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ALG 2 Rückzahlung, eine Frage

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  #1  
Alt 08.01.2007, 13:14
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Standard ALG 2 Rückzahlung, eine Frage

Hallo,

ich habe das folegende Problem. Ich war seit Ende Oktober-Dezember arbeitslos und habe über den Zeitraum ALG2 bezogen.

Anfang Dezember habe ich eine neue Stelle angetreten und dieses nach unterschreiben des Vertrages dem Arbeitsamt mitgeteilt.

Für den Januar habe ich noch ebenfalls Geld erhalten (am 30.12.06)
Nun habe ich neben dem Bescheid zur Aufhebung der Leistungen auch noch eine Rückzahlungsforderung, in Höhe von 1400 Euro !!!! , bekommen. Also für den Dezember und den Januar.

So viel kann ich unmöglich bezahlen...
Und wie sollte ich denn bis zu meinem ersten Gehalt am 30.12.06 über die Runden kommen, wenn ich nicht bedürftig war im Dezember ?

Würde mich über eine Antwort freuen.

LG
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  #2  
Alt 08.01.2007, 13:27
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Beiträge: 7
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Du kannst mit der Arbeitsagentur in Verbindung treten und fragen ob Du das in kleinen Summen zurückzahlen kannst. Du brauchst ja schließlich auch Geld zum Leben um deine Ausgaben zu begleichen. ( Strom, Miete,..)

MFG Anna29
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  #3  
Alt 08.01.2007, 13:34
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Beiträge: 3
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Ich würde auch gerne wissen,ob mir der Dezember zu unrecht angerechnet wird ?

Für den Januar sehe ich das ein.

Ich hatte meine Stelle erst am 4. Dezember angetreten und konnte vorher (also vor der Zahlung des Dezember ALG) nicht wissen, dass es mit dem Job klappt. Und ich dachte es gibt noch so was wie eine Bedarfsregelung. Also das ALG so lange gezahlt wird bis diese nicht mehr vorhanden ist.

In meinem Fall hatte ich für den Dezember nichts....
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  #4  
Alt 08.01.2007, 14:01
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Beiträge: 550
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Hallo tomcat

wann genau ging den dein erster Lohn auf deinem Konto ein?
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de

Geändert von Kätzchen35 (08.01.2007 um 14:08 Uhr)
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  #5  
Alt 08.01.2007, 14:09
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Beiträge: 3
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Am 29.12.2006.

Kurz vor Sylvester also.
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