Beiträge von Salle

    Hallo,


    es ist zwar richtig, dass die Arge derartige Wohnungsbegehungen durchführen darf, doch auch die Mitarbeiter der Arge haben die Intimssphäre der Bewohner zu wahren. Wenn du die Dame ausdrücklich darauf hingewiesen hast, dass dein Mitbewohner eine Inspizierung seines Zimmers ablehnt ist dies zu akzeptieren, sofern dein Zimmer und die Gemeinschaftsräume besichtigt werden konnten. Dein Mitbewohner ist NICHT dazu verpflichtet seine Privatssphäre aufzugeben nur weil du ALG2 Empfänger bist! Ebenso sind der Besichtigung deiner Räumlichkeiten Grenzen gesetzt. Privater Kram in Schränken etc. geht die Arge überhaupt nichts an!


    Ich würde das nicht einfach so auf sich beruhen lassen, sondern in einem Schreiben von dem Vorfall berichten und nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass dein Mitbewohner nicht bereit ist ein Eindringen der Arge in seine Privatssphäre zu dulden!

    Hallo,


    der Höchtsbetrag Schülerbafög bei einer eigenen Wohnung liegt bei 514€, dazu kommen 154€ Kindergeld und Wohngeld wirst du wahrscheinlich auch noch beantragen können. Mit einem kleinen Nebenjob wird so eine Summe zusammen kommen die deutlich über dem ALG2 Satz liegt. Solltest du keinen Anspruch auf Bafög haben weil deine Eltern zu viel verdienen bzw. nur auf ergänzende Bafögleistungen, sind deine Eltern natürlich auch verpflichtet dir diese finanziellen Leistungen zukommen zu lassen.


    Eine Förderung vom Arbeitsamt ist bei einer bafögförderungsfähigen Ausbildung ausgeschlossen!

    Hallo,


    ich stimme jalale zu. Anspruch auf ALG2 und eine eigene Wohnung bzw. eine Unterbringung in einer Einrichtung für junge Mütter wird wahrscheinlich bestehen.


    Deine Freundin wird doch in der Jugendeinrichtung einen Sozialarbeiter als Ansprechpartner gehabt haben. Der wird sie sicher auch jetzt nicht einfach so im Regen stehen lassen und zumindest beratend tätig werden. Deine Freundin braucht auf jeden Fall Unterstützung, mit 17 Jahren ist das alleine einfach nicht zu schaffen.

    Hallo,


    es steht dir frei das Studium abzubrechen, du hast zwar Fragen aber keine Sanktionen zu erwarten.


    Interessant wäre auch noch zu wissen, wie lange du theoretisch noch brauchen würdest um dein Studium abzuschließen. Solltest du kurz vor dem Diplom sein und das Studium nur aus finanziellen Gründen abbrechen, gibt es vielleicht noch die Möglichkeit hier eine andere Regelung mit der Arge zu treffen.

    Hallo,


    das ist schlichtweg falsch! Auch wenn du U25 bist, hast du als Mutter eines Kindes Anspruch auf eine eigene Wohnung!


    Die Arge versuchen natürlich eine weiteren Verbleib im Elternhaus möglichst lange heraus zu zögern. Dementsprechend verfahren die Argen nicht nach einem einheitlichen Prinzip. Manche wollen die Notwenidgkeit einer eigenen Wohnung erst mit der Geburt des Kindes anerkennen, ander genehmigen bereits einen Umzug während der Schwangerschaft.

    Hallo,



    wenn deine Mutter keinen Unterhalt zahlen kann, bekommst du den Baföghöchstsatz. Das Bafögamt schreibt also keine Mieten etc. vor, sondern du musst halt selbst schauen was bei dir finanziell drin ist. Zusätzlich zum Bafög wirst du noch Kindergeld bekommen, Wohngeld kann eventuell auch beantragt werden.


    Ob und von welcher Institution Auslandspraktika untersützt werden können, hängt von deiner Studienrichtung ab.

    Hallo,


    schließe mich liralife an...Bargeld ist immer die beste Möglichkeit um Ärger und Stress zu vermeiden. Vielleicht können deine Eltern dir das Geld bar auszahlen und du lässt einen Teil deiner ALG2 Leistungen monatlich auf dem Konto um somit den Dispo zu tilgen.

    Hallo,


    die Frage kann dir nur dein SB beantworten. Grundsätzlich muss eine Umzugsnotwendigkeit bestehen, ob eure derzeitige Wohnung einen Umzug unabdinglich macht hängt von meheren Faktoren ab. Wie z. Bsp der Aufteilung, wie alt die Kinder sind etc..


    Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Ausschöpfung der max. zustehenden Wohnungsgröße, so dass eine Wohnung von 70m² bei einem 4 Personenhaushalt immer ncoh als angemessen gelten kann.

    Hallo,


    generell schließt eine dem Grunde nach bafögförderungsfähige Ausbildung den Bezug von ALG2 Leistungen aus. Bafög wird dir wahrscheinlich nicht zustehen, aber auch hier gibt es Ausnahmeregelungen (z. Bsp. können Erziehungszeiten, Krankheiten etc), einen Erstbezug von Bafög auch über 30 möglich machen.


    Wohngeld ist eine Bezuschussung der Mietkosten, wenn du keine weiteren Einnahmen hast ist davon auszugehen dass du auch mit dieser Bezuschussung deine Miete nicht zahlen kannst und der Wohngeldantrag wird abgelehnt,

    Hallo,


    es ist richtig, dass dir wahrscheinlich kein Bafög zusteht, da du bereits ein abgschlossenes Studium hast und außerdem bereits über 30 bist.


    Sobald du inmatrikuliert bist, stehen dir auch keine ALG2 Leistungen zu. Bei deiner Frau und den Kindern sieht das anders aus. Sofern ihr über keine Vermögenswerte und weitere Einnahmen verfügt können ALG2 Leistungen für deine Frau und die Kinder beantragt werden.

    Hallo,


    mit den ALG2 Leistungen ist dein gesamter Bedarf gedeckt. Telefon und Internet sind Privatvergnügen und somit von den Regelleistungen zu zahlen.


    Es kann lediglich eine GEZ Befreiung beantragt werden.

    Hallo,


    wenn die Arge keine weiteren Unterlagen angefordert hat, reicht der ausgefüllte Fortzahlungsantrag. Diesen musst du nicht persönlich abgeben, dies bietet sich aber an, da bei den meisten Argen oftmals Unterlagen wegkommen. Wenn du ihn persönlich abgibst und dir das Datum bestätigen lässt bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

    Hallo,


    das hat schon alles seine Richtigkeit.
    Deine Eltern sind nicht zu Unterhaltslzahlungen an dich verpflichtet, so lange du deiner Erziehungspflicht nachkommst und zuhause bleibst.


    Sobald du eine Ausbildung oder ein Studium aufnimmst, sind deine Eltern wie alle anderen Eltern zu Unterhaltszahlungen an dich verpflichtet. Warum sollte dies auch nicht der Fall sein, nur weil du ein Kind hast?


    Ergänzende ALG2 Leistungen stehen dir , da die Unterhaltspflicht deiner Eltern während der Ausbildung greift nicht zu. Ebenso ist der Bedarf des Kindes, da ihr mietfrei bei deinen Eltern wohnt, mit dem UVG und dem Kindergeld gedeckt.


    Wenn ihr in einer eigenen Wohnung wohnen würdet, könntest du für deinen Sohn ergänzende ALG2 Leistungen beantragen, so dass auch der Mietanteil für deinen Sohn gedeckt wäre. Für dich könntest du neben den Unterhaltsleistungen deiner Eltern und des aufstockenden Bafögs noch Wohngeld beantragen.

    Ja, die Frage ist ob sie einen guten Zahnarzt hat...das ist in diesem Fall fraglich und guter Zahnarzt ist in diesem Fall nicht ausreichend....sondern günstig sollte er auch sein. Ein Zahnarzt der mit einen heimischen Labor zusammen arbeitet wird immer teurer sein, als ein Zahnarzt der mit einem Dienstleisterlabor arbeitet.


    Außerdem wird ja vorerst keine Behandlung durchgeführt sondern lediglich ein Heilplan erstellt. Und wenn sich gerade für einen ALG2 Empfänger mehere Hundert Euros sparen lässt, macht es durchaus Sinn sich einen Vergleich heranzuführen.


    Außerdem gibt es günstige Labore die mit verschiedenen Ärzten zusammen arbeiten. Dort kann man sein Heilplan einreichen und sich ein Gegenangebot machen lassen und sich einen Zahnarzt in der Nähe nennen lassen, der bereits mit diesem Labor zusammen arbeitet.


    Ebenfalls bieten nicht alle Zahnärzte für ALG2 Empfänger Ratenzahlungen an.

    Hallo,


    nein, die Arge macht da keine Ausnahmen, egal wie oft die Kinder bei euch zu Besuch sind. Es zählt nur, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben und das ist bei der Mutter.
    Wie Laetitia bereits schrieb, bleiben euch nur 2 Möglichkeiten...die Differenz selber tragen oder eine angemessene Wohnung suchen. Das kann natürlich auch eine 3Zimmerwohnung sein die die angemessene Größe und Kosten nicht überschreitet.


    Wie groß und teuer ist denn eure derzeitige Wohnung?

    Hallo,


    grundsätzlich ist es so, dass du dazu verpflichtet bist dich für eine Vollzeitstelle zur Verfügung zu stellen, sofern du mit einer Teilzeitsstelle oder einem Minijob deinen Unterhalt nicht sicherstellen kannst und aufgrund dessen aufstockende Sozialleistungen beziehst. In deinem Fall besteht eine sichere Teilzeitstelle und ich kann mir nicht vorstellen dass man dich (gerade in der momentanen Arbeitsmarktsituation) zwingt diese Stelle aufzugeben.


    Aber wie wäre es mit einem Minijob, der würde zeitlich doch sicher noch drin sein.