Beiträge von Salle

    Nein, für Wohngeld ist das Wohnungsamt zuständig, die haben mit der Arge nichts zu tun.


    Wenn du in der KV deiner Eltern bist, ist das Bafög korrekt berechnet.

    Hallo,


    die Gehälter der Politker sind überhaupt nicht so hoch, wie manche glauben. Frau Merkel z. Bsp. verdient inkl. diverser Zuschläge ca. 17.000€ brutto im Monat. Diesen Verdienst finde ich bei dieser Verantwortung und dem Arbeitspensum absolut gerechtfertigt.

    Hallo,


    grundsätzlich steht es natürlich jedem ALG2 Empfänger frei, in eine WG zu ziehen. Wie das in der Praxis dann tatsächlich umsetzbar ist und zu welchen Schwierigkeiten es kommen kann, kannst du hier im Forum umfassend nachlesen.


    Gerade bei zweigeschlichtlichen Wohngemeinschaften wird die Arge alles daran setzen eine BG (bzw. eheähnliche Gemeinschaft) zu unterstellen. Dies wird in Form von Hausbesuchen (getrennte Schlafzimmer, getrennte Einkäufe etc) und Schreiben in denen einfach mal das Einkomen des anderen abgefragt werden geschehen.



    Wenn ihr als Paar zusammen zieht und dies der Arge auch so mitteilt, besteht die Möglichkeit dies der Arge als ein Zusammenwohnen auf Probe zu melden. Dies würde bedeuten, dass das Einkommen des jeweils anderen für ein Jahr nicht angerechnet wird. Nach Ablauf dieser Zeit werdet ihr aber automatisch als BG gewertet. Falls ihr Kinder (der andere muss nicht ein leiblicher Elternteil sein) wird von Anfang an eine BG vermutet.

    Hallo,


    Wohngeld kannst du bei deinem zuständigen Wohnungsamt beantragen. Es ist richtig, dass du einen eigenen Hausstand hast, dementsprechend bemessen sich auch die Bafögleistungen. Der Höchssatz Schülerbafög liegt bei 514€, darin enthalten sind eine Pauschale für die Mietkosten (Unterkunft außerhalb des Elternhauses) und (sofern erforderlich) ein Beitrag für eine freiwillige Krankenversicherung. Warum du nur 455€ bekommst, kann ich dir nicht sagen. Bist du noch in der KV deiner Eltern? Damit würde sich der Fehlbetrag erklären.

    @liralife


    darauf bezog sich mein Kommentar nicht, ich wollte Kinder natürlich nicht mit Tieren gleichsetzen, sondern lediglich darauf hinweisen, dass man nie wissen kann was noch kommt.....auch wenn man sich heute noch den Kauf eines Hauses, mehere Kinder oder halt Tiere leisten kann, können widere Umstände dazu führen, dass man sich das finanziell eben nicht mehr leisten kann.


    Jetzt die Haltung meherer Tiere in Frage zu stellen, obwohl diese zu finanziell abgesicherten Zeiten angeschafft wurden, stellt natürlich auch alle weiteren Anschaffungen und Entscheidungen die man trifft in Frage, da wenn man die Situation so betrachten will, wie mancher in seinen Antworten hier Kund gibt, jegliche finanzielle Belastung aus Gründen der finanziellen Verantwortung aus dem Weg gegangen werden muss.

    Hallo,


    es besteht leider kein Anspruch auf Übernahme von Umzugskosten in eine günstigere Wohnung, da du die Situation selber herbeigeführt hast. Es bleiben dir also nur 2 Möglichkeiten, die Differenz selber zu begleichen oder auf eigene Kosten in eine angemessene Wohnung umziehen.

    Hallo,


    ich finde es traurig, dass hier so auf der Anzahl der Tiere herumgeritten wird. Wie Ford schrieb, wurden die Tiere angeschafft als noch genug Platz und auch die finanziellen Möglichkeiten bestanden. Das dies nun durch eine Arbeitslosigkeit nicht mehr der Fall ist, konnte ja keiner ahnen. Da müsste man ja auch allen Familien mit mehren Kindern, die durch Arbeitslosigkeit in die finanzielle Misere getrieben wurden diesen Vorwurf machen.

    Hallo,


    gegen den Auszug deiner Freundin wirst du nichts machen können, sofern sie sich an die vertragliche Kündigungsfrist hält. Für dich ist ja bereits absehbar, dass du die Miete nicht alleine tragen kannst und wenn das Suchen eines neuen Mitbewohners ausgeschlossen (spreche doch mal mit dem Vermieter) ist, wirst du um einen Auszug nicht herumkommen.


    Du kannst zwar Wohngeld beantragen, doch auch mit dieser Leistung wirst du den Zahlungsausfall deiner Mitbewohnerin nicht decken können. Es gibt ebenfalls die Möglichkeit bei der Arge eine Bezuschussung der Mietkosten zu beantragen. Dies wird in deinem Fall aber nicht wahrscheinlich sein, da mit dem Bafög, Kindergeld und eventuell dem Wohngeld dein Bedarf gedeckt ist.

    Hallo,



    deine Tochter gehört zur BG und dementsprechend wird das Einkommen abzüglich der Freibeträge auch angerechnet. Deine Tochter gehört erst dann nicht mehr zur BG, wenn sie ihren Unterhalt alleine sicherstellen kann. Dies bedeutet natürlich auch, dass sie sich an der Miete beteiligen muss etc. und euer Bedarf dementsprechend angeglichen wird.


    Warum ihr doppelt KV zahlt ist mir nicht ganz klar. Eigentlich sollten die Kinder über die Eltern mitversichert sein.

    Hallo,


    es gab hier im Forum einen anderen Fall, wo eine Mutter Unterhalt von den Eltern des Vaters einklagen wollte und dies ist tatsählich möglich.
    Wenn deine Freundin aufgrund deiner mangelnden Zahlungsfähigkeit ALG2 Leistungen erhält, wird die Arge aber von ihrer Seite aus, keine derartigen Unterhaltszahlungen einfordern bzw. deiner Freundin raten eine solche einzufordern.


    In diesem Fall ist die Frage inweiweit deine Eltern ihrer moralischen Verpflichtung zu Gunsten des Wohls des Enkels nachkommen möchten.

    Hallo,


    dass das nicht gerade besonders weitsichtig war, brauche ich wohl nicht zu sagen. Ich denke es wird schwierig bei euch, weil die Sanktionen nachvollziehbar bzw. begründbar sind und sich wegen fehlender Mitwirkung über einen längeren Zeitraum aufgebaut haben.


    Ich würde euch raten, einen persönlichen Termin bei der Arge wahrzunehmen und den Sachverhalt bez. Schwangerschaft etc. und die daraus resultierenden Schwierigkeiten bez. der Wohnsituation, bei einer Nichtzahlung der Miete noch mal darzulegen und um ein Darlehen zu bitten. Sollte die Arge sich da quer stellen, solltet ihr eine soziale Beratungsstelle aufsuchen und euch dort Hilfe suchen. Den Vermieter solltet ihr ebenfalls umgehend informieren und nicht erst warten, bis er sich meldet weil die Miete ausgeblieben ist.

    Hallo,


    grundsätzlich hat die Arge Recht, dass die Miete nicht anerkannt wird da der Mietvertrag auf deinen vater läuft.
    Wie Wolfdaniel bereits schrieb, könnte eine Untermietvertrag eine Lösung sein.


    Die Arge gehen die Vermögensverhältnisse überhaupt nichts an und deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet der Arge offen zu legen, wie sie die Mietzahlungen in den letzten Jahren finanziert haben.

    Hallo,


    ja, es handelt sich hierbei um eine Bezuschussung der Mietkosten. Es ist aber troztdem fraglich ob du diesen bekommst. Die Studenten die mir bekannt sind und die diese Leistungen zugesprochen bekamen, hatten ausnahmslos keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. In deinem Fall würdest du mit dem Kindergeld und dem Höchstsatz bereits auf ein Einkommen von 678€ kommen, so dass dein Bedarf mit dem Wohngeld gedeckt sein sollte.

    Hallo,



    so lange du deinen Unterhalt nicht selber sicherstellen kannst, du keine Ausbildung (bzw. Studium) absolvierst, welche von deinem Elternhaus nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, ja.

    Hallo,


    Einladungen sind auch während der Elternzeit Folge zu leisten und ebenso hat ein Nichterscheinen Sanktionen zur Folge. Wenn du die Einladungen nicht erhalten hast, solltest du das besser heute als morgen der Arge mitteilen.