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alles etwas verworren

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  #1  
Alt 16.06.2009, 16:03
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Beiträge: 7
Standard alles etwas verworren

Ich muss etwas ausholen und erstmal genauer meine / unsere Situation beschreiben :

Ich (m) werde in diesem Jahr noch 25 Jahre alt , heirate im Sommer meine LG und wir haben ein gemeinsames Kind ( 1 Jahr ) . Wir wohnen in einer Mietwohnung und arbeiten beide in der gleichen Firma als Datentypisten - ich ganztags , meine LG stundenweise wegen Elternzeit .
Da ich eine recht *bewegte* Jugend hinter mir habe und nach dem Realschulabschluss keine Ausbildung machte , mache ich meinen Job *ungelernt* .
Nun möchte ich aber mein / unser Leben auf eine solidere Basis stellen und eine Ausbildung machen . Nur - dann fehlt uns eine Menge Geld .
Gibt es irgendwelche Zuschüsse für einen solchen *Fall* ?

LG Cleo
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  #2  
Alt 18.06.2009, 09:42
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Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
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Was für eine Ausbildung? Ausbildung im Betrieb ("Lehre") oder rein schulisch?
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  #3  
Alt 24.06.2009, 19:11
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Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 7
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Seit meinem letzten Besuch hier hat sich - leider - eine große Veränderung ergeben :

Ich werde ab nächstem Monat arbeitslos sein . OK - ich bekomme ALG I , aber weiterhin habe ich den Wunsch eine Ausbildung zu machen . Es soll eine betriebliche Ausbildung sein ( Bürokaufmann , Speditioneskaufmann o.Ä. ) Ich würde also ein Ausbildungsentgeld bekommen - doch das reicht ja hinten und vorne nicht um eine Familie zu ernähren und Miete zu zahlen .
Gibt es irgendwelche Zuschüsse , die ich oder meine LG/Ehefrau beantragen können ? Denn soweit ich mich inzwischen *eingelesen* habe , habe ich keinen Anspruch auf ALG II - denn da müsste ich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen .
Irgendwie alles etwas aussichtslos .................................

LG Cleo
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  #4  
Alt 24.06.2009, 19:20
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Hallo!



Zitat:
habe ich keinen Anspruch auf ALG II - denn da müsste ich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen .
Da bleibt meiner Meinung nur ein Anspruch auf Bafög!


Schrader
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #5  
Alt 24.06.2009, 20:08
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Danke @Schrader , dass du geantwortet hast .

Wenn also Bafög , wie würde das berechnet ? Finde immer nur Angaben , die sich aufs Einkommen der Eltern bezieht . Doch ich habe ja schon eine eigene kleine Familie , wohne schon einige Zeit nicht mehr zu Hause , war berufstätig . Woran also ermisst sich die Höhe des Bafögs ? Kannst du da weiterhelfen ?

LG Cleo
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  #6  
Alt 24.06.2009, 20:12
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Ort: Potsdam
Beiträge: 799
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Hallo!

Schau mal hier nach:

http://www.bafoeg-rechner.de/´

Denn auch hier steckt der Teufel im Detail!

Schrader
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Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

Geändert von Schrader170 (24.06.2009 um 20:27 Uhr)
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  #7  
Alt 25.06.2009, 06:16
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Wenn du Ausbildungsentgelt bekommst, fällt Bafög weg. Dein Entgelt ist sicher auch höher, als der Bafögsatz den du erhalten würdest (trotz Familie, denn das spielt beim Bafög keine entscheidende Rolle - nur im umgekehrten Fall, also wenn deine Ehefrau verdienen würde.)

Du kannst neben deinem Ausbildungsentgelt noch Wohngeld beantragen und vermutlich auch Kindergeldzuschlag. Außerdem könnt ihr euch bei der GEZ und bei der Krankenkasse um eine Zuzahlungsbefreiung kümmern (meist rechnet die sich im Hinblick auf Praxisgebühren 4 x jährlich für 2 Personen, Zuzahlung bei Medikamenten etc.). Das Wohngeld kannst du dir via Wohngeldrechner in etwa errechnen; der Kindergeldzuschlag beträgt 140 €.
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  #8  
Alt 25.06.2009, 08:00
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Hallo,

wie liralife schon schrieb, wird eine betriebliche Ausbildung (Lehre) nicht baföggefördert.

Wenn du nun eine Lehre beginnst, habt ihr schonmal das Ausbildungsgehalt. (Wird dein Freund weiterarbeiten?) und das Gehalt deines Freundes. Jetzt gibt es mehere Möglichkeiten.


wie liralife bereits schrieb:

Entweder bekommt ihr Wohngeld, Kindergeld und Kinderzschlag.

oder

Wenn diese nicht ausreichen um euren Bedarf zu decken, besteht Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen (sofern ihr über keine Vermögenswerte etc. verfügt)

bzw. könnte nicht vielleicht auch noch Anspruch auf BAB während der Lehre bestehen?
Was sagst du liralife, mit BAB kenne ich mich nicht so gut aus?
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  #9  
Alt 25.06.2009, 08:56
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@salle
Meine Einschätzungen und Hinweise hier beruhen ja überwiegend nur auf eigenen Erfahrungen, und leider (oder zum Glück, je nachdem), kenne ich mich hinsichtlich BAB auch nicht aus. Aber vielleicht findet sich darüber noch etwas im Netz. Werde mal ein wenig googeln.
Gruß. Lirae
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  #10  
Alt 25.06.2009, 09:01
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@salle & cleo
So - schnell gefunden: Geh(t) mal auf diese Seite, die ich mir gerade angesehen habe; der zufolge müßte es auch BAB-geben (je nachdem, wie die Einkommensgrenzen (Ausbildungsentgelt etc.) gergelt sind). Auch die Fragen/ Antoworten dazu sind in der rechten Menueleiste auf dieser Seite geklärt. (http://www.arbeitsagentur.de/nn_2602...hilfe-BAB.html)

Gruß. Lirafe

Geändert von lirafe (25.06.2009 um 09:07 Uhr)
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