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ALG II nach Umzug!?!?!?!

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  #1  
Alt 02.02.2012, 11:21
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Registriert seit: 02.02.2012
Beiträge: 2
Standard ALG II nach Umzug!?!?!?!

Hi Leute,
mein Name ist Tobias und ich hab ein kleines Problem.
Meine Freundin ist letzten Monat von Cottbus nach Spremberg umgezogen und bekommt diesen Monat kein Geld vom Amt weil sie angeblich zu spät alle Unterlagen eingereicht hat.
Sie soll unter anderem die Abmeldebestätigung aus Cottbus einreichen und Abmelden konnte sie sich erst diesen Dienstag (31.01.12).
Wie soll das denn gehen das man da alle Unterlagen rechtzeitig zusammen hat?
Außerdem soll sie sich zu Spät gemeldet haben obwohl sie schon im Dezember bei der neuen ARGE vorstellig war.
Von der ARGE kam nur die Aussage: "PECH GEHABT!"
Ich selbst hab wenig Erfahrung mit dem Arbeitslosengeld und hoffe Ihr könnt uns helfen.
Was steht ihr zu? Was kann man jetzt unternehmen?

Gruß Tobias
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  #2  
Alt 02.02.2012, 11:41
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Normalerweise ist es so das man fehlende Unterlagen auch nachreichen kann. Maßgeblich ist wann sie den Antrag gestellt hat. Es könnte höchstens sein das sich die Berechnung etwas verzögert.
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  #3  
Alt 02.02.2012, 11:51
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Beiträge: 2
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Aber die Kohle für Februar müsste sie trotzdem kriegen ja??
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  #4  
Alt 02.02.2012, 19:32
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Registriert seit: 17.04.2008
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Beiträge: 334
Standard

Zitat:
Zitat von To_Schm. Beitrag anzeigen
Hi Leute,
mein Name ist Tobias und ich hab ein kleines Problem.
Meine Freundin ist letzten Monat von Cottbus nach Spremberg umgezogen und bekommt diesen Monat kein Geld vom Amt weil sie angeblich zu spät alle Unterlagen eingereicht hat.
Wann ist Sie denn genau umgezogen?

Zitat:
Zitat von To_Schm. Beitrag anzeigen
Sie soll unter anderem die Abmeldebestätigung aus Cottbus einreichen und Abmelden konnte sie sich erst diesen Dienstag (31.01.12).
Sollte Sie zum 01.02.2012 Umgezogen sein, ist das auch erstmal korrekt. Was die Sache allerdings erschweren wird ist die Tatsache, dass ein fließender Übergang Zwischen Leistungszahlung für 01/12 (vorheriges Jobcenter) und Leistungszahlung für 02/12 (neues Jobcenter), durch die Antragsstellung beim neuen Jobcenter erschwert wird. Erst wenn das neue Jobcenter den Antrag zuende bearbeitet hat, werden diese auch Leistung (dann allerdings Rückwirked zum 01.02.2012) aufnehmen.

Zitat:
Zitat von To_Schm. Beitrag anzeigen
Wie soll das denn gehen das man da alle Unterlagen rechtzeitig zusammen hat?
Außerdem soll sie sich zu Spät gemeldet haben obwohl sie schon im Dezember bei der neuen ARGE vorstellig war.
Von der ARGE kam nur die Aussage: "PECH GEHABT!"
Ich selbst hab wenig Erfahrung mit dem Arbeitslosengeld und hoffe Ihr könnt uns helfen.
Was steht ihr zu? Was kann man jetzt unternehmen?

Gruß Tobias
Indem man rechtzeitig den Antrag im neuen Jobcenter stellt. Ich bin sicher, dass wenn das "pech Gehabt" tatsächlich so gesagt wurde, es auf die rechtzeitige Leistungszahlung, und nicht auf den Leistungsanspruch tatsächlich gemünzt war.

Sollte Sie Sie Ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können, so steht ihr selbstverständlich auch ALG II in der neuen Stadt zu.

Sie könnte lediglich beim neuen Jobcenter Mittellosigkeit geltend machen. Dann wird Ihr ein Vorschuss gewährt. Jedoch vermutlich in Form eines Gutscheins. Hierbei ist zu beachten, dass ein Vorschuss (egal in welcher Form) vollständig vom Leistungsanspruch für den nächsten Monat einbehalten wird.

Gruß

Diablo
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