Freundin musste bei ARGE aussagen

  • Hallo!


    Ich habe Alg 2 beantragt und warte darauf das es genehmigt wird. Dann bekommt meine Freundin einen Einladung von der ARGE. An diesem Termin wird Sie gefragt ob wir zusammenziehen wollen, ob wir heiraten wollen, oder ob wir uns trennen wollen. Dies könnten wir uns bis zum 09.07. überlegen. Danach wird entschieden ob ich Geld bekomme oder nicht. Die ARGE glaubt Ihr nicht das Sie bei Ihrem Vater wohnt.


    Was kann man jetzt machen ? Was soll man sagen? Darf die ARGE soetwas fragen?


    Ich bedanke mich schonmal im voraus!

  • So, wie von dir geschildert, ist das Gebaren der Arge eine Frechheit. Warum wissen die überhaupt von deiner Freundin, wenn ihr gar nicht zusammen wohnt. Sie ist dann doch auch sicher bei ihrem Vater gemeldet, bei dem sie lebt?! Deine Freundin muß bzw.sollte nicht zur Arge gehen. Es ist so, dass bei Paaren, die erst kurz zusammen leben, geprüft wird, ob die füreinander einstehen - auch finanziell -. Selbst, aber,wenn die dann zusammengezogen sind, haben die aber noch ein Jahr "Ruhe" davor, als eine BG (= Bedarfsgemeinschaft) gewertet zu werden. Wenn man nämlich als BG gewertet wird, wird das komplette Einkommen / Vermögen des Lebenspartners als Grundlage für die Berechnung eines etwaigen Anspruchs genommen. Fazit also: Deine 'Freundin wohnt beim Vater, sie sollte keinesfalls ihr Verhältnisse offenlegen und muß schon gar nicht irgendwelche Auskünfte über ihre Zukunftspläne, ob vorhanden oder nicht, erteilen. (Wo kommen wir denn da hin, finde das extrem.)

  • nun sollten wir mal nicht allzusehr naiv sein. Das ist doch nur(mal wieder in diesem Forum) ein Fall von Abzocke!


    die arge ist zwar insgesamt ein Beamtenverein, aber dass heißt noch lange nicht, dass die nun permanent pennen!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!
    Als die ARGE bei mir die Wohnverhältnisse überprüft hat, war meine Freundin gerade bei mir auf besuch. Die ARGE könnte ja Ihr Nummernschild überprüft haben!


    Zu dem Termin muß Sie ja erscheinen! Die ARGE hat in der Einladung ja schon mit Gericht gedroht.
    Ist das zulässig?


    Vielen Dank schonmal im voraus!!!!

  • Hallo,


    die Arge ist keine gerichtliche Instanz und kann Leute die nichts mit der Arge zu tun haben, nicht einfach vorladen wie es ihnen gefällt. Deine Freundin ist nicht bei dir gemeldet und bezieht keine? Sozialleistungen, wenn deine Freundin also nicht bereit ist dort vorzusprechen, kann die Arge überhaupt nichts machen, außer dir mit Sanktionen drohen. Durchsetzen wird sie diese allerdings nicht können. (Im Notfall vor dem Sozialgericht klagen)


    Auch ALG2 Empfänger dürfen Besuch haben, ja selbst eine Partnerschaft darf "noch" geführt werden, ebenfalls darf sie wie bei Paaren üblich auch bei dir nächtigen, OHNE dass die Arge das Recht hätte sämtlich Besucher vorzuladen und zu verhören.


    Fakt ist, wenn du dir sicher bist, dass deine Freundin nicht bei dir wohnt, habt ihr nichts zu befürchten. In diesem Fall solltest du schriftlich auf die Einladung deiner Freundin reagieren und mitteilen, dass diese nicht bereits ist bei der Arge vorzusprechen da es hierfür keine Begründung gibt.

  • Im Grunde sind hier vollkommen richtige Aussagen getroffen worden, selbst von Schrader -ja, die sind wirklich nicht alle blöd, manche sind saublöd! - immer und immer wieder unterstellen diese Leute den sowieso arg gebeutelten Mitmenschen Vorsatz, Betrugsabsicht ect. wenn das eigene Denken nicht soweit reicht dann muss man sich halt hinter Vorschriften verstecken und leider sind genügend von denen auch Karriere geil, wass stört mich da mein Nachbar - das kennt man ja auch zur genüge aus der Studentenschaft (war ja auch schon Streitpunkt in meinen Treads, meine Rumhacke auf den Studenten)
    aber es ist nun mal "the real life" und wenn Statistiken ansonsten von diesen Menschen herangezogen werden um in anderen Bereichen alles mögliche zu rechtfertigen, solte man meine Aussage eben auch als völlig richtig bewerten dürfen!


    Leider bin ich nicht der Meinung das Du auf die Aufforderung der ARGE an Deine Freundin reagieren solltest, soetws untermauert bei denen im wesentlichen den Eindruck, aber mitgehen würde ich dennoch, denn die ARGE ermittel gegen Dich und damit hast Du schon ein Anrecht zu erfahren aus welchem Anlass, auch wenn Gerichte solche Praktiken inzwischen sogar abgesegnet haben! Das erinnert dann doch wieder an längst vergangene Zeiten.


    Im Grunde solltest Du aber die Gesprächsführung nur Deiner Freundin üerlassen, selbst wenn man Dich mit einbezieht. Ich würde dann einfach argumentieren das man Dir etwas unterstellt udn Du nicht gewillt bist ohne einen Anwalt auf so infarme Unterstellungen zu reagieren und man brauche Dir auch nicht in punkto Mitwirkungspflicht kommen das ide Absicht der ARGE letztlich auf Unterstellungen beruht und in keinem rechtlich fairen verfahren müsse man sich selbst belasten.


    Deine Freundin soll aussagen das ein freundschaftliches Verhältnis besteht und das es in ferner Zukunft vielelicht einmal auch zu einem sogenannten eheähnlichen Kontakt kommen könne aber gegenwärtig sei dies nicht der Fall, nicht mehr und nicht weniger und ansonsten wäre sie als Nichtleistungsbezieherin nicht dazu bereit Auskünfte über Dritte zu erteilen die den Anschein von Stasi Praktiken hätten, diese Zeiten des Ostens seien seit der Wiedervereinigung in unserem Rehtsstaat kein Thema mehr und sie wolle n einer Veränderung oder einem Rückschritt in derartig gesellschaftliche Urtriebe nicht beitragen, wenn sie dies müss solle man Ihr die entsprechenden Paragraphen in den Reformbestimmungen mal offenlegen!


    Also dann viel Spass auf dem ARGE Termin!

  • Vorstellbar ist, daß die Kontrolleure deinen Besuch gefragt haben : "Wer sind Sie denn?"
    Wenn dein Besuch nun gesagt hätte, ich bin die Großmutter :D wäre das Thema wahrscheinlich erledigt, vermutlich wird sie gesagt haben, ich bin seine Freundin, bewußt oder unbewußt, die werden schon wissen, wie solche Fragen gestellt werden.
    Aud dem Nummernschild eines Autos steht nicht, ich bin die Freundin von ....und wohne bei meinem Freund.

  • Im Grunde sind hier vollkommen richtige Aussagen getroffen worden, selbst von Schrader -ja, die sind wirklich nicht alle blöd, manche sind saublöd! - immer und immer wieder unterstellen diese Leute den sowieso arg gebeutelten Mitmenschen Vorsatz, Betrugsabsicht ect. wenn das eigene Denken nicht soweit reicht dann muss man sich halt hinter Vorschriften verstecken und leider sind genügend von denen auch Karriere geil, wass stört mich da mein Nachbar - das kennt man ja auch zur genüge aus der Studentenschaft (war ja auch schon Streitpunkt in meinen Treads, meine Rumhacke auf den Studenten)
    aber es ist nun mal "the real life" und wenn Statistiken ansonsten von diesen Menschen herangezogen werden um in anderen Bereichen alles mögliche zu rechtfertigen, solte man meine Aussage eben auch als völlig richtig bewerten dürfen!


    Leider bin ich nicht der Meinung das Du auf die Aufforderung der ARGE an Deine Freundin reagieren solltest, soetws untermauert bei denen im wesentlichen den Eindruck, aber mitgehen würde ich dennoch, denn die ARGE ermittel gegen Dich und damit hast Du schon ein Anrecht zu erfahren aus welchem Anlass, auch wenn Gerichte solche Praktiken inzwischen sogar abgesegnet haben! Das erinnert dann doch wieder an längst vergangene Zeiten.


    Im Grunde solltest Du aber die Gesprächsführung nur Deiner Freundin üerlassen, selbst wenn man Dich mit einbezieht. Ich würde dann einfach argumentieren das man Dir etwas unterstellt udn Du nicht gewillt bist ohne einen Anwalt auf so infarme Unterstellungen zu reagieren und man brauche Dir auch nicht in punkto Mitwirkungspflicht kommen das ide Absicht der ARGE letztlich auf Unterstellungen beruht und in keinem rechtlich fairen verfahren müsse man sich selbst belasten.


    Deine Freundin soll aussagen das ein freundschaftliches Verhältnis besteht und das es in ferner Zukunft vielelicht einmal auch zu einem sogenannten eheähnlichen Kontakt kommen könne aber gegenwärtig sei dies nicht der Fall, nicht mehr und nicht weniger und ansonsten wäre sie als Nichtleistungsbezieherin nicht dazu bereit Auskünfte über Dritte zu erteilen die den Anschein von Stasi Praktiken hätten, diese Zeiten des Ostens seien seit der Wiedervereinigung in unserem Rehtsstaat kein Thema mehr und sie wolle n einer Veränderung oder einem Rückschritt in derartig gesellschaftliche Urtriebe nicht beitragen, wenn sie dies müss solle man Ihr die entsprechenden Paragraphen in den Reformbestimmungen mal offenlegen!


    Also dann viel Spass auf dem ARGE Termin!

  • Hallo!


    Ich habe mal zwischen den Zeilen gelesen!



    Zitat

    Wie verhält sich die Situation denn wenn man verlobt ist?


    Na so langsam wird der Fall immer klarer oder mysteriöser. Nun mutiert deine Freundin plötzlich über Nacht zu deiner Verlobten. Hast du eigentlich noch mehr Leichen im Keller?
    Ich denke mal, dass die Arge in deinem Fall gut unterrichtet ist. besser jedenfalls als du denkst, und auch wenn dir hier alle Zuspruch zukommen lassen, denke ich, dass du und deine Verlobte dabei sind Sozialbetrug zu begehen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Schrader170 ()

  • Hallo, ist Sie vielleicht am Ende dann doch Deine Frau von der Du dich angeblich getrennt hast???? Überlege doch vorher mal ob Du sie schon einmal geheiratet hast, bevor Du sie zur Verlobten machen möchtest...

  • Zum einen kann ich Catweezle da nur zustimmen, zum Anderen muss ich Schrader aber mal richtig doof anmachen, was soll das selbst wenn es seine Verlobte ist kann und sollt man hier nicht von vorsätzlichem Sozialbetrug sprechen, das wir mir sowieso viel zu schnell in vielen Dingen gemacht.


    Wie ist es denn mit dem Betrug an den Leistungsempfängern den sich unser Staat seit der Gesetzeseinführung oder sagen wir besser den Reformänderungen tagtäglich in immer neueren Varianten präsentiert.


    Wir die Bürger das Volk werden doch Tag für Tag betrogen, oh und wehe einer äussert das so wie ich dann geht aber gleich richtig die Post ab. Ich bin grade an einer Sache dran die mir hier imInternet jemand gezeigt hat die versuche ich mal zu organisieren, ein Protokoll wie die Banken und unsere Politiker kungeln und selbst da werden dann wieder viele eine Rechtfertigung für die Umstände finden, aber wenn hier eine arme Sau ( sorry, Hami 1981) versucht die vermeintliche zukünftige Lebensgefährtin so lange wie eben möglich aus der Mitvereinnahmuing heraus zu halten - und da solle man sich wirklich mal fragen mit welchem Rech der Staat dieser Person in die Tasche langt - dann wird von vorsätzlichem Betrug geschrien!!


    Sorry aber ihr habt doch nicht alle Tasen im Schrank, seit wann ist es denn schon Vorsatz einen Menschen kennen lernen zu wollen und mit ihm gemeinsame Zeiten verbringen zu wollen und wenn möglich nicht gleich die volle Last einer solchen Beziehung durch die Aussage oder das Zugeständnis zu einer eheähnlichen Beziehung herbeizuführen nur damit Vater Staat nicht zahlen muss!!!


    Das ist doch pervers was mehr und mehr den Menschen zugemutete wird, den jungen Leuten die Abnabelung vom Elternhaus predigen, keine Ausbildung bzw. Arbeitsstellen anbieten und weil dann die kosten explodieren wird einfach ein Zwangsgesetzt erhoben - ab zu Mutti und Papi wenn Du nicht zu den Erfolgreichen zählst und damit Du glöeich kapierst was für ein Looser Du bist wird Dir das versagen als Qualifizerungsdefizit oder Sozialpolitisches Fehldenken untergejubelt!


    Und wer da keine andere Lösung hat und auch selbst nicht in den Kreislauf gelangen möchte muss sich dann ganz schnell auf die Seite derer schlagen die sowas anzuprangern scheinbar berechtigt oder berufen sind.


    Sicher irgendwo gibt es immer Grenzen, genau wie es immer 10% geben wird die an allem einen Nutzen haben, aber irgendwo gibt es dann auch eine Grenze die gegenwärtig in Deutschland mehr und mehr überschrtten wird. Fehlt nur noch das es bei uns bald auch als kriminell angesehen wird wenn Leistungsbezieher Kinder bekommen, bisher war das kein Problm aber bisher war es auch kein Vorsatz das man nur weil man eine Freundin hat mit der Aussage konfrontiert wird sich des Vorsätzlichen Erschleichens von Sozialleistungen strafbar zu machen - Herr HARTZ hat bei seinen Ideen wohl gänzlich übersehen das seine regelmässigen Freudenhausbesuche ja auch wohl irgendwie unter diesem Punkt ein eheänlichen Verhältnisses landen könnten wäre er mal in der Notwendigkeit des Leistungbezugs geraten.



    leute ich warne davor allem und jedem Vorsatz zu unterstellen, wenn ich hier im Forum immer wieder die unterschiedlichen Rechtsaufassungen zu manchen Fragen ansehe, dann müsste ich mich eigentlich auch immer Fragen warum bestimmte Antworten bei mir den Eindruck aufkommen lassen das dort jemand aus der ARGE antwortet. Was von diort alles wissenlich vorsätzlich falsch in Umlauf gebracht wird ist ein Vielfaches dessen was man den Leistungsbeziehern anlasten darf. Und wenn darüber hinaus etliches aus Unwissenheit auch auf den ARGE'n falsch beantwortet wird ruft keiner nach Klage auf Vorsatz, bei den Leistungbeziehern aber darf man sich den Freibrief - das ist dann einfach nur noch arrogant, und diese Verhaltensweise wird in deutschen Amtstuben gelebt!"


    Wenn jemand die Solidaritär kaputt macht sind das Bürokraten, die keinem in die Augen schauen können , dafür aber die Gesetzestexte zu predigen wissen, im Grunde sind das dann ganz arme Schweine!



    und @ Schrader ganz speziell, hier ein Link, kannst dann ja mal die Retter bejubeln - vielleicht mit den Worten des Vorsatzes und des Missbrauches etwas zusammen fassen, leider sind es ein paar Seiten mehr und um es zu verstehen musste die eine oder andere Seite vielleicht nochmals lesen, aber wenn Du danach noch schreibst das das hier jemand kriminelle Energien praktiziert, tut's mir wirklich um Dein Verständnis leid!


    http://flash.load.t-online.de/sflash/wirt/protokoll_rettung_der_hre.pdf

  • Hallo!


    Ich lese zwischen den Zeilen, dass da jemand erwischt wurde, und nun mächtig bammel hat, das er kein Geld bekommt, oder gar noch was zurückzahlen muss. Ich bin mit meinen 50 Jahren halt nicht so naiv. Zudem komme ich aus Berlin, also der Hauptstadt der Hartz4-Empfänger. Und wenn der hier im Forum bereits angesprochene FDP-Politiker seine Forderungen nach Hartz4-Kürzungen damit begründet, dass sich hier in Berlin zu viele mit Hartz4 engagiert haben und einfach nicht arbeiten wollen, dann muss ich dem guten Mann aus meiner eigenen Erfahrung recht geben.


    Und zu Hami81, dem Fragesteller. Der wird sich spätestens mit der abschließenden Klärung seiner Angelegenheit hier aus dem Forum verschwinden, als das Übliche.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!