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#1
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Betreue Familie und bin mir nicht sicher, ob die Arge was "vergessen" hat... Mutter bekommt 12%Mehrbedarf für Tochter, die auch über das Jobcenter finanziert wird, ZWEITE Tochter bleibt unberücksichtigt, weil sie über Asylbewerbergesetz finanziert wird! Trotzdem ist sie aber doch Mutter von 2 minderj. Kindern, sollte sie dann nicht auch den Mehrbedarf für zwei Kinder bekommen?
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#2
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Deine Angaben sind zu ungenau.
- Wie alt sind die Kinder? - Leben beide Kinder im Haushalt der Mutter? - Wie kommt die Asylbewerberleistung zustande?
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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Die Kinder sind 1998 und 1997 in Deutschland geboren, Mutter und Vater sind aus Sri Lanka. Jetzt leben Eltern getrennt, Kinder beide bei der Mutter. Kinder haben unterschiedliche Aufenthaltsstaten, das hat das Ordnungsamt vorerst so beschlossen. Kind mit Duldung bekommt Sozialhilfe, Kind mit Fiktionsbescheinigung mit Mutter (Aufenthaltserlaubnis) vom Jobcenter.
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