Beiträge von Diablo

    Glücksfrosch:
    "Die Aussage, Sie dürfen 160,- ? "


    Wahrscheinlich sind 160 EUR oder 160 € gemeint. Dann würde ich das auch so schreiben und nicht 160?
    Das Fragezeichen irritiert.


    Das Fragezeichen Soll nicht irritieren sondern wohl eher bedeuten, dass 160,00 € unlogisch sind.


    Denn:


    Beim ALG I sind 165,00€ anrechnungsfrei.


    Beim ALG II sind 100,00€ anrechnungsfrei.


    Gruß


    Diablo

    Guten abend,


    Grundsätzlich(habe ja nur die angeaben die du gemacht hast) hättest du anspruch auf 347,00€(im Osten weniger) und auf 50% der KDU (Kosten der Unterkunft[Strom nicht inklusive])


    Bei einer WG wirst du dich dafauf gefasst machen können, dass eure Verhältnisse durch einen Hausbesuch des Ermittlungsdienstes überprüft werden (Ich würde das machen)


    Gruß


    Diablo

    ich kann es nur nochmal sagen:


    Jeder, der dem Grunde nach nach BaföG oder BAB beziehen könnte wird aus der BG ausgeschlossen,


    da du student bist und Bafög Beziehst, wirst du nicht aufgenommen.


    Es ist allerdings so, dass du schon deinen Teil zur Miete dazu tun musst.


    Hier werden einfach die KdU genommen und 2/3 werden von der ARGE getragen. das letzte drittel trägst du.


    Gruß


    Diablo

    Mal Zum Thema Übergangsgeld, da hier ja viele meinugen Herrschen.


    Ich persönlich bin zwar kein Arbeitsvermittler, aber dennoch weiß ich folgendes.


    Übergangsgeld gibt es nur für den Monat in dem tatsächlich kein Geld vorliegt. Das heitß:


    - Wenn du zum 01.05.2008 arbeit aufnimmst und am 31.05.2008 deine Erstes gehalt ausnimmst, kann du übergangsgeld beantragen( üblicherweise in der Höhe, in welcher dein ALG II aspruch vorher war)[dieses Geld muss zurück gezahlt werden]


    - Wenn du zum 01.05.2008 arbeit aufnimmst und die erste Lohnzahlung am 01.06.2008 erfolgt, gibt es für den Monat 05/08 noch ALG II Leistungen (hast ja noch kein Geld), allerdings ohne Sozialversicherungen (Die muss der AG abführen[sollte aber automatisch passieren]). AB dem 01.06.2008 gibt es dann kein ALG II und kein Übergangsgeld.


    Das nennt sich Zufluss-Theorie: Geld wird in dem monat angerechnet in dem es tatsächlich zur Verfügung steht.


    Gruß


    Diablo

    Grob gesagt:


    mit dem 25Lj. kann man eine eigene Wohnung anmieten.


    Richtlinien für Dortmund:


    ca. 45m² max. Grundmiete: 235,80€


    Wenn es eine Erstauszug aus dem Elterlichen Haushalt ist kann du auch noch Erstausstattung der WOhnung beantragen (in Do: 921,00€)


    Gruß


    Diablo

    Mit 4 Personen würden euch maximal 90 m² zustehen. Das man mit 4 Personen schwerlich in 68m² unterkommt. Wird der bearbeiterin auch klar sein.


    Also schriftlichen Umzugsantrag, mit der Begründung, dass bald 4 Personen in der BG wohnen und die Wohnung zu klein ist. Falls dieser abgelehnt wird, definitiv Widerspruch einlegen.


    ggf. Mehrbedarf Schwangerschaft beantragen, Erstaustattung Schwangerschaftsbekleidung und Erstaustattung bei Geburt des Kindes.


    Gruß


    Diablo

    Da mein Freund netto unter 1000 € verdient, schätze ich, dass ich doch noch Anspruch auf ALG II habe.
    In diesem Fall sieht es dann wohl eher schlecht aus, in eine 94 m² große Wohnung zu ziehen? ODER?


    Gibt es nicht eigentlich nicht noch dieses JAHR AUF PROBE, so dass das Einkommen meines Freundes nicht mit angerechnet wird oder ist das Blödsinn?


    Das ganze macht uns wirklich Kopfzerbrechen, da meine Tochter und ich auch endlich aus dieser Wohnung hier rausmüssen. Kein Platz, Schimmel, keine Dämmung und viel zu hohe Nebenkosten.



    In der Vermutung dass dein Eltergeld wohl so 500,00€ betragen dürfte, seid Ihr noch bedürftig.


    Wenn man nun die Richtlinien der ARGE Dortmund (es gibt regionale Unterschiede) zu Rate zieht, dann erkennt mann folge Formel: 1m² =4,86€


    Da euch 75m² maximal zustehen würden kommen wir auf folgenden wert: 75 x 4,86€ = 364,50€ Grundmiete (Ohne NK + HK)


    Dem Zufolge würde die ARGE in Dortmund die neuen KDU nur in angemessenem Rahmen (heißt 364,50€) übernehmen und keine Wohnungsbeschaffungskosten (Kaution, Umzugswagen, etc.)


    IN ANDEREN KOMUNEN KÖNNEN ANDEREN RICHTLINIEN PRO m² GELTEN



    Ein Jahr auf Probe gibt es nicht, keine Ahnung wo du das her hast...


    Gruß


    Diablo

    Hallo!


    Ich habe folgendes Problem meine Wohnung ist zu groß und 32 Euro zu teuer. Dann fragte ich zu meinem zuständigen Bearbeiter wenn ich die 32 Euro zur Miete selbst aufbringe ob ich dann in der Wohnung bleiben kann. Dann bekam ich als Antwort ja das könnte ich machen aber er würde mir dann alle Zuzahlen z.B. Nebenkostenabrechnungen sperren und ich würde keine Hilfe mehr bekommen da ich ja dann wohl genug Geld hätte. Nun wollte ich gerne wissen ob er das darf mir alles sperren. Ich kenne ein paar die auch auf ihre Miete mit zahlen und die bekommen trotzdem weiter Hilfe.


    Ich hoffe das mir hier jemand helfen kann Danke im vorraus :(



    Al, es wundert mich schon ein wenig, dass alle nachzahlung nicht übernommen werden sollen.


    Wäre gut zu wissen, wie hoch deine KdU(aufgeschlüsselt in Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten) sind. Dann kann ich auch was konkretes dazu sagen.


    Gruß


    Diablo


    Wichtig


    Wann hast du denn bitte die erste Lohnzahlug erhalten? 29.02.2008 oder 01.03.2008? Den Unterschie derkläre ich dir, wenn du mir geantwortet hast.


    Gruß


    Diablo