Beiträge von Salle

    Hallo,


    da du schwanger bist ist eine weitere Begründung für einen Auszug aus dem Elternhaus nicht erforderlich. Eine Stellungnahme deiner Eltern und eine Prüfung der derzeitigen Wohnverhältnisse kann von deiner Arge nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.


    Ebenfalls bildest du mit deinem Kind eine eigene BG und die Vermögensverhältnisse deiner Eltern sind ebenfalls nicht als Grundlage für die Berechnung der dir zustehenden Leistungen heranziehbar.


    Im Klartext bedeutet dies, dass einem Umzug (auch wenn deine Eltern eine 20 Zimmerwohnung bewohnen) stattgegeben werden muss. Ebenfalls bist du berechtigt, alleine als Antragssteller aufzutreten und Leistungen zu beantragen.

    Hallo,


    leider muss ich dir die Hoffnung die Kitty dir gemacht hat wieder nehmen. Seitens der Bafögstelle besteht kein Anspruch auf eine Vorauszahlung um Studiengebühren zu begleichen. Vorauszahlungen des Bafägamtes gibt es nur in Ausnahmefällen. Z. Bsp., wenn die Bearbeitung sehr lange dauert, in solchen Fällen kann man das versuchen.


    Ebenfalls kann dein Bafögantrag ohne Inmatrikulationsbescheinigung überhaupt nicht abschließend bearbeitet werden und eine Studienbescheinigung bekommst du normaler Weise erst, wenn du ordentlich eingeschrieben bist. Also in diesem Fall auch die Studiengebühr bezahlt hast.


    Die Arge wird kein Darlehen zur Begeleichung der Studiengebühren an deine Eltern vergeben.

    Hallo,


    so einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht! Deine Eltern können sich nicht einfach aussuchen ob sie dein Studium unterstützen wollen oder nicht und du bekommst dann halt einfach ALG2.


    Grundsätzlich gilt, sobald du Bafögberechtigt bist erlöscht der Anspruch auf ALG2 (egal ob du nun Bafög erhältst oder nicht). Bafög wirst du nicht bekommen, da deine Eltern zuviel verdienen. Also besteht Anspruch auf Unterhalt durch deine Eltern während des Studiums (sofern dir von deinen Eltern noch kein Studium oder Ausbildung finanziert wurde). Wenn deine Eltern sich trotz des Einkommens nicht in der Lage sehen dich finanziell zu unterstützen wirst du dir das Studium selber finanzieren müssen.


    Wenn du als ordentlicher Student eingeschrieben bist, besteht generell kein Anspruch auf ALG2 Leistungen!


    Ebenfalls bleibt zu prüfen ob überhaupt ein Anspruch auf ALG2 besteht, da du noch U25 bist.

    Hallo,


    ich kann deine Sorge bezüglich eurer finanziellen Sicherheit durchaus verstehen, doch ist mir der Satz:


    Haben wir dann etwa noch weniger wie vorher oder nur genauso viel?


    doch ein wenig übel aufgestoßen. Schließlich geht es nicht nur um die Absicherung der Kinder die du mit in die Beziehung gebracht hast, bzw. um euer gemeinsames Kind sondern auch um die drei Kinder aus erster Ehe deines Lebensgefährten, die sicher auch ein Recht auf eine finanziell sorgloses Leben haben sollten. Du bekommst schließlich auch von deinem Ex Mann Unterhalt für deine Kinder.


    Die Frage sollte doch eher sein, wie für alle Beteiligten eine gute Lösung gefunden werden kann und nicht nur für eure neue Familie!

    Hallo Verolina,


    es ist genauso wie liralife es bereits schrieb. In deinem Fall geht es nicht mal darum ob dem Kind bereits ein eigenes Zimmer zugestanden werden müsste sondern einzig alleine um die Größe deiner Wohnung, die nun mal bereits die max. Größe bei einem 2Personenhaushalt erreicht hat.
    Wieviele Zimmer die Wohnung hat ist zweitrangig und wird in deinem Fall auch in den nächsten Jahren keine ausreichende Bergründung für einen Umzug sein.




    Die Begründung von Horst (die Entwicklung des Kindes) ist ebenfalls nichtig, da der Mutter (oder den Eltern) in einem solchen Fall durchaus zugemutet werden kann sich einen Wohn-Schlafraum einzurichten. Ich kenne viele Menschen die das derartig praktizieren und ich konnte weder bei den Kindern noch bei den Eltern eine "soziale Störung" feststellen.

    Horst


    ich glaube kaum dass die Denke dorthin geht den Vater als Erbgutspender zu degradieren, sondern dass die Annahme das der Vater außen vorsteht eher auf Erfahrungswerten beruht. Die meisten Väter sind nämlich überhaupt nicht gewillt mehr als ihren Samen herzugeben. Soll man ihnen diese tolle Spende jetzt auch noch groß anrechnen?


    Ich glaube jeder Mutter ist es lieber wenn der Kindsvater Unterhalt zahlt, als dass sie zum Amt rennen muss.
    Und wie oft gefühlstote Mütter von den Väter ersetzt werden müssen und werden kannst du dir an wenigen Händen ausrechnen. Und Horst nicht jede Frau die Karrierere machen möchte ist auch eine schlechte Mutter.


    Deine Frauenfeindlichen Äußerungen reichen mir langsam.


    Soweit ich weiß, zahlst du ja auch keinen Unterhalt für deine Kinder und bildest lieber alleine eine BG!

    Was soll das Schrader? Es kann jedem mal passieren, das Datum eines alten Threads der wieder hochgeholt wurde zu überlesen. Und dass sich liralife hier sehr engagiert zeigt hat schon vielen Fragestellern sehr geholfen.


    Mach mal Butter bei die Fische, das hier ist ein Forum und keine Plattform um seine eigene Integrität ins "rechte" Licht zu rücken!

    Hallo,


    die Arge ist keine gerichtliche Instanz und kann Leute die nichts mit der Arge zu tun haben, nicht einfach vorladen wie es ihnen gefällt. Deine Freundin ist nicht bei dir gemeldet und bezieht keine? Sozialleistungen, wenn deine Freundin also nicht bereit ist dort vorzusprechen, kann die Arge überhaupt nichts machen, außer dir mit Sanktionen drohen. Durchsetzen wird sie diese allerdings nicht können. (Im Notfall vor dem Sozialgericht klagen)


    Auch ALG2 Empfänger dürfen Besuch haben, ja selbst eine Partnerschaft darf "noch" geführt werden, ebenfalls darf sie wie bei Paaren üblich auch bei dir nächtigen, OHNE dass die Arge das Recht hätte sämtlich Besucher vorzuladen und zu verhören.


    Fakt ist, wenn du dir sicher bist, dass deine Freundin nicht bei dir wohnt, habt ihr nichts zu befürchten. In diesem Fall solltest du schriftlich auf die Einladung deiner Freundin reagieren und mitteilen, dass diese nicht bereits ist bei der Arge vorzusprechen da es hierfür keine Begründung gibt.

    Hallo,


    ich sehe hier sehr wohl eine Grundlage, die Tätigkeit als unzumutbar einzustufen. Wenn du nachweisen kannst, dass mit öffentlichen Verkhersmitteln (sofern du kein Auto hast) die besagte Arbeitsstätte nicht zu erreichen ist, liegt hier eine Probelamtik vor, die eine Arbeitsaufnahme unmöglich macht.


    Dass du dies im Vorstellungsgesräch gesagt hast, rechtfertigt keine Sanktion, da der Arbeitgeber wohl ein Recht darauf hat zu erfahren, wenn ein potentieller Arbeitnehmer die Arbeitsstätte überhaupt nicht erreichen kann.


    Sofort schriftlichen Widerspruch einreichen und diesen ausreichend begründen (Fahrpläne etc), ebenfalls würde ich in deinem Fall sofort den Teamleiter aufsuchen.


    Viel Glück

    Hallo,


    ich kann den Wunsch Kontakt zu deinem Kind aufzubauen durchaus verstehen, doch sollte dieser auch gerade im Sinne des Kindes nicht über den Kopf der Mutter hinweg zu Stande kommen. Das Kind zwischen Vater und Mutter hin und her zu zerren ist wenig sinnvoll und sicher auch schädlich für das Kind.


    Vielleicht suchst du er erst einmal den Kontakt zur Mutter. Es sind ja einige Jahre ins Land gezogen, vielleicht sieht sie die Sache inziwschen auch anders.


    Du kannst beim Einwohnermeldeamt eine Auskunft anfordern. Diese kostet glaube ich einmalig 10€. Wenn deine Ex irgendwo gemeldet ist und keinen Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer Daten eingelegt hat, wird man dir die Adresse dort auch mitteilen.

    Hallo,


    es reicht vollkommen aus, wenn du der Arge mitteilst, dass du keinen Antrag stellen wirst, da dein Bedarf auch mit Wohngeld gedeckt ist. Darauf hätte der SB dich bereits bei deinem ersten Termin hinweisen müssen.


    Der Wohngeldstelle sagst du das einfach so, wie es halt war. Du wolltest einen Antrag stellen, hast aber festgestellt, dass dein Bedarf auch mit Wohngeld gedeckt werden kann und hast dies der Arge auch bereits mitgeteilt.

    Hallo,


    erst einmal bleibt zu klären ob mit dem Wohngeld dein Bedarf gedeckt ist. Sprich zum Leben sollte dir der ALG2 Regelsatz nach Abzug der Miete bleiben. Sollte dies auch mit Zahlung des Wohngeldes nicht der Fall sein, besteht kein Anspruch auf Wohngeld sondern auf ALG2.



    Mit einem Wohngeldrechner kannt du ausrechnen, wie hoch der Zuschuss wäre. Sollte dein Bedarf mit dem Wohngeld gedeckt sein, sofort einen Antrag stellen. Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt! Der ALG1 Bescheid reicht vollkommen aus.


    Hast du den Antrag nur abgeholt oder auch schon (mündlich/Frist) gestellt. Wenn du noch gar keinen Antrag gestellt hast, musst du natürlich keinen darüber informieren, dass du keinen Antrag stellen wirst.

    Hallo,


    in welcher Stadt wohnst du?


    Es gibt fast überall Beratungsstellen (Sozialdienst katholischer Frauen, Caritas, AWO etc), dort wirst du sofort Unterstützung bekommen (Lebensmittel etc). Dort kann man dich auch bei der weiteren Vorgehensweise beraten und unterstützen.


    Viel Glück