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ALG II trotz ALG I

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  #1  
Alt 30.05.2008, 20:51
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Standard ALG II trotz ALG I

Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Ich werde zum 01.06.08 Arbeitslos und werde ca. 500,-€ ALG I bekommen. Meine Frau ist weiter halbtags Berufstätig und bekommt dafür ca. 550,-€ netto.
Wegen ihrer arbeit ist sie auf ein Fahrzeug angewiesen, wofür wir ca. 35,-€ Versicherung zahlen. Unsere Miete beträgt inkl. aller Nebenkosten 418,-€. Darin sind 50,-€ Betriebskosten und 60,-€ Heizkosten enthalten.
Dazu kommt, dass meine Frau im 4 Monat schwanger ist.

Meine Frage ist nun, ob mir jemand sagen kann, wieviel ALG II wir noch bekommen werden. Wäre sehr nett, es vorher zu wissen, um Planen zu können.

Danke schon mal im Vorraus.
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  #2  
Alt 03.06.2008, 14:56
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Beiträge: 3
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Kann keiner weiter helfen?
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  #3  
Alt 03.06.2008, 22:20
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Beiträge: 26
Standard

Hallo,

das ist relativ einfach:

Dem Bedarf aus Regelsätzen und Unterkunftskosten (KdU) werden die Einkünfte, bereinigt um Absetzungsbeträge, gegenübergestellt.

Da zu den tatsächlichen Einkünften keine konkrete Zahlen vorliegen ist eine Berechnung nicht möglich, aber mal so als Anhalt:

Regelsatz 2 Personen zusammen 624 Euro (ab Juli gibt es etwas mehr), hinzu kommt der Merbedarf für Schwangere ihv derzeit 53 Euro ab der 13. Schwangerschaftswoche. KdU 418 Euro, zusammen 1095 Euro Bedarf.

Einkommen der Ehefrau ist ggf. durch Kfz Haftpflicht (monatlicher Anteil des Beitrages), allg. Pauschale von 30 Euro und Werbungskostenpauschale von 15,33 Euro sowie die Fahrkosten (gerechnet werden 19 Arbeitstage x einfache Entfernung x 0,20 Euro/km), ggf. noch Beitrag zur Riesterrente, sonstige Werbungskosten, wenn diese 15,33 Euro übersteigen, Beitrag zu Berufsverbänden etc zu bereinigen.
Sind das zusammen nicht mehr als 100,00 Euro (das ist die Grundabsetzungspauschale bei Erwerbseinkommen), dann wird dieser Betrag abgesetzt.

Darüber hinaus werden von jedem Euro oberhalb von 100 Euro, dabei wird das Bruttoeinkommen zu Grunde gelegt, 20 Cent nicht angerechnet bis zu 800 Euro Brutto, 10 Cent bis 1200, wenn ein MUK (minderjähriges unverheiratetes Kind) in der Bedarfsgemeinschaft ist, ist der Betrag auf 1500 Euro gedeckelt.

Beim nicht mühevollen Einkemmen, z. B. ALG I, gibt es auch Absetzungsbeträge, die sind aber auf die 30 Euro-Pauschale und einige wenige andere Absetzungen beschränkt.

Viel Spaß beim Rechnen.

Übrigens gibt es bei jedem Leistungsträger SGB II eine Infobroschüre, die solte auch im Internet verfügbar sein über die Bundesagentur für Arbeit, nennt sich "wer, was, wieviel".

Gruß hanabi

Geändert von hanabi (03.06.2008 um 22:22 Uhr)
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  #4  
Alt 04.06.2008, 09:09
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Beiträge: 3
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@hanabi

Da dank ich dir mal recht herzlich. Deine Antwort reicht schon mal als kleiner Anhaltspunkt. Nun weiß ich
schon mal in etwa, mit was wir Rechnen können.

Ich bin jetzt dabei auf 253,-€ unterstützende Leistung gekommen. (weiß aber nicht ob es richtig gerechnet ist)

Vieleicht kann ja mal jemand gegen rechnen. Das Brutto meiner Frau beträgt ca. 700,-€. Bis zur Arbeit sind es bei ihr 5km einfache Strecke. Riestern tun wir nicht. Meine Frau ist jetzt in der 16. Schwangerschaftswoche.

Danke noch mal im Vorraus.
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  #5  
Alt 19.06.2008, 15:58
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Beiträge: 2
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Und Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen. (weil Sie ja arbeiten geht)
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