HartzIV und Teilzeitstudium an einer Fernuni??

  • Hallo,


    ich möchte mich (24, alleine lebend) an einer FernUniversität als Teilzeitstudentin einschreiben, habe im Moment allerdings keinen Job und aber auch noch kein HartzIV beantragt. Ursprünglich wollte ich erst HartzIV beantragen und mir einen Job suchen und mich dann erst zum nächsten Semester einschreiben, aber eigentlich könnte ich doch neben dem Teilzeitstudium arbeiten; ich stehe also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und wäre doch somit HartzIV berechtigt. Oder liege ich da falsch?? Allerdings finde ich es ein bisschen dreist (von mir) mit noch an der Uni einzuschreiben, bevor ich HartzIV bekomme, Bafög-Anspruch habe ich nämlich keinen, da meine Eltern zu viel verdienen (was nicht viel nutzt, das Studium können sie mir trotzdem nicht zahlen, weil sie auch entsprechende Ausgaben haben und z. B. die Wohnung meiner Schwester noch finanzieren müssen)... . Na egal, wär nett, wenn ich mir weiterhelfen könntet.


    LG

  • Hallo,


    so einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht! Deine Eltern können sich nicht einfach aussuchen ob sie dein Studium unterstützen wollen oder nicht und du bekommst dann halt einfach ALG2.


    Grundsätzlich gilt, sobald du Bafögberechtigt bist erlöscht der Anspruch auf ALG2 (egal ob du nun Bafög erhältst oder nicht). Bafög wirst du nicht bekommen, da deine Eltern zuviel verdienen. Also besteht Anspruch auf Unterhalt durch deine Eltern während des Studiums (sofern dir von deinen Eltern noch kein Studium oder Ausbildung finanziert wurde). Wenn deine Eltern sich trotz des Einkommens nicht in der Lage sehen dich finanziell zu unterstützen wirst du dir das Studium selber finanzieren müssen.


    Wenn du als ordentlicher Student eingeschrieben bist, besteht generell kein Anspruch auf ALG2 Leistungen!


    Ebenfalls bleibt zu prüfen ob überhaupt ein Anspruch auf ALG2 besteht, da du noch U25 bist.

  • Hallo,


    ich fange jetzt zum Wintersemester ebenfalls ein Fernstudium an. Hatte vorher meine Fallmanagerin gefragt, wie es mit meinem Hartz IV-Anspruch ist, da die Selsbtständigkeit noch nicht genug abwirft. Sie meinte, da ich ja theoretisch neben dem Studium in Vollzeit arbeiten gehen könnte, bekomme ich auch weiterhin ALG II.


    Mir hat niemand gesagt, dass ich Bafög beantragen solle oder meine Eltern plötzlich wieder für mich aufkommen müssten (bin auch U25). Muss aber dazu sagen, dass ich inzwischen schon seit über einem Jahr ALG II bekomme (leider) und seitdem auch nicht mehr zu Hause, sondern mit meinem Freund zusammen wohne. Habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung, falls das noch wichtig ist.


    Liebe Grüße,
    Jana