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400€ job während Sanktion

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  #1  
Alt 12.01.2010, 11:50
Qoo Qoo ist offline
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Registriert seit: 15.11.2009
Beiträge: 5
Standard 400€ job während Sanktion

Aloha.
Ich habe eine drei monatige 100% Sanktion erhalten ( Dez - Feb ) und währenddessen einen 400€ Job angenommen. Der Plan ist, dass der Chef mich, sofern ich ihn überzeugen kann, Vollzeit einstellt.
Meine Frage im moment ist, ob ich während der 100% Sanktion von den 400€ etwas an die ARGE abgeben muss?
Meine Fallmanagerin konnte ( wollte? ) mir die Frage nicht beantworten.
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und der Anteil der uns ( bzw mir ) gestrichen wurde übersteigt 400€.

Falls ihr noch Informationen braucht um meine Frage zu beantworten, lasst es mich wissen.

Gruß und danke im vorraus.
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  #2  
Alt 12.01.2010, 12:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Es werden wohl dieselben Berechnungs- bzw. Freigrenzen gelten, wie allgemein im H IV-Bezug, denn du bist ja weiterhin H IV-ler, auch wenn du durch Sanktion nun eine Auszeit hast. Also sind demnach 100 € anrechnungsfrei und von den restlichen 300 € bleiben dir 20 %, insgesamt also 160 €.
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  #3  
Alt 12.01.2010, 19:20
Qoo Qoo ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.11.2009
Beiträge: 5
Standard

Kann das jemand bestätigen?
Ich finde es irgendwie merkwürdig, dass ich nicht die Chance habe den Wegfall mit einem Minijob zu kompensieren.
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  #4  
Alt 12.01.2010, 20:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 334
Standard

Zitat:
Zitat von Qoo Beitrag anzeigen
Kann das jemand bestätigen?
Ich finde es irgendwie merkwürdig, dass ich nicht die Chance habe den Wegfall mit einem Minijob zu kompensieren.
lirafe hat Recht. Reicht das???

Warum sollte die Sanktion die übliche Freibetragsrechnung außer Kraft setzen. http://1.1.1.4/bmi/www.sozialleistun...s/confused.gif

DIe % zahl der Sanktion bleibt die Gleich(100%). NUr der Betrag ist dann ein andrer

Gruß

Diablo
__________________
Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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