Kein Bafög, kein Alg II ...

  • Hallo.


    Ich mache im Moment eine schulische Ausbildung, die im Monat 55 € kostet. Leider bekomme ich kein Bafög mehr, da mein Anspruch verwirkt ist, da ich mein vorheriges Studium im 7. Semester aus psychischen Gründen abgebrochen habe. Das Bafög-Amt hat diesen Grund leider nicht anerkannt. Ein Antrag auf Alg II wurde ebenfalls abgelehnt. Wohngeld in Höhe von 126,00 € bekomme ich nur, da meine Mutter mir ein Darlehen von monatlich 300 € überweist, welches bereits das Kindergeld enthält. Außerdem muss wie schon geschrieben Schulgeld von 55 € und eine Monatskarte in Höhe von 42 € bezahlt werden. Dafür kommt meine Mutter auf. Das ist mir sehr unangenehm, sie auszunehmen wie eine Weihnachtsgans. Meine Eltern sind geschieden - mein Vater zahlt keinen Unterhalt. Es wäre wohl auch nichts zu holen, da er Privatinsolvenz angemeldet hat. Habe ich wirklich keine anderen Ansprüche als Wohngeld? Ich könnte nicht mal zurück zu meiner Mutter ziehen, da der Weg zur Ausbildungseinrichtung unzumutbar wäre (es fahren um diese Uhrzeit keine öffentlichen Verkehrsmittel von meinem Heimatort). Ich wohne seit 2004 nicht mehr zu Hause. Ab Juli habe ich keinen Anspruch mehr auf Kindergeld - daran möchte ich heute noch gar nicht denken.


    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!!

  • "Das Bafög-Amt hat diesen Grund leider nicht anerkannt. "


    Stelle erneut Antrag, wenn er abgelehnt wird, lege Widerspruch ein, wennn der abgelehnt wird, gehe vor das Verwaltungsgericht.


    "mein vorheriges Studium "
    was für ein Studium?


    "eine schulische Ausbildung, die im Monat 55 € kostet."


    Was für eine Ausbildung?

  • war scheinbar ein abweisbarer grund. genauen wortlaut müsste ich zu hause nachsehen. im endeffekt wurde es jedenfalls nicht akzeptiert. die entscheidung, das studium abzubrechen, hätte schon viel eher kommen müssen. schreibe heute abend die begründung hier rein. vielen dank für die hilfe.

  • Richtlinien der ARGE:


    Wenn die Ausbildung dem Grunde nach förderbar nach Bafög oder BAB wäre, gibt es kein ALG II.


    Ob du nun Bafög oder BAB bekommst ist egal.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Förderungsrechlich war kein unabweisbarer Grund für den Abbruch des Studiums ersichtlich. Die Bestätigung des Psychologen allein sei nicht ausreichend. Ich hätte spätestens bis zum 3. Semester abbrechen müssen ... Ich habe nicht im Sinne des Gesetzgebers unverzüglich gehandelt ... Die förderungsrechtlichen Folgen eines zu spät vorgenommenen Studienabbruchs sind meinem Verantwortungsbereich anzulasten ...


    Und es gibt nun keinen anderen Ausweg? Das würde bedeuten, ich müsste meine Ausbildung im schlimmsten Fall auch wieder abbrechen, weil ich einfach kein Geld habe. Von 126,00 € Wohngeld kann ich mein Leben nicht bestreiten.

  • Förderungsrechlich war kein unabweisbarer Grund für den Abbruch des Studiums ersichtlich. Die Bestätigung des Psychologen allein sei nicht ausreichend. Ich hätte spätestens bis zum 3. Semester abbrechen müssen ... Ich habe nicht im Sinne des Gesetzgebers unverzüglich gehandelt ... Die förderungsrechtlichen Folgen eines zu spät vorgenommenen Studienabbruchs sind meinem Verantwortungsbereich anzulasten ...


    Und es gibt nun keinen anderen Ausweg? Das würde bedeuten, ich müsste meine Ausbildung im schlimmsten Fall auch wieder abbrechen, weil ich einfach kein Geld habe. Von 126,00 € Wohngeld kann ich mein Leben nicht bestreiten.


    Das soll nicht unverschämt klingen, aber ich sehe keine anderen möglichkeiten:


    ich hätte da 2 Vorschläge für dich


    1. Du sprichst nur von BaföG, probiere doch mal BAB(Berufsausbildungsbeihilfe)
    2. alternativ müsstest du dir wohl deine Schulbildung durch eine Arbeit finanzieren.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • das tue ich auch gelegentlich, aber wenn man nur an den wochenenden arbeiten kann, springt nicht so viel geld raus, dass man sich versicherungen, bücher, monatskarte, schulgeld und vielleicht auch noch was zu essen leisten kann. und so viel darf man ja wegen des wohngeldes auch gar nicht verdienen. bis juni bekomme ich noch kindergeld, danach sieht es echt mau aus.


    dachte, es gäbe vielleicht noch einen weg, aber da kann man wohl nicht viel machen. für schulische ausbildungen (physiotherapie) wird kein BAB gewährt.


    trotzdem danke!

  • Hallo Stefsa und alle Anderen!


    Widerspruch wurde abgelehnt ! ???????


    Wann begreift Ihr endlich das die Widerspruchsstelle keine unabhängige Institution ist?


    Die Widersrpuchsstelle befindet sich wo ? Richtig im Hause der jeweiligen Institution und ist lediglich dazu da, grobe Fehler und Auffassungen der einzelnen Sachbearbeiter zu vermeiden, keinesfalls die Interessen des Widersprechenden sicher zu stellen!


    Eine unabhängige Stelle kann daher nur ein Gericht sein!


    Gruß