Beiträge von Diablo



    Gruß


    Diablo

    Hallo


    Ja aber wenn wir die Schulden tilgen und er uns das Haus überschreibt, dann hat er es ja an uns fast verschenkt und die ARGE rechnet ihm dann vor was hätte bekommen können. Somit dann auch kein Hartz 4 mehr oder seh ich das falsch?


    MFG


    Nein, die ARGE wird euch das prinzip des verarmten Schenkers vorhalten (nach welchem auch das Finanzamt handelt) und wird verlangen, das ihr es ihm zurück gebt, damit er es zu geld machen kann.


    Gruß


    Diablo

    Wenn du mit deinem Freund zusammen ziehen solltest, dann bildet ihr eine Bedarfgemeinschaft. Dies bedeutet gleichzeit, das ihr zusammen Leistunegn nach dem SGB II beantragen müsst.


    Bei der Berechnung werden alle Einkommen die der BG zur verfügung stehen angerechnet.


    Gruß


    Diablo

    Vielen Dank für die Antworten. Hier genauere Angaben:
    - sie musste ihre Erstausbildung aufgrund einer schwereren Krankheit abbrechen. In den nächsten Wochen wird sie in einer Klink verbringen.


    Dann bist du deiner Tochter gegenüber auch noch Unterhaltsverpflichtet.


    Dies bist du bis zu Ihre 27.Lj oder bis zur Beendigung der Erstausbildung.


    Gruß


    Diablo



    Mal am rande:


    Erstmal würde die Arge die Leistungen nur Stornieren, wenn ihr der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen seid, weil ihr angeforderte Unterlagen nicht eingereicht habt.


    Meine Vermutung:


    Die ARGE wollte, dass ihr den Unterhaltsvorschuss (UVG) beantragt. dies habt ihr gemacht, bekommt nur keinen weil ihr keine Angaben zum Kindesvater gemacht habt.


    Mal zu den angaben, welche du gepostet hast:


    1. warum seid ihr nicht zur Polizei oder ins Frauenhaus gegangen.
    2. Auch hier kann man zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, dann hättet ihr auch was in der Hand
    3. a) was kann er denn dem Kind bietn, was deinen Tochter nicht kann? es gibt mindestens geteiltes Sorgerecht, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegenstehen. b) Auch da hättet ihr dann zumindest die Anzeige in der Hand.
    4. geht zum Jugendamt und richtet eine Beistandschaft ein, dies wird euch dann schon weiterhelfen.


    Mal zur Leistung der ARGE:


    Angenommen Ihr bekommt von der ARGE als Rechenbeispiel 725,00€.


    dann habt ihr als Bedarf 725 + 154 (Kindergeld) + 125 (UVG) = 1004,00€


    von dem Bedarf werden eben diese Einkommen (Kindergeld und UVG) abgezogen, so kommt man auf die Leistung die gezahlt wird. Wenn Ihr nun kein UVG bekommt, aus dem von dir oben genannten Gründen würde die ARGE trotzdem das Einkommen aus UVG bei euch anrechnen, da ihr den ja beantragen könntet, wenn ihr den Kindesvater preis geben würdet.



    Gruß


    Diablo

    Mal für alle bevor ich Schreibe:


    Es gibt Beihilfen und Darlehn bei der ARGE. Der Unterschied, Beihilfe gibt es ohne Rückzahlung, Darlehn nut mit Rückzahlung.


    @ Topic:


    Eine Beihilfe für die Erstausstattung der Wohnung wird nur gewährt, wenn es sich um einen Unabweisbaren Badarf handelt. dies heißt: Wohnungsbrand, Erstauszug aus dem elterlichen Haushalt, haftentlassung (nach mehr als 2 Jahren, glaube ich).


    Hier wichtig:


    Erstauszug aus dem elterlichen Haushalt.


    Dieser Tatbestand ist nicht gegeben, da du ja bereits vor mindestens 15 Monaten aus dem Elternahus ausgezogen bist.


    Weiterhin standest du zum Auszugszeitpunkt nocht nicht im Leistungsbezug.


    Chance aus Beihilfe ca.: 0,00%


    Dir bleibt nur über ein Darlehn zu beantragen, in welchem du erklären musst wofür du das Darlehn brauchst und wie du vorher gewaschen hast. und den Gewährten Darlehnsbetrag musst du mit 10 v. hundert zurückzahlen.



    Gruß


    Diablo

    Teppich oder Lamiant ist kein unabweisbarer Bedarf und ist deshalb aus der Regelleistung zu tragen.


    Sollte kein geld angespart worden sein, so besteht die möglichkeit ein Darlehn bei der ARGE zu beantragen.


    Dieses ist mit mindestens 10 v. hundert der Regelleistung (10%) zurückzuzahlen.


    Gruß


    Diablo

    Hallo,


    Also das mit der Brille war schon ganz gut erklärt. Bei solchen Sachen handelt es sich nicht um einen unabweisbaren Bedarf, daher werden die Kosten nicht als Beihilfe übernommen.


    Es besteht die Möglichkeit ein Darlehn zu beantragen. Dieses ist (falls es gewährt wird) mit 10 v. hundert (10%) der Regelleistung zurück zu zahlen.


    PS: glaube das ist das falsche Forum für einen solche Frage.


    Gruß


    Diablo

    nee, das war nicht richtig.


    Freibetrag 2x 3100€(für die Söhne) + 150x42(dein Lebensalter) + 750€ barvermögen


    = 6200 + 6300 + 750 = 13250€ freibetrag


    Gruß


    Diablo

    würde gerne deine nummer haben, damit ich das mit dier am telefon bespreche, wenn du nichts dagegen hast.



    Ungerne, da ich das hier Privat mache.


    Außerdem ist dein Gedankengang falsch. Der UVG wird von Der ALG II Leistung angezogen, weil es einkommen ist.


    hab gerade nochmal durchgerechnet. Deine Frau Müsste einen ALG II Anspruch von etwa 737€ haben dazu noch Kindergeld(308€) und UVG (170€ + 124€) = ca. 1339€ zum leben


    Gruß


    Diablo

    ISt sogar ziemlich einfach.


    Also Bedarf für Jedes Kind 208 + 150 (regelsatz + Anteilige Miete) = 358€


    Davon werden pro Kind 124,00€ (UVG) + 154,00€(Kindergeld)=278,00€ abgezogen.


    Heißt also, dass Jedes Kind einen Bedarf in Höhe von 358,00€ - 278,00€ = 80,00€ hat.


    2x 80,00€ + 347,00€ (Regelsatz Frau) + 150,00€ (Anteilige Miete Frau) ist der BEdarf für die gesamte BG=


    757,00€



    Dies beinhaltet natürlich keine Mehrbedarfe, etc. aber eventuelles Erwerbseinkommen ist aucuh nicht berücksichtigt.



    Für die 100%ige richtigkeit gebe ich auch keine Gewähr ;)


    Gruß


    Diablo

    wierd das nur auf den anteil von den kindern angerechnet das UVG. was der landkreis zahlt vom alg2. betrag, oder auf das gesamteinkommen vom alg2. betrag?,


    Zuerst solltest du folgendes wissen:


    UVG muss der ARGE angegeben werden und wird auf den Bedarf der Kinder angerechnet. bis zum 6. Lj beträgt der UVG 124,00€ (glaube ich) und ab dem 6. Lj 168,00€(auch nur vermutung, hab die Zahlen nicht genau im Kopf.)


    UVG wird für maximal 72 Monate allerdings nur bis zum 12 Lj.


    Gruß


    Diablo


    1. Wenn etwas verloren geht, dann beweise doch mal bitte das es auf der ARGE passiert, und nicht auf dem Postweg. Ich bitte von solchen unbeweisbaren dingn abstand zu nehmen. *Ironie an* Des Weiteren haben die Kollegen auch was davon, die Post weg zu schmeißen *Ironie aus*


    2. Was ich in meiner Freizeit mache, ob im Fourm Surfen oder ob ich Fußball spiele, ist immer noch meine eigene Sache, daher brauche ich auch nicht unter meinem persönlichen Namen bzw. persönlichen Angaben zu meinen Beruf preis geben.


    3. Habe ich niemanden beschipft, ich habe lediglich anregungen gegeben, was jemand mit seine Zeit sinnvolleres anstellen kann.


    PS: Ich heiße Diablo und nicht Diabolo


    Diablo



    Ich kann es nicht mehr hören.


    Ich arbeite seid dem 19.01.2006 in der Leistungssachbearbeitung der ARGE.


    Und für eine AU bracuht er nicht mal vorbeikommen ODER anrufen. Reicht wenn er das ding kometarlos einreicht.


    Denn für solche Banalitäten haben weder Fallmanager noch Sachbearbeiter Zeit. Es wird nur vermekt, dass er AU ist und gut ist es damit.


    @ Threadersteller: Wenn du für nen Krankenschein (bzw. gesundmeldung) dich 4 Stunden in die Eingangszone setzen willst, dann ist dies natürlich dein gutes recht.


    Kannst aber auch lieber was sinnvolleres machen (Schlafen, Spazieren, dich um arbiet bemühe, nen Romatischen vormittag mit Partner/in, etc.) such dir was aus.


    Diablo

    Wenn du meinen kurzen, aber korrekten, Beitrag richtig gelesen hättest, dann hätetst du auch verstanden, dass ich "Grundsätzlich" geschrieben hab, weil zu wenige angaben gemacht wurden.


    Und ich finde es interessant, dass du denkst das eine WG nicht überprüft wird...


    Gruß


    Diablo


    Dann kann ich dir nur raten, lächeln und freunen das du Kohle bekommst. Und im Mai mal schauen was os geht.


    Diablo

    1) Wieso hast du schon mal ALG II beantragt ohne dich um ein Darlehn zu kümmern, was dir diesen Antrag unter Umständen erspart hätte???


    2) erwarte nicht von uns, dass wir dir hier helfen, den Statt um sein geld zu bringen, indem wir dir mitteilen wie du die AGH´s umgehen kannst.


    3) red mal mit deinem Arbeitsvermittler, ob es eine Darlehn gibt, oder ob er dir sonnst irgentwie helfen kann.


    Gruß


    Diablo

    Förderungsrechlich war kein unabweisbarer Grund für den Abbruch des Studiums ersichtlich. Die Bestätigung des Psychologen allein sei nicht ausreichend. Ich hätte spätestens bis zum 3. Semester abbrechen müssen ... Ich habe nicht im Sinne des Gesetzgebers unverzüglich gehandelt ... Die förderungsrechtlichen Folgen eines zu spät vorgenommenen Studienabbruchs sind meinem Verantwortungsbereich anzulasten ...


    Und es gibt nun keinen anderen Ausweg? Das würde bedeuten, ich müsste meine Ausbildung im schlimmsten Fall auch wieder abbrechen, weil ich einfach kein Geld habe. Von 126,00 € Wohngeld kann ich mein Leben nicht bestreiten.


    Das soll nicht unverschämt klingen, aber ich sehe keine anderen möglichkeiten:


    ich hätte da 2 Vorschläge für dich


    1. Du sprichst nur von BaföG, probiere doch mal BAB(Berufsausbildungsbeihilfe)
    2. alternativ müsstest du dir wohl deine Schulbildung durch eine Arbeit finanzieren.


    Gruß


    Diablo