aber in diesem Falle an den letzten Versicherer wenden, da innerhalb der PKV seit dem 01.07.07 ein sogenannter Kontrahierungszwang besteht, d.h. der letzte Versicherer MUSS (ohne Risikozuschlag und das ganze ähnliche Gedöns) eine weitere Versicherung - wenigstens im Rahmen des "modifizierten Standarttarifs" - durchführen. - Bei den zuletzt privat Versicherten tritt eine Versicherungspflicht - so will es der Gesetzgeber - erst zum 01.01.09 ein, dann im Basistarif.


    http://www.gutefrage.net/frage/welche-krankenversicherung-muss-mich-aufnehmen


    So wie ich das verstehe müsstest Du, weil zuletzt PKV versichert, Deine letzte KV um Aufnahme bitten diese hätte in der Zeit vom 01.01.07 -01.01.09 dies zu einem günstigeren Tarif machen müssen, da Du so lange gewartet hast kannst Du jetzt aber eigentlich nur noch zum Basistarif bei Deiner PKV aufgenommen werden. Wenn es Dir aber gelingen sollte irgendwie und sei es nur für einen Monat Leistungen nach dem SGB zu bekommen dürfte eigentlich sofern unter 55 Jahren auch nach dem SGB V ein Wechsel in die gesetzliche KV möglich werden! Wenn dann festgestellt wird das der Leistungsvorschuss nicht berechtigt ist hast Du aber den Wechsel in die GKV geschafft. Da ja eine Versicherungspflicht besteht und es im Interesse der Sozialträgers sein dürfte wenn der Wert Deiner Immobilie nicht unnötig in Beiträge bei einer PKV fließt, sondern es im seinem Interesse liegen müsste, das Du von dieser Immobilie so lange wie möglich Deinen Lebensunterhalt eigenständig finanzierst, sollte man ein solches Vorgehen mal in Betracht ziehen, ich halte es für durchaus gerechtfertigt weil damit eine anstehende Bedürftigkeit zu einem späteren Zeitpunkt eintreten würde und dies ist ja auch eine der Aufgaben auf die man als SB zu achten hat!

  • Danke sehr, fuer die umfangreichen Antworten.
    Das ist ja unglaublich wie ungerecht diese Faelle im Spiegelartikel sind.


    Ich wohne in einer 116qm Eigentumswohnung, abgezahlt, vermietet und der Wert liegt bei ca 100 000e, die Marktlage ist jedoch nicht gerade rosig, viel Leerstand in dieser Stadt, also kommt ein Verkauf eigentlich nur im Notfall in Frage.


    Ich befinde mich seit einigen Jahren im Ausland, weshalb mich die Private nicht mehr nimmt. Und ich bin jetzt gaenzlich ohne Schutz, da ich abgemeldet wurde.


    Somit waere meine BKK verpflichtet mich wieder zu nehmen, jedoch kann ich mir den Basistarif schon nicht leisten und wegen der Nachzahlungen bin ich mir ganz sicher.
    Wie gesagt sollte ich die Wohnung verwerten ehe ich Versicherungsschutz beantragen kann oder bekomme ich irgendwie die Krankenkasse vom Staat?
    Und ich schaffe es nicht irgendwie fuer eine Monat Leistugen zu bekommen, geschweige vom Amt noch ein Arbeitsverhaeltnis mit Versicherungsschutz.


    Und die Arztkosten kann ich auf keinen Fall tragen.

  • Zitat

    Ich befinde mich seit einigen Jahren im Ausland,

    wo bist Du Aufenhaltstechnisch denn gemeldet?
    Hier kannst Du die Ansprüche nach dem SGB V doch nur geltend machen wenn Du in diesemLand lebts, denke ich mal!
    Wenn Du also nach Deutschland zurück kehrst trifft Dich dann aber das:

    Zitat


    ...dies habe ich auch noch gefunden und



    und das erscheint mir ganz wichtig


    es wird also immer wieder erklärt das Du Dich rückwirkend versichern musst - Dein Eigentum unterliegt aber auch im Sozialgesetz bestimmten Freigrenzen, z.B. für die Altersvorsorge - in wieweit die Eigentumswohnung erhalten werden kann, hängt dann ja auch davon ab wo Du zukünftig leben wirst, im Ausland interessiert es niemanden ob Du dort versichert bist oder nicht zumindest nicht das Deutsche Sozialsystem und wenn Du hier lebst, stellt sich die Frage nach dem Nutzen der im Ausland befindlichen Immobilie, evtl. kannst Du da ja noch Mieteinnahmen erzielen die Du dem Amt hier zur Berechnung Deiner wirtschaftlichen Verhältnisse anzugeben hast. Da Du hier lebend dann aber um Leistungen nach dem SGB ersuchen kannst ist sicherlich auch ein Übergang in die gesetzliche KV möglich weil Du dann ja zum Leistungsbezieher wirst und dann das SGB V zur Anwendung in Betracht gezogen werden könnte.

  • @ lacki - wenn dem so ist und er dies nicht zahlen kann, steht doch dem Schritt um Hilfe nach dem SGB zu ersuchen im Grunde nichts mehr im Weg! Vorschuss müsste er dann ja zumindest solange bewilligt bekommen bis das Objekt veräußert wurde, geht ja bei Scheidungen auch weil ja die Aussicht besteht das der Staat das Geld zurück bekommt!

  • Jetzt habe ich beide Krankenkassen angeschrieben, mal gucken wer mich uebernommen hat falls ich tatsaechlich versichert waere. Irgendwie macht es die Sache etwas leichter.


    Momentan bin ich in Kuala Lumpur gemeldet, wuerde somit mit Nix in der Tasche nach Jahren in Deutschland auftauchen, ohne Meldeadresse, lasse mich medizinisch betreuen, verkaufe von der Klinik aus bei dem Leerstand die Wohnung, warte darauf dass Forderungen alles verwerten, bis ich mit nichts dastehe.
    Hoert sich doch gut an.


    :cool:


    Eine andere Ueberlegung, falls ich die Wohnung tatsaechlich verkaufe und sie gegen eine angemessene tausche, der Verkaufspreis also fuer die Neue draufgeht, was passiert mit meinen Schulden bei der KK?
    Da das Amt fuer meinen Versicherungsschutz verantwortlich ist, muesste es auch etwas mit der KK aushandeln koennen.?
    Und koennte ich sofort in Behandlung?
    Und ist das nicht etwas krumm?

  • @ fellini - ich habe einen Bekannten der ist im Vorstand beim VDK in Bonn ich versuche den im Moment zu erreichen und will mal hören was er dazu sagen kann. alternativ kann ich Dir nur noch vorschlagen mal den Prof. Dr. h.c.Rebscher von der DAK anzuschreiben, der ist zwar hier im Netz scheinbar sehr verrufen, interessiert mich aber eigentlich nicht da er mir nach der Fusion der HaMü mit der DAK nach einer direkt an ihngerichteten Anfrage letztlich auch personlich geantwortet hat und das sehr umfassend, der ist ja auch noch Lehrstuhlinhaber an der Uni wo der Karl Theodor von und zu promoviert hat und zwar auch wohl zum Thema KV - Anschreiben kannst Du ihn ja über die DAK Hamburg, so ha ich das gemacht. Von dem weis ich unter anderem was Rösler und die von der Leyen wegen der 8€ Zuzahlung an Aussagen für Betroffen Leistunmgsbezieher nach dem SGB II gemacht haben, hält sich aber auch fast keine Sau in Deutschen Amtsstuben dran, das ist es ja was mich an den Ärschen so aufregt. Das die zwei Pfeifen in Verhandlungen mit den Krankenkassen etwas zusagen was sie hinterher gegenüber den Betroffenen dann nicht einhalten weil das Fussvolk darüber nichts erfährt! Und ich hasse Politiker die nur der Wahl wegen etwas verkünden und dann nichts mehr davon wissen wollen, dann sollen sie vorher einfach ihr dummes Maul halten!


    Ob Du die Immobilie in Deutschland unbedingt verkaufen musst, kann ich nicht beurteilen. Ich denke mal wie bei jedem Haus auch kann man die eventuell ja auch beleihen und je nachdem was diese dann für einen Wert in der Altersversorgung darstellt muss es ja nicht unbedingt sein das Dir von Amtswegen diese abgesprochen wird, es besteht doch auch sicherlcih noch die Möglichkeit das Du wieder in Arbeit kommst oder bist Du so sehr erkrankt das quasi eine 3 stündige tägliche Tätigkeit für Dich gänzlich ausgeschlossen ist!? Du müsstest dann ja im Grunde
    erst mal unter Vorbehalt über die SGB V Regelung in besagte Pflichtversicherung kommen - wenn lacki das auch schon so als einzigen Lösungsweg sieht, scheint es ja nicht ganz abwegig zu sein. Wohnsitz hättest Du ja auch, zunächst mal den der Immobilie und klar Nachzahlung wirst Du nicht umher kommen, das steht klipp und klar fest aber ich denke da hätte dann der Leistungsträger den Daumen drauf und was der Dir aus den staatlichen Leistungen die Dir monatlich zustehen sollten dann einbehalten darf oder wird wird wohl dem entsprechen was für jeden anderen auch Gültigkeit hat! Vielleicht musst Du den Erhalt der Immobilie auch gegenüber dem Leistungsträger erst noch vor dem Sozialgericht ausfechten! Du stehst im Grunde dann eben nicht mit nichts da sondern eventuell mit einem Wohnrecht in Deinem Eigentum, aber mit staatlichen Fingern auf selbigem solange die KV -Nachzahlung nicht abgegolten ist!


    Ob das Amt da was für Dich aushandeln wird/muss denke ich eher nicht, das wirst Du mit den KV 's sei es PKV oder GKV wohl selber machen müssen, aber es steht dann meines Empfindens nach wie ein Insolvenzverwalter über deiner Immobilie in der Du vielleicht sogar weiter wohnen dafst/kannst! Und noch was, neben Verkauf der Immobilie besteht doch auch die Möglichkeit solltest Du etwas kleineres, eigenes finden zu vermieten oder verpachten. Manchmal hat man ja auch gute Freunde die schon immer ein Auge drauf geworfen hatten, sich den Kauf nicht unbedingt leisten können aber eine Miete dafür schon aufbringen können! und vielleicht gefällt Dir ja auch grade deren Wohnobjekt wenn kleiner! Also nie die Hoffnung aufgeben!

  • Also, tatsächlich erscheint deine ETW etwas zu groß, asl das ein Jobcenter dir nicht sagen würde, dass sie verwertet werden müsste.


    Was deine Sache noch erschwert ist folgendes:


    Mit einer zu großen ETW und trotzdem keine liquidem Geld würde das Jobcenter nur Darlehensweise Leistungen gewähren. Bei einer darlehensweisen Bewilligung wird jedoch keine KV gezahlt.


    So wie ich den Fall sehe bleiben dir nur 3 möglichkeiten.


    1. Dem MIeter aufgrund von Eigenbedarf kündigen und versuchen einen Job zu finden um KV-Beiträge einzahlen zu können.


    2. Die ETW veräußern (zur Not auch mit Verlust), um dann die KV-Beiträge nachzuzahlen und eine weile von deinem Vermögen leben, bis sich ein Anspruch nach dem SGB II ergibt. Das Jobcenter würde bei einem regulären Anspruch auch den Basistarif der privaten KV zahlen. (Alternativ zum Anspruch natürlich auch hier: einen Job finden).


    3: Wenn du so Krank bist, kannst du vielleicht eine EU-Rente bekommen, hier würden wohl auch KV-Beiträge gezahlt werden.


    Was wohl aber meiner Meinung nach auf gar keinen Fall passieren wird, ist das ein öffentlicher Träger deine Rückstände bei der KV (auch nicht darlehensweise) übernimmt.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • @ Diablo - ist es nicht der Staat der per Gesetz die Versicherungspflicht erhebt? - Dann hat dieser auch dafür Sorge zu tragen das jedem diese Möglichkeit gegeben wird, und ich denke nicht das man die Altersvorsorge dafür vorrangig einsetzen muss. Klar, "Fellini" als säumiger Kunde der PKV oder vielleicht sogar der GKV wird nicht umher kommen diese Forderungen zu tilgen, doch wenn dies nicht von seiten seines zur Verfügung stehenden Barvermögens erfolgen kann, weil nicht vorhanden, sehe ich hier schon den Staat in der Pflicht. Wer Gesetze verabschiedet muss auch dafür Sorge tragen das sie bezahlbar sind; oder selbst dafür einstehen! In jedem Fall besteht doch erst mal ein Hilfeersuchen wenn Fellini einen Antrag stellt und dem ist vom Grundssatz her doch erst einmal nachzukommen, richtig ? Wenn dann von Amtswegen keine Lösungweg für einen solchen Fall vorgesehen ist besteht doch wohl nicht nur Handlungsbedarf, sondern auch die Pflicht den nächsten Vorgesetzten mit dieser Problematik zu behelligen, oder etwa nicht! Denn wenn nicht, frage ich mich was die Zertifizierungsforderungen unserer Politiker in den Unternehmen sollen wenn in den Staatlichen Institutionen diese dringend benötigten Reformen nicht gelten sollen!

  • Zitat

    falls ich die Wohnung tatsaechlich verkaufe und sie gegen eine angemessene tausche


    also nochmals: mit 110 qm ist die wohnung zu groß und muss verwertet werden. aber dann gleich eine kleinere wohnung kaufen, dass kannste vergessen. das bedeutet eine klare verschleierung von vermögen. du kannst dir nicht vor hartz4-antragstellung mal schnell eine eigentumswohnung kaufen. denkst du, die sind im jobcenter blöde?
    in dem fall zählt der erlös des verkaufes der großen wohnung bis du das vermögen daraus aufgebraucht ist. junge junge, du träumst dir aber was zusammen!

  • Zitat

    in dem fall zählt der erlös des verkaufes der großen wohnung bis du das vermögen daraus aufgebraucht ist.

    - lacki es gibt genügend Gerichtsurteile wo Leute ein Haus besitzen und dies als "Altersvorsorge" vom gericht bewertet wird - hat doch hier im Forum auch schon des öfteren gestanden, ebenso die Freibeträge die für sowas gelten! Es sollte also nicht der Eindruck erweckt werden das alles aus der Eigentumswohnung drauf geht und ob er die unter anderem auch mit Verlust veräußern muss, wenn er sie z.B. eher und besser vermietet bekommt sehe ich dies grade unter dem Aspekt Altersvorsorge auch noch nicht gegeben. Was das Amt fordert muss letztlich nicht immer zutreffend sein, wenn er auf der einen Seite mit den Mieteinnahmen schon jetzt seine Bedürftigkeit reduziert, sehe ich das noch lange nicht als festgeschrieben an was man so allgemein aus den Vorgaben ableiten kann, denn die Eigentumswohnung bewirkt ja selbst auf längere Sicht gerechnet eine Einsparung von nicht unerheblicher Größe was die Regelleistungen betrifft. Darüber hinaus muss die Bedürftigkeit ja auch nicht von langer Dauer sein - vergleich das mal mit einer Mietübernahme einer viel zu teuren Wohnung - da zahlt das Amt auch 6-12 Monate bisweilen Summen die mit dem normalen Regelsatz nicht einher gehen! Dies alles wäre ja auch kein Problem hätte der Gesetzgeber bei der Ausarbeitung und Verabschiedung der gesetzlichen Versicherungspflicht einfach mal seine Aufgaben richtig gemacht und diese - immerhin 150.000 Fälle - mit geregelt oder zumindest auch mal an solche Ausnahmefälle gedacht, aber dies war wohl nicht der Fall, eher mit der schnellen heissen Nadel gestrickt was die Ulla da noch schnell durchgeboxt hat, wohl wissend das Rösler und Bahr dies Thema nie anpacken würden !

  • ja du sozialgott, aber es gibt nun mal klare reglungen:


    http://www.ratgeber-geld.de/magazin/wohneigentum-bei-hartz-iv.html


    zitat:



    Zitat

    Für selbst genutzte Eigentumswohnungen gilt als jeweils angemessen für


    einen Haushalt mit ein bis zwei Personen eine Wohnfläche von 80 qm
    einen Haushalt mit drei Personen eine Wohnfläche von 100 qm
    einen Haushalt mit vier Personen eine Wohnfläche von 120 qm


    also verspreche den leuten keinen humbug! es ist kein geld mehr da! bund länder und gemeinden sind pleite!

  • Hey dankesehr fuer die Muehe!


    Die Wohnung befindet sich am anderen Ende Deutschlands und dass ich zurueck in diese Stadt ziehe steht ausser Frage. Auch kenne ich niemanden mehr in dieser Stadt der Interesse an dieser Wohung haben koennte und in der anderen Stadt sind die Kaufsummen fuer kleinere Wohnungen hoeher. Die Abwicklung muesste ich aber vom Ausland aus machen da ich mir einen Aufenthalt mit Nahrung, Bearbeitungskosten fuer Makler samt Mietwohnung fuer mich mit Hausstand von 300e, so naja leisten kann.


    Nach Deutschland wuerde ich nur wollen weil ich mich in Psychologische Betreuung begeben moechte, ansonten wuerde ich den Berg Schulden und Schwierigkeiten einfach sich selbst ueberlassen. Ich weiss nur dass es nicht ewig so weitergehen kann mich zu verstecken und wegzulaufen.


    Jetzt warte ich mal auf Beantwortung der anderen Mails und muss wieder zurueck ohne Internet auf die Insel. Eure Beitraege hab ich mal gespeichert und ich werde mich in 2 Wochen melden.


    Falls ich meine Wohnung echt behalten kann, gut, falls alles fuer die KK draufgeht natuerlich schlecht, dann wuerde ich eher eine kleine ETW kaufen und dann erst mich melden. mit den Konsequenzen muss ich leben. Dafuer gibt es doch eine Schuldnerberatung und vll fuehle ich mich stabil genug um arbeiten gehen zu koennen, aber ich haette nicht nichts in er Hand.

  • @ Fellini - Die Privbate war die Letzte, die muss Dich normal wieder aufnehmen, weigert sie sich geh zum JC erzähle denen von dem Verhalten der Privaten und lass Dich vorläufig in die Gesetzliche aufnehmen und frag wie es mit Klage vor dem Sozialgericht aussieht, Du seist schließlich verpflichtet einer KV beizutreten!